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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfassungsbeschwerde gegen Wartezeit!



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schmuggelmaeuschen
05.10.2011, 16:53
@annike: das ist ein mythos genauso wie das man pro WS um 0,1 besser wird...

@currywurstesser: Hast du dafür Belege?? Auf der Hp steht für Wirtschaftspsycho (Bochum) nämlich 10 WS und im Nachrück 8

Brutus
07.10.2011, 15:16
Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil kassiert, wonach die bisher geltende Wartesemester-Regelung unzulässig sei. (http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Studienbewerber-muessen-weiter-warten-id5138135.html)


Es klang nach einer Revolution in der Studienplatzvergabe, doch schon nach einer Woche ist wieder Schluss. Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil kassiert, wonach die bisher geltende Wartesemester-Regelung unzulässig sei. Jetzt gilt erstmal wieder der alte Stand.

Im Rechtsstreit um zu lange Wartezeiten für Medizinstudienplätze müssen die auf Zulassung klagenden Studienbewerber einen Rückschlag hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster stoppte jetzt vorläufig die gerichtlich angeordnete Vergabe von Plätzen an die Studienbewerber. Das OVG folgte damit in einer Eilentscheidung der Beschwerde der Stiftung für Hochschulzulassung (frühere ZVS), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

[...]

Nach Ansicht des OVG sind die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts einstweilig auszusetzen, weil sie sich mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erweisen dürften“. So hätten die schon sechs Jahre auf einen Studienplatz wartenden Antragsteller derzeit keinen Anspruch auf Zulassung zum Studium der Human- oder Tiermedizin.

[...]

Wartezeit führt nicht direkt zum Anspruch auf einen Studienplatz

Zudem sei nicht davon auszugehen, dass ein Studienbewerber bei einer unzumutbar langen Wartezeit einen unmittelbaren Anspruch auf Zulassung zum gewünschten Studium habe. Vielmehr obliege die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus „in erster Linie dem Gesetzgeber“.

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts können nicht angefochten werden. (dapd)

Coxy-Baby
07.10.2011, 15:32
Besonders der letzte Satz ist zuckersüss....

konstantin
07.10.2011, 16:13
Vielmehr obliege die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus „in erster Linie dem Gesetzgeber“.

Hoert, hoert...

Rico
07.10.2011, 21:38
Wartezeit führt nicht direkt zum Anspruch auf einen StudienplatzFür mich der wichtigste Satz:
Die 12 WS sind völlig willkürlich gewählt, deshalb kann es keinen Bestand habe, diesen beliebigen Wert zur ehernen Grenze zu erklären.

Andererseits wäre mal die "Gegenklage" der 1,0er zu erwägen gewesen.
Wenn es per Urteil unzumutbar ist, nach 12 WS noch keinen Platz zu haben, dann könnten ja die 1,0er auch klagen, dass es nicht sein kann, dass sie nicht sofort per Note zugelassen werden. Ist schließlich dasselbe in Grün: Die jeweilige Quote ist mit 20% zu klein gewählt, deshalb kommen viele nicht mehr zum Zug.

Absolute Arrhythmie
07.10.2011, 22:06
Ich finde das Urteil auch als Warter ehrlich gesagt gut. Die Regeln sind wie sie sind, manchmal muss man sich eben damit abfinden :-oopss

Herzkasperl
08.10.2011, 11:26
Der Unanfechtbarkeit bezieht sich lediglich darauf, dass keine Revision nach Leipzig zugelassen wurde... Jetzt sind wir wieder im Fahrwasser des Threads, denn jetzt steht die Verfassungsbeschwerde (nach Ausschöpfen des Rechtswegs) zumindest diesbezüglich offen. Das wird nun aber dauern.

Autolyse
08.10.2011, 17:39
Revision zum Bundesverwaltungsgericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes? Wäre mir ja neu.

Shizr
08.10.2011, 18:53
Die Verfassungsbeschwerde ist noch längst nicht aktuell, weil das OVG erst mal nur einstweilen die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt hat.

