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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfassungsbeschwerde gegen Wartezeit!



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pottmed
30.09.2011, 09:59
Das ist ja der Hammer, dann bin ich ja mal auf die Welle der Leute gespannt, die jetzt noch schnell auf eine einstweilige Verfügung klagen :-))

Das wird ja lustig im Präpkurs.

Skyreaver
30.09.2011, 10:09
Alternativ macht man es eben wie in Frankreich und anderen Ländern: Bitte, fangt mit 1000 Leuten in einem Semester an, wir prüfen euch dann schon raus... auch nicht besser.

Warum ist das nicht besser? So haben auch die eine Chance die nicht schon seit Ewigkeiten wussten, dass sie Arzt werden wollen und entsprechend kein Bombenabi gemacht haben.
Ausserdem sehe ich keine effektivere Methode rein nach wahrscheinlichem Studienerfolg zu selektieren als das franz. System.

Muriel
30.09.2011, 10:38
Dir ist aber schon klar, dass, wenn man 40000 Leute zulässt, im Endeffekt aber nur ca 8000 durchkommen lassen kann, die Aussiebemethoden mehr als heftig sein müssen, oder? Entweder man sagt, dass man 90% in irgendwelchen völlig abgefahrenen Prüfungen richtig haben muss oder aber nur die besten bestehen. Dann stehen 1000 Leute mit der gleichen Punktzahl da und das Los entscheidet, oder wie? Was daran gerechter und v.a. sinniger sein soll, erschließt sich mir nicht, ganz abgesehen von dem unheinlichen Konkurrenzkampf innerhalb der Studentenschaft. Die französische Kommilitonin, die zweimal und damit endgültig am Concours gescheitert war, habe ich noch zu gut im Ohr, als dass ich da auch nur irgendetwas Gutes dran finden könnte. Bewusst falsche Informationen geben, Wichtiges vorenthalten, die anderen wo es nur geht schikanieren, nee, lass mal.

hulahopp
30.09.2011, 10:49
Ganz schlimmes und dummes Urteil, das hoffentlich wieder revidiert wird. Überall werden nach bestimmten festgelegten Bewerbungskriterien nur die besten genommen, ohne das irgendsoein Geldsack auf die Idee käme dagegen zu klagen. Als Reaktion der Unis könnte ich mir nur eine völlige Abschaffung der Wartezeit vorstellen, notfalls mit Verfassungsänderung. Irgendjemand müsste mal die Eier haben und diesem Anspruchsdenken von Leuten, die zu faul , zu unbegabt oder zu unreif sind, die geforderten Durchschnittsnoten zu erreichen, den nötigen Riegel vorschieben. Mir reicht es langsam. Französische Verhältnisse wären ein Horror und absolut kontraproduktiv für ein angeblich in Bezug auf soziale Kompetenz so anspruchsvolles Studium.

pottmed
30.09.2011, 10:51
Warum ist das nicht besser? So haben auch die eine Chance die nicht schon seit Ewigkeiten wussten, dass sie Arzt werden wollen und entsprechend kein Bombenabi gemacht haben.
Ausserdem sehe ich keine effektivere Methode rein nach wahrscheinlichem Studienerfolg zu selektieren als das franz. System.

Faszinierend, dass die Leute, die auf normalem Wege keinen Studienplatz bekommen ihre Chancen bei einem solchen Verfahren gut bzw. besser einschätzen...

Mal im Ernst, also ich hätte bei so etwas keine Karten gehabt, dafür gibt es einfach zu viele Leute, die ein sehr gutes Abi haben und dazu noch fit in den Naturwissenschaften sind. Das ist nun mal so, den Vorsprung kann man als Mensch mit mittelmäßigem Abi nicht mal eben aufholen und ich will das auch gar nicht.

