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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zweiter Doktorgrad in anderem Fach



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Cohen
19.09.2011, 16:59
Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezügl. Doktorarbeit. Ich habe die Möglichkeit in der Kieferorthopädie eine zu schreiben. Ich bin aber Student der Humanmedizin. Würde ich meine Doktorarbeit in diesem Fach schreiben, bekomme ich ja auch den Dr. med. verliehen. Aber warum ist das so? Würde ich ihn in Jura machen, würde ich ja auch kein Dr. med. bekommen?!
Und könnte ich rein theoreitsch einen zweiten Dr. machen? Also z.B. einen Dr. med. und dann eben noch einen Dr. med. dent.?

Danke.
Gruß, Anton

Knutbert
19.09.2011, 17:59
Klar, dann mußt du aber vorher noch Zahnmedizin studieren. Bedingung für Dr.med.dent ist ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium.
Ne juristische Fakultät wird dich als Doktorand nicht nehmen, wenn du "nur" Mediziner bist. Steht in den Promotionsordnungen drin. Z.b. Dr.rer.nat --> man muß Physiker, Chemiker, Biologe... manchmal auch Psychologe etc. sein.
Dr. med. --> man muß Arzt sein (man kann vorher anfangen aber den Dr. bekommt man erst nach dem Examen)

usw. usw.
Resultat: Dr. Dr. gibts leider meist nur mit Doppelstudium. z.B. Bio & Medizin, oder aber auch Zahni & Humani.

cookiemonster
19.09.2011, 18:08
warum sollte das denn nicht gehen? du promovierst dann wohl im medizinischen bereich. dein dr-titel wird dir von deiner med. fakultät verliehen. die fachrichtung ist dabei doch irrelevant.
einen zweiten dr-titel ... mein vorredner hat die frage ja schon beantwortet....

aber einer reicht doch auch oder :-))

Abbygale
19.09.2011, 20:50
vielleicht einfach mal im Promotionsbüro nachfragen, obs geht :-)

cookiemonster
19.09.2011, 21:29
brauchst gar nicht dahin mit der frage. damit blamierst du dich nur. lies dir besser die promotionsordnung deiner fakultät durch.

Abbygale
19.09.2011, 21:34
oder so :-))

Inelein
22.09.2011, 13:36
Ich bilde mir aber ein auf einer Fakultätsseite irgendwo mal gelesen zu haben, dass man als Mediziner auch den Dr.rer.nat. machen kann? Das Problem ist eben nur, dass man dort als Doktorand akzeptiert wird... kann auch komplett falsch sein, erinner mich nur dunkel

konstantin
22.09.2011, 13:49
Das kommt immer auf die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultaeten an.

cookiemonster
22.09.2011, 15:38
manche unis bieten MD/PhD programme für mediziner an. da muss man sich individuell informieren.

Kyutrexx
26.09.2011, 16:20
Zur Eingangsfrage: man kann auch ZWEIMAL in der Medizin promovieren und hätte dann zweimal den Dr. med., also Dr. Dr. med.

Den Dr. rer. nat. kann man im Regelfalle nur machen, wenn man einen naturwissenschaftlichen Studiengang absolviert hat.
Es gibt wohl ein oder zwei Ausnahmen, aber das genannte ist der absolute Regelfall.

SuperSonic
26.09.2011, 17:20
Zur Eingangsfrage: man kann auch ZWEIMAL in der Medizin promovieren und hätte dann zweimal den Dr. med., also Dr. Dr. med.
An welchen Unis?

dreamchaser
26.09.2011, 17:23
Zur Eingangsfrage: man kann auch ZWEIMAL in der Medizin promovieren und hätte dann zweimal den Dr. med., also Dr. Dr. med.



Nein, man kann nicht zweimal in Medizin promovieren - man muss bei der Abgabe der Dissertation in Deutschland unterschreiben, dass man den angestrebten Titel nicht schon erworben hat.

Zwäähn
27.09.2011, 16:41
Man darf dabei nie die Ehrendoktorwürden vergessen.
die haben schon oft verwirrung gestiftet.

fiden
27.09.2011, 20:59
Zur Eingangsfrage: man kann auch ZWEIMAL in der Medizin promovieren und hätte dann zweimal den Dr. med., also Dr. Dr. med.


Vollkommener Unsinn

Kyutrexx
28.09.2011, 10:08
Vollkommener Unsinn
Mir hat n Prof mal gesagt, wenn man ihn vorher darauf anspricht, dass man ein zweites Mal promovieren will (Forschungsarbeit!), hat er nichts dagegen, sofern man das mit dem Promotionsausschuss abspricht.

Habe ihn dann gefragt, warum das dann kein Problem ist und er meinte, wenn jemand schonmal ne Forschungsarbeit geschrieben hat, ist das für ihn ein erfahrener Doktorant, den er dann direkt in ein Projekt integrieren kann.

Ergibt meines Erachtens auch Sinn, zumal es keine Bundes- oder Landesgesetze gibt, die dem entgegenstehen (Promotionsordnungen sind keine Gesetze!).

No need to kill the messenger, ich habe das auch nicht weiter hinterfragt, sondern mir das erstmal nur sagen lassen, weil für mich die selbe Frage aus Neugierde nämlich auch schonmal aufkam ;-).

Coxy-Baby
28.09.2011, 10:33
Promoordung Magdeburg:

§1
(1) Die Medizinische Fakultät verleiht den akademischen Grad des „Dr. med.“ (doctor medicinae).
.....
(6) Der in § 1 Abs. 1 genannte Grad kann einer Bewerberin oder einem Bewerber nur einmal verliehen werden.

SuperSonic
28.09.2011, 10:51
Ergibt meines Erachtens auch Sinn, zumal es keine Bundes- oder Landesgesetze gibt, die dem entgegenstehen (Promotionsordnungen sind keine Gesetze!).
Ich würde Promotionsordnungen schon als "Verordnungen" und damit rechtsverbindlich ansehen, da die Hochschul(rahmen)gesetze bezüglich der genauen Durchführung darauf verweisen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung#Gesetz_oder_Verordnung.3F

cloud765
28.09.2011, 13:13
sieht es vllt anders aus, wenn man die titel an verschiedenen universitäten erwerben würde?

fiden
28.09.2011, 13:19
es sieht erst anders aus, wenn du zwei studiengänge abschließt, in denen du dann promovierst.

konstantin
28.09.2011, 13:28
So sieht's aus. Oder du erhaelst einen Ehrendoktor (Dr. h. c.), weil du irgendwas mehr oder weniger grossartiges gemacht hast.