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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Nachteilsausgleich" - Frust&Diskussion



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->Sandman
22.09.2011, 22:38
guten motabend!

nun, da die ergebnisse vom schriftlichen physikum da sind, will ich mal fragen, ob ihr die dinge genauso seht wie ich: dieser so genannte "nachteilsausgleich" ist ne ziemlich große ungerechtigkeit.

richtig ist, dass niemand durch die nicht gewerteten fragen schlechter benotet wird. aber nach meinem verständnis liegt auch dann eine benachteiligung vor, wenn einige von der regelung profitieren, andere aber nicht.

so wie die dinge stehen, kann man das "pech" haben, die nicht gewerteten fragen richtig gekreuzt zu haben - und trotzdem eine schlechtere note zu erreichen (bzw. im extremfall nicht zu bestehen) als jemand, der weniger punkte hat, aber "glücklich" die richtigen fragen falsch gekreuzt hat.

eine gerechte benotung sieht für mich anders aus.

wie seht ihr das?

ps: gut, dass es vorbei ist. das schriftliche ist ein riesen krampf. ich hoffe, alle haben es einigermaßen heil überstanden ;)

JH1989
22.09.2011, 22:47
"Mehr Punkte" hat man aber auch nur bei den offiziell gewerteten Punkten. Nicht insgesamt - insgesamt ergibt immer die höhere Punktzahl auch die bessere Note. Wenn ich eine Frage richtig beantworten konnte, die mehrere richtige Antworten hatte, weil sie missverständlich gestellt war, dann ist es ein Punkt wie jeder andere.
Da wäre es ein Nachteil für mich, wenn diese Frage dann aus der Wertung genommen wird. Und auch nur dieser Nachteil wird ausgeglichen.

Jeglicher Frust über den Nachteilsausgleich ist unbegründet. Niemand kann dadurch benachteiligt werden. Da ist nur leider häufig Unwissenheit im Spiel.

->Sandman
22.09.2011, 23:07
also mal konkret:

student a hat von 320 fragen 191 richtig gekreuzt. er hat dabei alle 7 fragen richtig gekreuzt, die dieses jahr aus der wertung genommen wurden. damit liegt seine bestehensgrenze bei 192 punkten und er ist durchgefallen.

student b hat von 320 fragen 188 richtig gekreuzt, er hat aber alle 7 nicht gewerteten fragen falsch. damit liegt seine bestehensgrenze bei 188 und er hat bestanden.

richtig soweit? ist das gerecht?

Kiwi05
22.09.2011, 23:19
also mal konkret:

student a hat von 320 fragen 191 richtig gekreuzt. er hat dabei alle 7 fragen richtig gekreuzt, die dieses jahr aus der wertung genommen wurden. damit liegt seine bestehensgrenze bei 192 punkten und er ist durchgefallen.

student b hat von 320 fragen 188 richtig gekreuzt, er hat aber alle 7 nicht gewerteten fragen falsch. damit liegt seine bestehensgrenze bei 188 und er hat bestanden.

richtig soweit? ist das gerecht?

Das was du schreibst, ist nur zum Teil korrekt.

Wenn Student A 191 richtig gekreuzt hat, fehlt ihm laut Nachteilsausgleich ein Punkt zum Bestehen. Ohne den Nachteilsausgleich hat er 191 - 7 = 184 Fragen richtig, ihm fehlen also 4 Punkte zum Bestehen.
Daher ja auch NACHTEILSAUSGLEICH, es ist zwar doof, dass immer noch ein Punkt zum Bestehen fehlt, aber vorher fehlten ja wie gesagt vier und insofern ergibt sich jetzt ein Vorteil.
Es liegt also keinesfalls am Nachteilsausgleich, dass besagter Student nicht bestanden hat.

Für Student B ist der Nachteilsausgleich ja irrelevant, für ihn gelten ja alle sieben Fragen als nicht gestellt.

Der Nachteilsausgleich greift ja erst dann, wenn es durch ihn zum Bestehen oder zur besseren Note kommen kann.