Also mit Aussiebeprüfungen würde ich wahrscheinlich nicht an einen weiterführenden Studienplatz kommen und dieses Problem würde wahrscheinlich auch auf viele andere Warter zutreffen :-meinung

medizininteressiert
30.09.2011, 11:05
Selbst wen das Urteil binnen Beginn nächstes Semester aufgehoben wird. Die 4 "Glücklichen" können voraussichtlich ein ganzes Semester studieren. Danach bewerben sie sich eben mit der Anrechnung für 1 Semester bei allen deutschen Unis. Eine wird sie schon nehmen. Bestenfalls muss sie das wieder, weil geklagt wird. Dementsprechend hat das Urteil nur Vorteile für die Kläger. Was kostet nochmal so eine Klage? Da ist Budapest auf den ersten Blick ja teuer gegen. :-oopss

RookieinMedicine
30.09.2011, 11:47
Ich könnte wetten der Richter wollte ursprünglich Medizin studieren...

Kyutrexx
30.09.2011, 11:52
Interessante Klage, aber im Zweifelsfalle würgen sich die Kläger damit selbst eine rein.

Das BVerG hat per se ja keine Möglichkeit, den Leuten einen Studienplatz einfach zuzusagen.
Ich hoffe, das ist denen überhaupt klar - ich glaube nämlich nicht.

Es darf Änderungen am Grundgesetz bzw. Änderungen an Gesetzen bei Verstoß gegen das GG erwirken, aber keine individuellen Rechtsansprüche durchsetzen, wie das z.B. vorm Verwaltungsgericht der Fall ist (die 1. Klageinstanz bei Studienplatzklagen).

Wenn, dann gäbe es eine entsprechende Änderung an den jeweiligen Gesetzen und die Leute würden auf Grund dieser Änderungen rückwirkend womöglich einen Studienplatz zugewiesen bekommen.
Der könnte dann aber auch vorläufig sind, d.h. die Uni könnte sie nach ein paar Tagen gleich wieder exmatrikulieren, sofern dem so wäre.

Der Nutzen der Klage für die Einzelnen ist also gering.

Zudem könnte es auch sein, dass dem Gericht klar wird, wie eigentlich die herrschenden Verhältnisse bezüglich Angebot und Nachfrage sind und dass eine Änderung der Gesetzeslage unter Auflagen nur Sinn ergibt.
Der Einzelne - und zukünftige Bewerber - hätten damit auch nicht viel gewonnen.


Im Endeffekt hat da niemand groß was davon. Selbst wenn das Gericht erstmal auf dem Papier eine für Studenten wohlklingende Entscheidung trifft, wird ... NIX passieren.

Das ist nämlich so eine Sache mit Urteilen des BVerG. Diese haben immer automatisch Gesetzeskraft und müssen umgesetzt werden. WANN das mit der Umsetzung passiert, steht aber auf einem anderen Blatt geschrieben.
Siehe das BVerG Urteil bezüglich der Hartz IV Regelsätze. Da wurde sogar eine Frist gesetzt und trotzdem erfolgte die Umsetzung nicht rechtzeitig.
Dummerweise kann das Gericht dagegen nicht viel machen. Es müsste dann erst wieder jemand Klage erheben - und das Spielchen beginnt von vorn.

In einer Sache wie der Studienbewerbung ist es sicherlich nicht wünschenswert, wenn sich so etwas über 1 oder 2 Jahre hinzieht.
Da nämlich laut dem Artikel die Bewerber wohl schon 12 Wartesemester haben, käme im Zweifel die Umsetzung des Urteils zu einem Zeitpunkt, wo sie sowieso schon 14 oder 16 WS haben und eh einen Platz kriegen.

