PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eure Meinung zur Jobkündigung



Seiten : [1] 2

ehemaliger User_29072015
19.09.2011, 11:17
Also, ich habe zum nächsten Winter dann meine 12 WS und einen Schnitt von 1,7. Irgendwie hoffe ich, dass das nochmal reichen könnte.
Am liebsten würde ich zum 01.06. dann meinen Job endlich Kündigen (ich hasse ihn wie die Pest) und dann KPP machen und eben noch Urlaub.

Würdet ihr das riskieren?

Melina93
19.09.2011, 11:56
Darf ich fragen, warum du mit 1,7 so lange gewartet hast? Bist du ortsgebunden?

schmuggelmaeuschen
19.09.2011, 12:15
würde mich Melinas frage anschließen, aber das tut ja nichts mehr zusachen...

Ich hab auch zum nächsten WS die 12 voll und hab nen DN von 2,0 (1100Leute noch vor mir). Hoffe sehr das esklappt, aber es könnte auch hoch auf 14 gehen.
Von daher würde ich meinen Job nur dann kündigen, wenn du im Notfall noch mal 6 Monate extra ohne das Geld leben könntest.

Asclepia
19.09.2011, 13:53
Ich würde erst kündigen, wenn ich es schwarz auf weiß habe und den Zulassungsantrag in meinen Händen halte. Also Mitte August.
Mir wäre es zu riskant. Ich kann leider auch nur 6 Wochen zum Quartal kündigen, also passt es genau mit Mitte August zum 1. Oktober...vorher noch 2 Wochen Urlaub nehmen.

ehemaliger User_29072015
19.09.2011, 15:36
ja, ich bin ortsgebunden, für mich kommen nur Göttingen, Marburg und im Notfall Gießen in Betracht. Hatte damals erst Lehramt angefangen, ja es war ein Fehler, und seit dem ging der NC immer höher, d.h. ich hatte an den beiden Uni`s keinen Platz bekommen.

mit "nur" 1100 vor dir sollte es doch klappen oder, um ehrlich zu sein denke ich daher ja auch, dass es bei 12 WS erstmal bleibt, dann aber eben bei einem ziemlich guten 2er Schnitt, denke schlechter als 2,3 auf keinen Fall, sondern eher besser.

Melina93
19.09.2011, 15:39
Ist ja schade, dass du solange warten musstes.

tine1911
19.09.2011, 20:54
Hey leute, würde jedem davon abraten vorzeitig seinen job zu kündigen... hab selber mal nen arbeitsvertrag auslaufen lassen weil ich gedacht hab dass es nun mit nem studienplatz klappen würde und hatte hinterher mehr stress als nutzen. wenn einen der job so frustet könnte man eher über nen geplanten stellenwechsel(vielleicht n anderer fachbereich) nachdenken, das hilft manchmal mehr als wenn man sich mit der ungeliebten arbeit quält. und immerhin - man verdient und hat die möglichkeit geld fürs studium beiseite zu legen.
Ich kann euch nur motivieren durchzuhalten, habe jetzt nach 13 ws nen platz bekommen...

ehemaliger User_29072015
20.09.2011, 09:15
ich kann leider keinen Fachbereich wechseln, weil Bürojob, Bürojob und eben stock langweilig und stupide ist, hab schon mehrere Stellen aushalten müssen :-(

mal sehen was ich machen werde, zur zeit bin ich so frustriert, dass ich denke, dass ich kündigen werde, zur not bekomm ich die zeit auch noch so rum bis zum studienanfang

Absolute Arrhythmie
20.09.2011, 12:38
Ich werde auch erst quasi am letzten Tag kündigen. Habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, das heißt die Bescheide kommen für die Wartezeitler genau richtig, damit ich noch fristgerecht kündigen kann.
Früher würde ich auch nicht kündigen, wenns dann nämlich doch net klappt stehst du da und bekommst net mal Arbeitslosengeld.

schmuggelmaeuschen
20.09.2011, 12:49
ich werd auch mal sehn müssen.
Mein Vertrag läuft bis zum 31.10. Semester beginnt am 8.10. Ich denke ich werd mir Urlaub aufsparen und dann Urlaub nehmen.
Wenn es vorher mit Vertragsverhandlungen los geht, werd ich die Karten auf den Tisch legen, evtl kann ich ja mit ner 1/2 oder 1/4 Stelle bleiben :-nix

Sternenprinzessin
21.09.2011, 00:25
Als ich letztes Jahr einen Platz im NRV bekommen habe, musste ich quasi von einem auf den anderen Tag kündigen. Das ging dank lieber Chefs durch einen Aufhebungsvertrag. Ich weiß nicht, ob die Möglichkeit bei euch auch bestünde. Aber ich schließe mich der Mehrheit an. Bevor man nichts fest hat, würde ich auch nicht kündigen. Das wäre mir zu riskant. Aber wenn du das finanziell auch ohne Job stemmen kannst bis zum Studienanfang, dann mach es. Ich hoffe sehr für dich, dass die 12 WS nochmal reichen nächstes Jahr.

answerai
21.09.2011, 02:10
Naja, mir bleibt nix anderes übrig, als VOR meinem Zulassungsbescheid zu kündigen, weil ich laut TVÖD eine 3-monatige Kündigungsfrist habe (immer zum Quartalsende). Muss dann also schon Ende Juni für Ende September kündigen. Mach mir aber keine Sorgen, weil ich dieses Jahr auf Grenzrang 2476 stehe, hab zum nächsten WiSe 14 WS mit 3,2 ABi und Dienst.