Edit: Und hier jetzt noch mal ein Beispiel für jemanden, dem der Nachteilsausgleich etwas bringt:

Student C hat 187 der 313 gewerteten Aufgaben richtig, er ist also mit einem Punkt zu wenig durchgefallen.
Durch den Nachteilsausgleich und nur 1 / 7 richtig beantwortete Frage hat er aber nun bestanden, da die Bestehensgrenze erst ab 2 / 7 richtig beantworteten Fragen auf 189 Punkte steigt.

Das gleiche gilt natürlich auch für die Notengrenzen, also beispielsweise für jemanden, der 250 Fragen richtig beantwortet hat, durch auch nur 1 / 7 richtig beantwortete Frage bekommt er dann eine 2 statt einer 3 ohne Ausgleich.

JH1989
22.09.2011, 23:32
Ach, so meinst du das.
Hier musst du auf die Prozente achten.

Kandidat 1: 320 Fragen - 191 richtig gekreuzt = 59,69%
Kandidat 2: 313 Fragen - 188 richtig gekreuzt = 60,06%

Und eine festgeschriebene Bestehensgrenze ist nur in Prozenten definiert. Nämlich 60%.

->Sandman
22.09.2011, 23:34
Daher ja auch NACHTEILSAUSGLEICH, es ist zwar doof, dass immer noch ein Punkt zum Bestehen fehlt, aber vorher fehlten ja wie gesagt vier und insofern ergibt sich jetzt ein Vorteil.

ah, jetzt versteh ich, was ihr meint - gut, der nachteilsausgleich selbst ist also nicht das eigentliche übel. aber er verhindert nicht, dass manche studenten einen vorteil an dem streichen von fragen haben und andere nicht. das ist doch der knackpunkt und die ungerechtigkeit dabei.

schließlich haben ja alle die gleiche klausur geschrieben. für einige werden nun mehr fragen gewertet, für andere weniger. wenn man nun davon ausgeht, dass alle die gleiche chance hatten, eine aufgabe richtig oder falsch anzukreuzen, werden die bevorteilt, die zufällig die entsprechenden aufgaben falsch hatten.

Kiwi05
22.09.2011, 23:40
ah, jetzt versteh ich, was ihr meint - gut, der nachteilsausgleich selbst ist also nicht das eigentliche übel. aber er verhindert nicht, dass manche studenten einen vorteil an dem streichen von fragen haben und andere nicht. das ist doch der knackpunkt und die ungerechtigkeit dabei.

Sorry, aber das stimmt so einfach nicht.
Für diejenigen, die 0 der 7 nicht gewerteten Fragen richtig beantwortet haben, ist es ein Vorteil, weil diese Fragen keinen Einfluss auf ihre individuellen Bestehens- und Notengrenzen haben.
Mit diesen Fragen läge ihre Bestehensgrenze bei 192 Punkten, so liegt sie bei 188 Punkten.

Für alle, die einige der nicht gewerteten Fragen richtig beantwortet haben, ist der Nachteilsausgleich ein Vorteil, weil die dadurch neu errechneten Bestehens- und Notengrenze(n) nicht so schnell steigen wie die Anzahl richtig beantworteter Fragen.
Wie in meinem letzten Post bereits beschrieben, steigt die Bestehensgrenze ja beispielsweise erst bei 2 richtig beantworteten Fragen um 1 Punkt, also nicht proportional dazu.

So, und für wen ist der Nachteilsausgleich jetzt deiner Meinung nach ein Nachteil bzw. zumindest kein Vorteil?

->Sandman
22.09.2011, 23:54
So, und für wen ist der Nachteilsausgleich jetzt deiner Meinung nach ein Nachteil bzw. zumindest kein Vorteil?


nochmal zu meinem beispiel, etwas genauer: a mit 191/320 bzw 184/313 "verliert" durch das streichen der aufgaben 7 punkte, die bestehensgrenze sinkt aber nur um 4 punkte. er profitiert also nicht von dem nachteilsausgleich/dieser wird nicht angewandt.

b mit 188/320 und 188/313 profitiert von der sinkenden bestehensgrenze, da der nachteilsausgleich angewandt wird.

b hat also meiner meinung nach ganz klar einen vorteil gegenüber a. diejenigen, die zufällig die nicht gewerteten aufgaben falsch gekreuzt haben, haben (natürlich nur durchschnittlich) einen vorteil. schließlich haben sich ja a und b gleichermaßen mühe gegeben, alle 320 fragen richtig zu beantworten.