Das ist zwar ein starker Pflock seitens des OVG (Tenor ist ja "Wir halten das Urteil für rechtsfehlerhaft" (!!) ), aber eben noch nicht endgültig. Möglicherweise ändern die Richter ihre Meinung noch.

Bis auf weiteres bleibt aber alles, wie es bisher war, das OVG wird ein ordentliches Urteil fällen und danach kann ggf. der Rechtsweg weiter beschritten werden.



Ich glaube jetzt aber erst recht, dass dieser Rechtsstreit letztendlich erst in Karlsruhe sein Ende finden wird.

Herzkasperl
08.10.2011, 19:09
Die Verfassungsbeschwerde ist noch längst nicht aktuell, weil das OVG erst mal nur einstweilen die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt hat.

Das ist zwar ein starker Pflock seitens des OVG (Tenor ist ja "Wir halten das Urteil für rechtsfehlerhaft" (!!) ), aber eben noch nicht endgültig. Möglicherweise ändern die Richter ihre Meinung noch.

Bis auf weiteres bleibt aber alles, wie es bisher war, das OVG wird ein ordentliches Urteil fällen und danach kann ggf. der Rechtsweg weiter beschritten werden.



Ich glaube jetzt aber erst recht, dass dieser Rechtsstreit letztendlich erst in Karlsruhe sein Ende finden wird.

Da sieht man mal, was passiert, wenn man Urteile nicht selbst liest.

"Rechtsfehlerhaft" heißt ja häufig genug auch: vielleicht im Ergebnis richtig aber jedenfalls nicht richtig begründet :-)

Am Ende hat das OVG damit Luft aus dem Kessel gelassen und sich selbst den Zeitstress. Denn das wäre im Frühjahr ein ordentliches Chaos geworden, wenn da die Leute mit 12+WS alle ausnahmslos reingekommen wären...

emergency doc
09.10.2011, 20:23
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ist hier in Dortmund bekannt dafür, reihenweise merkwürdige Urteile zu fällen. Da werden die abstrusesten Dinge auf dem Wege der einsweiligen Anordnung verfügt. Aber aus der verbotenen Stadt ist wohl auch nichts vernünftiges zu erwarten...:-wand

Figueira
12.10.2011, 22:14
Was wäre, wenn die Wartezeitquote auf 40% angehoben werden würde?

Soll heißen:
20% Abiturbeste
40% ADH
40% Wartezeit

Die Wartezeit wäre reduziert auf 3-4 Jahre. Diese Zeitspanne kann man gut mit ner Ausbildung oder nem Bachelorstudium im Ausland überbrücken.

LotF
12.10.2011, 22:17
du hättest aber automatisch Leute mit guten Noten, die über das ADH dann nicht mehr reinkommen und anfangen zu warten, sodass sich die Bewerberzahlen dann nur innerhalb der Quoten verschieben.

Figueira
12.10.2011, 22:23
@ LotF:

Mist, hast wahrscheinlich recht. Aber nen Versuch wars wert... ;)

maniac89
13.10.2011, 12:55
Meiner Meinung nach sollte man die jeweils 20%ige Abibesten- und Wartezeitquote beibehalten, bei der Hochschulquote jedoch sämtliche gesetzliche Vorgaben streichen und den Hochschulen freie Hand lassen. Dann würden einige weiterhin eine kombiniere Messzahl aus Abinote, TMS und Ausbildung berücksichtigen, andere würden weiterhin ausschließlich nach Abinote auswählen, wiederrum andere ausschließlich nach TMS oder Auswahlgespräch. Dann hätten auch Bewerber mit schlechtem Schnitt eine kleine aber reelle Chance auf einen sofortigen Platz.

Dass der Abischnitt beim AdH das größte Kriterium bleiben muss... Den Sinn dahinter kapier ich einfach nicht.