Rico
30.09.2011, 12:26
Warum ist das nicht besser? So haben auch die eine Chance die nicht schon seit Ewigkeiten wussten, dass sie Arzt werden wollen und entsprechend kein Bombenabi gemacht haben.
Ausserdem sehe ich keine effektivere Methode rein nach wahrscheinlichem Studienerfolg zu selektieren als das franz. System.Aber letztlich wird dabei auch nicht nach Studienerfolg sondern auch nur nach Studienkapazitäten selektiert. Denn wenn die Prüfung nur die 150 besten bestehen und die anderen, trotz z.B. einer Leistung von 90% richtiger Antworten nicht weiterkommen, dann verlagert das nur das NC-Problem um ein Jahr nach hinten und in die Uni. Mit allen negativen Folgen für die Studierenden, die dann alle in ne Unistadt umziehen müssen, dort sich abmühen müssen und dann zu 80% nach 1-2 Jahren mit nullkommanix in der Hand wieder rausgeworfen werden.
Und zu behaupten, die wären dann im Studium gescheitert und müssten sich folglich nicht beklagen, schließlich hätten sie ja ihre Chance gehabt... das wird wohl nicht so ein, denn wegen einer Bio- oder Chemieklausur aus dem Studium geprüft zu werden, weil halt die Kapazitäten das so fordern.. das wird wohl kaum einer als Scheitern im Studium empfinden. Denn das ist ja genauso wie eine aufgrund des NCs versagte Zulassung kein Audruck des Nicht-geeignet-Seins, sondern bloß eine Feststellung, dass nicht genug Plätze da sind.

Pullo
30.09.2011, 12:37
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,789132,00.html

....hmmmm...

Theorie zur Zukunft der Studienplatzvergabe:
wahrscheinlich werden hochschulstart.de + Verantwortliche Universitäten nun kurz/mittelfristig zuerst einmal die Verteilungsquoten ändern müssen.

Die Wartezeitquote wird vielleicht von 20% auf einen Prozentsatz angehoben, der verhindert, dass Wartende über 6 Jahre zu warten haben. (z.B. 25 oder 30 %)

Die Abiturientenbestenquote wird wohl gleichermaßen angehoben, weil sonst diejenigen, die es am meisten verdient haben, benachteiligt werden würden.

Die Uniquote wird stark reduziert (auf z.B. 40%)

Diese Reaktionen wären kurz/mittelfristig recht kostengünstig und schnell zu verwirklichen, weil vorhandene Strukturen nicht wesentlich verändert werden müssten.

Ebenfalls vorstellbar wäre für mich, dass in Zukunft in den ersten beiden Semestern verstärkt ausgesiebt werden wird, um die Schwankungen der Studienanfängerzahlen zu regulieren und letztlich auch als psychologisches Abschreckungssignal an die vielen, vielen Studieninteressierten. (Vielleicht nicht unbedingt in Form eines französischen Modells sondern eher ähnlich der deutschsprachigen Chemiestudien, in dem ebenfalls recht viele Studenten herausgeprüft werden [die Zulassung ist hier natürlich eine andere])


Langfristig könnte ich mir trotzdem vorstellen, dass irgendwann ein total neues System für die Auswahl der Studierenden eingeführt wird; wie auch immer das aussehen mag.
Aus unterschiedlichen Gründen: Kostenersparnisse oder zumindest eine bessere Allokation der Bildungsinvestitionen, Nachfrage- und Gesundheitssystemänderungen durch demografischen Wandel, Optimierung der Auswahl, und nicht zuletzt der ständige Geltungsdrang der einzelnen beteiligten Institutionen.

:-)

konstantin
30.09.2011, 12:51
Das Urteil vom BVerfG koennte auch zu einer Gesetzesaenderung fuehren, die vielleicht ueberhaupt nicht im Sinne der Warter ist...

Es gibt ja einen hier viel zitierten Passus im Grundgesetz, der damals vom BVerfG entsprechend interpretiert wurde und damit mehr oder weniger den Grundstein fuer eine Wartezeitquote gelegt hat.

Das ist mittlerweile vierzig Jahre her und es wuerde mich nicht wundern, wenn das BVerfG bei einer erneuten Pruefung zu einem anderen Urteil kaeme. Sollte das passieren, waere eine Abschaffung der Wartezeitquote eigentlich im Interesse aller finanziell an den Studienplaetzen beteiligten Stellen.