Schnuffi332
23.09.2011, 09:00
Hey das ist genau mein Thread mit diesem NT-Sch......!

Sandmann, dieses Zeug müssen wir mal genauestens unter die Lupe nehmen! Ich meine nämlich das ist nur reine Schönrechnerei wie sie es auch mit den Arbeitslosenzahlen machen! Mich würd interessieren, gibt es hier EINEN der durch den NT-Ausgleich bestanden hat und regulär durchgefallen wäre??? Kann der dann mal seine Punkte vorrechnen?

Ausschlaggebend ist: §14 Abs. 4 ÄApprO 2002, der im übrigen sehr dehnbar und auslegungsbedürftig ist...

(4) Die Prüfungsaufgaben sind durch die nach Absatz 3 Satz 2 zuständigen Stellen vor der Feststellung des Prüfungsergebnisses darauf zu überprüfen, ob sie, gemessen an den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1, fehlerhaft sind. Ergibt diese Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen (§ 23 Abs. 2 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 1) mindert sich entsprechend. Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung nach den Absätzen 6 und 7 ist von der verminderten Zahl der Prüfungsaufgaben auszugehen. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil eines Prüflings auswirken.

Schnuffi332
23.09.2011, 09:06
so wie die dinge stehen, kann man das "pech" haben, die nicht gewerteten fragen richtig gekreuzt zu haben - und trotzdem eine schlechtere note zu erreichen (bzw. im extremfall nicht zu bestehen) als jemand, der weniger punkte hat, aber "glücklich" die richtigen fragen falsch gekreuzt hat.


GEnau: Meiner meinung ist nur das richtig:

7 Fragen flogen raus aufgrund Schlampigkeit, Ungenauigkeit, etc. der Fragenkonstrukteure.... Dadurch sinkt die Grenze auf 188 (Pech für´s IMPP)! So, nun werden aber von jedem Prüfling, die Fragen die er von den 7 richtig gekreuzt hat dazugezählt, damit kein Nachteil entsteht. Also in meinem Fall: Ich habe von 313 185 richtig und von den 7 Fragen 4 => 185 + 4 = 189 = bestanden!!! (meiner Meinung nach) Wer dann UNTER 188 hat, also 187 und weniger ist definitiv durchgefallen! Nur so wäre es für jeden gerecht!

Wo steht in Absatz 4 irgendwas von einer individuellen Bestehensgrenze? Ich finde nix!

scaro
23.09.2011, 09:09
GEnau: Meiner meinung ist nur das richtig:

7 Fragen flogen raus aufgrund Schlampigkeit, Ungenauigkeit, etc. der Fragenkonstrukteure.... Dadurch sinkt die Grenze auf 188 (Pech für´s IMPP)! So, nun werden aber von jedem Prüfling, die Fragen die er von den 7 richtig gekreuzt hat dazugezählt, damit kein Nachteil entsteht. Also in meinem Fall: Ich habe von 313 185 richtig und von den 7 Fragen 4 => 185 + 4 = 189 = bestanden!!! (meiner Meinung nach) Wer dann UNTER 188 hat, also 187 und weniger ist definitiv durchgefallen! Nur so wäre es für jeden gerecht!

Wo steht in Absatz 4 irgendwas von einer individuellen Bestehensgrenze? Ich finde nix!

In Absatz 4 steht, dass fehlerhafte Fragen nicht zu berücksichtigen sind. Das hieße für dich: 185 punkte und 3 punkte von der bestehensgrenze weg. So hast du aber jetzt 189 punkte, leider eben ganz knapp an der bestehensgrenze vorbei.

Shizr
23.09.2011, 10:11
Wo steht in Absatz 4 irgendwas von einer individuellen Bestehensgrenze? Ich finde nix!
Weils nicht in Absatz 4 steht. Probier mal Absatz 6.