Wenn ich aber nicht genau wüsste, dass es nächstes Jahr klappt, wäre ich auch vorsichtig. Dann lieber NACH Zulassungsbescheid nen Auflösungsvertrag eingehen. Klappt irgendwie immer

Shizr
21.09.2011, 11:23
Auflösungsvertrag geht grundsätzlich eigentlich immer. Man sollte es halt nur rechtzeitig ankündigen. Die wissen - verständlicherweise - gerne möglichst frühzeitig Bescheid, dass da evtl was ansteht.


Ich habs damals so gemacht, dass ich, nachdem ich meine Unterlagen zur ZVS geschickt hatte, mit meinem Chef gesprochen habe, ihm erklärt habe, dass ich gerne studieren möchte, aber nicht sicher bin, ob die Zulassung klappt, es aber andererseits - wenn die Zulassung klappt - höchstwahrscheinlich nicht mit der Kündigungsfrist hinhauen würde.

Er meinte sofort, das wäre überhaupt kein Thema, ich sollte mich halt an die Personalabteilung wenden, damit die es schriftlich haben, er würde sich schon darum kümmern, dass die mitspielen. Ich müsste ihm halt nur wirklich so zeitig wie möglich Bescheid sagen, damit sie die Stelle schnell neu ausschreiben können.

Hat dann auch alles wunderbar geklappt.



Im Zweifel, wenn das Chefchen mauert, kann man sicherlich auch mit Betriebsrat / Personalrat sprechen, ob da was zu machen ist. Eigentlich hat kaum ein Arbeitgeber ein Interesse daran, Leute zu halten, die weg wollen.

Asclepia
21.09.2011, 11:29
@answerai: Warum denn 3 Monate zum Quartal? Arbeitest du schon über 5 Jahre? Oder zählst du die Ausbildung mit?
Ich gehe bei mir 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre im Beruf von 6 Wochen zum Quartal aus!

ehemaliger User_29072015
21.09.2011, 13:42
ich habe zum glück nur 4 wochen und wenn ich vorher mit meinem chef rede kann ich sicher gleich packen. nicht, dass ich einen beschissenen chef hätte, nein wirklich nicht, aber mit sowas muss man da nicht ankommen, da versteht der dann keinen spaß mehr. der dreht schon ab wenn ihm leute sagen, dass sie schwanger sind und damit muss man nunmal rechnen, wenn man über 50% prozent des personals mit unter 30 jahren einstellt ;-)

answerai
21.09.2011, 23:47
@answerai: Warum denn 3 Monate zum Quartal? Arbeitest du schon über 5 Jahre? Oder zählst du die Ausbildung mit?
Ich gehe bei mir 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre im Beruf von 6 Wochen zum Quartal aus!

Ich zähle die Ausbildung mit, also 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Beschäftigung im selben Haus. Oder gilt die 3 monatige Kündigungsfrist erst ab 5 Jahren Beschäftigung (die Ausbildung ausgeklammert). Wird auf den ganzen Tvöd Tabellen nicht ganz klar.

Absolute Arrhythmie
22.09.2011, 09:18
Ich zähle die Ausbildung mit, also 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Beschäftigung im selben Haus. Oder gilt die 3 monatige Kündigungsfrist erst ab 5 Jahren Beschäftigung (die Ausbildung ausgeklammert). Wird auf den ganzen Tvöd Tabellen nicht ganz klar.

Hattest du nach Ende der Ausbildung eine erneute Probezeit?
Bei uns war das der Fall, da ein neuer Vertrag zu Stande kommt, und ich würde davon ausgehen dass dann die Kündigungsfrist nicht verlängert ist.
Im Zweifelsfall mal Erkundigung bei verdi oder dem Berufsverband einholen...

ehemaliger User_29072015
22.09.2011, 09:35
hat man nicht immer die im vertrag vereinbarte kündigungsfrist, die verlängerung nach der arbeitszeit gilt meiner ansicht nach für den arbeitgeber und nicht für den arbeitnehmer.

Asclepia
22.09.2011, 12:13
Hm, Kündidungsfristen sind im Vertrag des TvöD geregelt. In meinem Arbeitsvertrag steht nur eine §§ Nummer.
Ich habe nach der Ausbildung direkt das Haus verlassen. In deinem Fall denke ich leider auch, das es ab Beginn des Arbeitsverhältnises zählt...am besten den Betriebsrat fragen.

Absolute Arrhythmie
22.09.2011, 12:18
Hm, Kündidungsfristen sind im Vertrag des TvöD geregelt. In meinem Arbeitsvertrag steht nur eine §§ Nummer.
Ich habe nach der Ausbildung direkt das Haus verlassen. In deinem Fall denke ich leider auch, das es ab Beginn des Arbeitsverhältnises zählt...am besten den Betriebsrat fragen.

Ich wär da nicht so sicher. Der Arbeitsvertrag für die Ausbildung endet ja einfach. Er wird nicht verlängert, sondern man geht nach der Ausbildung ein neues Arbeitsverhältnis ein, wenn auch mit dem gleichen Arbeitgeber. Da müsste man sich dann wirklich mal informieren, wie die Kündigungsfrist ist.
Ich hab auch das Haus gewechselt und deshalb das Problem nicht.