Melina93
13.10.2011, 13:38
Meiner Meinung nach sollte man die jeweils 20%ige Abibesten- und Wartezeitquote beibehalten, bei der Hochschulquote jedoch sämtliche gesetzliche Vorgaben streichen und den Hochschulen freie Hand lassen. Dann würden einige weiterhin eine kombiniere Messzahl aus Abinote, TMS und Ausbildung berücksichtigen, andere würden weiterhin ausschließlich nach Abinote auswählen, wiederrum andere ausschließlich nach TMS oder Auswahlgespräch. Dann hätten auch Bewerber mit schlechtem Schnitt eine kleine aber reelle Chance auf einen sofortigen Platz.

Dass der Abischnitt beim AdH das größte Kriterium bleiben muss... Den Sinn dahinter kapier ich einfach nicht.

Die Tatsache, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Abinote mitwirkt, geht darauf zurück, dass Statistiken zeigen, dass Abiturdurchschnitt und Studienerfolg korellieren. Ich weis aber nicht wirklich, was ich davon halten soll, Denn das Medizinstudium ist ja zum Großteil Auswendiglernerei und das schafft ja jeder. Außerdem sieht man ja an der Wartezeitquote, dass es durchaus auch viele mit schlechterne Schnitten zur Approbation bringen können.
Ich denke, es hat durchaus auch pragmatische Gründe. Die Abinote ist schon da, man muss keine aufwendigen Auswahlverfahren ermitteln und durchführen. Ist meiner Meinung nach ein Indiz dafür, dass die Universitäten etwas faul sind und nur an sich denken- um es mal etwas pampig auszudrücken.
Aber gut, ganz ehrlich: lieber nach Abiturduchrschnitt, als dass meine Zukunft in den Händen von irgendwelchen gelangweilten Ärzten liegt, die in Auswahlgesprächen nach Sympathie und Eltern gehen:-?

fallenangel30487
13.10.2011, 13:49
Die Tatsache, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Abinote mitwirkt, geht darauf zurück, dass Statistiken zeigen, dass Abiturdurchschnitt und Studienerfolg korellieren. Ich weis aber nicht wirklich, was ich davon halten soll, Denn das Medizinstudium ist ja zum Großteil Auswendiglernerei und das schafft ja jeder. Außerdem sieht man ja an der Wartezeitquote, dass es durchaus auch viele mit schlechterne Schnitten zur Approbation bringen können.
Ich denke, es hat durchaus auch pragmatische Gründe. Die Abinote ist schon da, man muss keine aufwendigen Auswahlverfahren ermitteln und durchführen. Ist meiner Meinung nach ein Indiz dafür, dass die Universitäten etwas faul sind und nur an sich denken- um es mal etwas pampig auszudrücken.
Aber gut, ganz ehrlich: lieber nach Abiturduchrschnitt, als dass meine Zukunft in den Händen von irgendwelchen gelangweilten Ärzten liegt, die in Auswahlgesprächen nach Sympathie und Eltern gehen:-?
:-meinung

maniac89
13.10.2011, 14:20
Die Tatsache, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Abinote mitwirkt, geht darauf zurück, dass Statistiken zeigen, dass Abiturdurchschnitt und Studienerfolg korellieren. Ich weis aber nicht wirklich, was ich davon halten soll, Denn das Medizinstudium ist ja zum Großteil Auswendiglernerei und das schafft ja jeder. Außerdem sieht man ja an der Wartezeitquote, dass es durchaus auch viele mit schlechterne Schnitten zur Approbation bringen können.
Ich denke, es hat durchaus auch pragmatische Gründe. Die Abinote ist schon da, man muss keine aufwendigen Auswahlverfahren ermitteln und durchführen. Ist meiner Meinung nach ein Indiz dafür, dass die Universitäten etwas faul sind und nur an sich denken- um es mal etwas pampig auszudrücken.
Aber gut, ganz ehrlich: lieber nach Abiturduchrschnitt, als dass meine Zukunft in den Händen von irgendwelchen gelangweilten Ärzten liegt, die in Auswahlgesprächen nach Sympathie und Eltern gehen:-?