Ich weiss, viele hier wollen das nicht hoeren, aber niemand ausser der Warter selbst kann der Wartezeit etwas Positives abgewinnen. Ganz im Gegenteil, langfristig betrachtet ist es ein Hohn, eine Quote zu betreiben, die dafuer sorgt, dass ein bestimmter Prozentsatz der angehenden Aerzte erst mit einem gewissen Alter das Studium ueberhaupt beginnen darf, waehrend ueberall von Aerztemangel gesprochen wird.

:-angel

medizininteressiert
30.09.2011, 12:54
Es ist ja nicht so, als ob der "Ärztemangel" wegen den Wartezeitler besteht. Es gibt schon Wege (bezogen auf den Mangel), die allerdings nicht ausgesprochen werden. Zu einem Überschuss könnten sie allerdings führen. ;-)

Allerdings kann man dieses Urteil noch weiterspinnen. Wartezeit wäre damit in Psychologie, Politikwissenschaften, Soziale Arbeit, etc. nicht mehr durchsetzbar. Weil wenn Medstudienplatz nicht wert ist so lange warten zu müssen, wieso sollte es für andere Studiengänge gelten?

konstantin
30.09.2011, 13:01
medizininteressiert: Schon klar, dass der Aerztemangel nicht wegen der Wartezeitler besteht, aber es ist eben auch nicht gerade dienlich, wenn man von zu wenigen Aerzten spricht und gleichzeitig eine gesetzliche Regelung existiert, die dafuer sorgt, dass 20% der Aerzte vor dem (pi mal Daumen) 26. Lebensjahr ueberhaupt nicht mit dem Studium beginnen koennen (was ja immerhin auch dazu fuehrt, dass diese sechs Jahre weniger praktzieren werden koennen).

Melina93
30.09.2011, 13:03
Ich dachte, der "Ärztemangel" ist so wie er immer dargestellt wird, gar nicht existent. Es gibt doch lediglich auf dem Land zu wenig Ärzte, aber genügend Absolventen, oder?
Ich glaube nicht, dass die Wartezeitquote abgeschafft wird. Das wäre doch viel zu kompliziert. Weil was macht man den mit denen, die schon Jahre warten? Dann müsste man diese sozusagen fertig warten lassen. Ganz abgesehen davon, dass aufgrund der immer schärfer werdenden NC ( nicht nur für Medizin) viele Leute gar nicht mehr reinkommen. Also ich war vorhin bei der Univeranstaltung in Erlangen und der Typ hat richtig damit geprallt, dass ja 25 % der lokal beschränkten Fächer über die Wartezeit vergeben werden. Klang eher nach pro. Aber gut, der war eh etwas komisch:-)

Mink
30.09.2011, 13:10
Wenn ernsthaft die ADH-Quote verringert wird, führt das doch automatisch dazu, dass bloß noch Leute mit einem Schnitt von sagen wir mal 1,2 oder besser darüber reinkommen. Das macht ja fast die Abibestenquote wieder sinnlos.
Im Klartext würde das dann heißen, dass man entweder ein Hammerabitur hinlegen müsste oder halt jahrelang warten. Das sind irgendwie ziemlich düstere Aussichten...

lio
30.09.2011, 13:20
Die Abiturientenbestenquote wird wohl gleichermaßen angehoben, weil sonst diejenigen, die es am meisten verdient haben, benachteiligt werden würden.

Die Uniquote wird stark reduziert (auf z.B. 40%)
Meiner Meinung nach wäre die Abschaffung der Abibestenquote zugunsten der AdH-Quote viel sinnvoller. Manche Bundesländer (Bremen, Berlin, Hamburg) bekommen übermäßig viele Plätze über die Abibestenquote (warum auch immer). Die ursprüngliche Idee war doch, dass über die Abibestenquote die unterschiedlichen Schwierigkeitsanforderungen der Bundesländer ausgeglichen werden - mittlerweile muss in den meisten Bundesländern unter 1,0er-Abiturienten gelost (!) werden, in meinen Augen ist die Abibestenquote damit gescheitert.
Wenn die ersten AdH-Ergebnisse bereits Anfang August statt wie bisher Anfang September feststehen, bleibt auch mehr Zeit für Auswahlgespräche und Tests.

medizininteressiert
30.09.2011, 13:30
Wenn die ersten AdH-Ergebnisse bereits Anfang August statt wie bisher Anfang September feststehen, bleibt auch mehr Zeit für Auswahlgespräche und Tests.

In anderen Studiengängen erfährst du erst Mitte bis Ende August ob du genommen wurdest. Wieso soll es bei hochschulstart so viel anders sein? Es ist sicherlich nicht so gut, dass die Ergebnisse so spät kommen. Allerdings vermute ich mehr, dass es dir um das Thema "Wohnungssuche" dabei geht? Welchen Einfluss sollte sonst das Vorverlegen der Ergebnisbekanntgabe auf die Zulassung zum Studium haben? Mehr Zeit, aber nicht mehr Plätze bzw. Chancen auf einen Platz.

lio
30.09.2011, 14:05
In anderen Studiengängen erfährst du erst Mitte bis Ende August ob du genommen wurdest. Wieso soll es bei hochschulstart so viel anders sein? Es ist sicherlich nicht so gut, dass die Ergebnisse so spät kommen. Allerdings vermute ich mehr, dass es dir um das Thema "Wohnungssuche" dabei geht? Welchen Einfluss sollte sonst das Vorverlegen der Ergebnisbekanntgabe auf die Zulassung zum Studium haben? Mehr Zeit, aber nicht mehr Plätze bzw. Chancen auf einen Platz.
Naja, im Moment erfährt der Großteil der Medizinstudenten erst Ende September (also sechs Wochen nach allen anderen), ob und wo es mit dem Studienplatz geklappt hat.
Ich bin vier Tage vor Vorlesungsbeginn nachgerückt und übers Wochenende 500km umgezogen. Wohnungssuche war mein geringstes Problem :-oopss
Ohne die Abibestenquote könnten die Unis schon Anfang August mit ihren Auswahlgesprächen, naturwissenschaftlichen Tests und der Auswertung der Bonuspunkte beginnen, wenn das schon unbedingt sein muss. Einige Unis blockieren mit ihren extensiven Auswahlverfahren und späten Interviews unnötig Studienplätze (Berlin zum Beispiel - Zusagen auch für Direktzulassungen erst Ende September, nicht jeder wird zum Interview eingeladen, aber OP1-Uni = reservierte Plätze bis zur Zusage - und warum zur Hölle braucht Gießen zwölf Wochen, um Punkte aus Abizeugnissen zu addieren?).

Melina93
30.09.2011, 14:27
Wenn ernsthaft die ADH-Quote verringert wird, führt das doch automatisch dazu, dass bloß noch Leute mit einem Schnitt von sagen wir mal 1,2 oder besser darüber reinkommen. Das macht ja fast die Abibestenquote wieder sinnlos.
Im Klartext würde das dann heißen, dass man entweder ein Hammerabitur hinlegen müsste oder halt jahrelang warten. Das sind irgendwie ziemlich düstere Aussichten...


Das "AdH" wird doch mit den 60 & so erhalten bleiben? Wie komms du darauf, das sich etwas ändert?
Bitte, mach mir so kurz vor der Klausurenphase keine Angst:-oopss

konstantin
30.09.2011, 14:35
Ich glaube nicht, dass die Wartezeitquote abgeschafft wird. Das wäre doch viel zu kompliziert. Weil was macht man den mit denen, die schon Jahre warten? Dann müsste man diese sozusagen fertig warten lassen.

Nein, muss man nicht. Sicherlich waere es fuer alle Warter eine richtig, richtig beschissene Situation, aber wenn die Wartezeitquote wegfiele, fiele sie eben weg. Bei solchen Grundsatzurteilen bzw. Gesetzesaenderungen ist das Einzelschicksal erstmal ziemlich egal.

Und glaub mal nicht, dass es deswegen zum grossen Protest kaeme. Jedes neue Gesetz und jede Gesetzesaenderung benachteiligt irgendwelche Gruppierungen. Sowas erstickt allerdings immer sehr schnell an der Ignoranz des Gesetzgebers.