Dass die Abinote ein guter Indikator für den Studienerfolg ist, stimmt. Oder anders ausgedrückt, Medizin ist ein Studiengang mit hoher Erfolgsquote und Abinote als Hauptauswahlkriterium, weshalb dieser Schluss nahe liegt. Für mich wird diesem Umstand aber mit der Abibestenquote bereits Rechnung getragen und mit dem Vertrauen darauf, dass einige Unis auch weiterhin ausschließlich nach Abinote auswählen würden. Bonn und Düsseldorf z.B. tun das ja schon.

Ebenso ist aber auch der TMS ein gutes Kriterium, viele Unis reizen den ihnen gegebenen Spielraum bei seiner Berücksichtigung komplett aus, und würden ihn wohl noch stärker berücksichtigen, wenn die Einschränkungen wegfallen würden. Ich finde einfach: Die Unis sind diejenigen, die die Studenten ausbilden und sollte innerhalb der 60% auch frei entscheiden können, wen sie aufnehmen. So könnten sie auch unter Leuten mit einem Schnitt schlechter als 2,5 die in ihren Augen geeigneten rausfischen, die haben nämlich zur Zeit absolut keine Chance auf einen Studienplatz ohne Wartezeit.

Was den Sinn von Auswahlgesprächen angeht, bin ich übrigens auch zwiegespalten. Einige Unis geben sich halt den Aufwand und dann finde ich das auch gerechtfertigt. Dass der Elternberuf eine Rolle spielt glaube ich übrigens nicht. ;)

Zugegebermaßen hätte das überhaupt keinen Einfluss auf die Länge der Wartezeit, deshalb ist es ein bisschen off topic.

lio
13.10.2011, 15:01
Ich finde einfach: Die Unis sind diejenigen, die die Studenten ausbilden und sollte innerhalb der 60% auch frei entscheiden können, wen sie aufnehmen. So könnten sie auch unter Leuten mit einem Schnitt schlechter als 2,5 die in ihren Augen geeigneten rausfischen, die haben nämlich zur Zeit absolut keine Chance auf einen Studienplatz ohne Wartezeit.
Und wie entscheidet die Uni dann, welche Bewerber geeignet sind? Intuition? Vitamin B? Bewerber, die zufällig dasselbe Hobby wie der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle haben?
Natürlich kann die Charité mit allen 3500 Bewerbern ein Auswahlgespräch für 200 Plätze führen, aber das wäre ein irrsinniger Zeitaufwand. Vorteil hätte es keinen für die Uni, schließlich ist das derzeitige Auswahlverfahren ziemlich erfolgreich (geringe Abbrecherquote und so), würde aber ne Menge Geld (und damit auch Studienplätze) kosten.

maniac89
13.10.2011, 16:08
Und wie entscheidet die Uni dann, welche Bewerber geeignet sind? Intuition? Vitamin B? Bewerber, die zufällig dasselbe Hobby wie der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle haben?

TMS, vorherige Ausbildung, Einzelnoten (die unter Umständen stark vom Gesamtschnitt abweichen können). Einzig die Schwerpunktsetzung der Unis wurde sich ändern, wenn die Einschränkung wegfallen würden.

Ich denke weniger an Auswahlgespräche, da die wie du schon sagst wegen des Aufwandes nicht auf alle Bewerber anwendbar sind.
Einige Unis führen Gespräche ja trotzdem durch, soll man sie daran hindern, weil nicht zweifelsfrei deren Effektivität bewiesen werden kann?

Die Frage ist nicht, ob die Abinote ein zuverlässiger Indikator für den Studienerfolg und auch nicht, ob sie in maßgeblicher Weise berücksichtigt werden sollte, sondern, ob es gesetzlich vorgeschrieben sein MUSS, dass sie das Hauptkriterium im AdH ausmacht