ÄApprO 2002
(6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
Die "gestellten Prüfungsfragen" hängen nun mal davon ab, wie man die eliminierten Fragen beantwortet hat.

Und da die Anzahl der gestellten Fragen vom "Kreuzverhalten" bei den eliminierten Fragen abhängt, ergibt sich daraus zwangsläufig zahlenmäßig eine unterschiedliche Bestehensgrenze.


Aber alle benötigen 60% (oder halt die relative Bestehensgrenze).

Beispiel:
A hat alle eliminierten Fragen richtig, B keine.

Damit benötigt A 60% von 320, also 192.
B benötigt 60% von 313, also 188.

doni
23.09.2011, 12:04
Fakt ist doch, dass jemand durch den Ausgleich nur gewinnen kann also wieso zur Hölle beschwert ihr euch ?
Wenn ihr mit dem Ausgleich nicht bestanden habt, habt ihr ohne sowieso nicht bestanden (auch Fakt).
Wie wäre es wenn ihr es den Leuten, die es mit dem Ausgleich gerade so geschafft haben gönnt ?



7 Fragen flogen raus aufgrund Schlampigkeit, Ungenauigkeit, etc. der Fragenkonstrukteure.... Dadurch sinkt die Grenze auf 188 (Pech für´s IMPP)! So, nun werden aber von jedem Prüfling, die Fragen die er von den 7 richtig gekreuzt hat dazugezählt, damit kein Nachteil entsteht. Also in meinem Fall: Ich habe von 313 185 richtig und von den 7 Fragen 4 => 185 + 4 = 189 = bestanden!!! (meiner Meinung nach) Wer dann UNTER 188 hat, also 187 und weniger ist definitiv durchgefallen! Nur so wäre es für jeden gerecht!

Dann würden die Leute aufschreien, die 185 Punkte haben und keine der 7 Aufgaben richtig. Das wäre für die toootaaaal ungerecht, weil die 7 Aufgaben sie verwirrt haben, weil ja 2 Antwortmöglichkeiten richtig waren.

Du sagst das jetzt alles nur weil du es trotz Ausgleich nicht geschafft hast.
Fakt ist:
Wären die 7 Aufgaben drin geblieben, hättest du nicht bestanden
Wären die 7 Aufgaben ganz (für alle) rausgenommen, hättest du ebenfalls nicht bestanden.
Jetzt kommt das IMPP mit der Regelung, um dir noch paar Pünktchen zu schenken und du hast immer noch nicht bestanden.
Und du vorderst nun weiter, dass die rausgenommenen Fragen bewertet werden und gleichzeitig die Grenze bei 188 bleibt?
Das kannst du sachlich nicht argumentieren. Wäre auch gegen die Ordnung.

Du beschwerst dich gegen eine Regelung, die vielen positiv entgegengekommen ist.

Rico
23.09.2011, 12:44
Im Prinzip hat sogar derjenige, der vom Nachteilsausgleich profitiert einen kleinen Vorteil:
Denn eine Frage wird ja meist aus der Wertung genommen weil mehr als eine Lösung als richtig gewertet werden kann. Ergo ist die Chance so eine Frage richtig zu beantworten (selbst wenn man gar keine Anhung hatte) immer mindestens 2/5, manchmal sogar 3/5 - wohingegen eine reguläre Frage nur 1/5 richtige Lösungen hat.

Muriel
23.09.2011, 12:57
Sandmann, dieses Zeug müssen wir mal genauestens unter die Lupe nehmen! Ich meine nämlich das ist nur reine Schönrechnerei wie sie es auch mit den Arbeitslosenzahlen machen! Mich würd interessieren, gibt es hier EINEN der durch den NT-Ausgleich bestanden hat und regulär durchgefallen wäre??? Kann der dann mal seine Punkte vorrechnen?


klick (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=1073145&postcount=267)

dhw37
23.09.2011, 13:24
Hi ich zb bin nur durch den nachteilsausgleich durchgekommen. Hab ohne die 7 gewerteten 187, wäre daher durchgefallen. Da ich aber 6 von den 7 richtig hatte hab ich nun 193 und bin somit durch. Daher ist der NT nicht immer ein nachteil. Schuld ist die refferenzgruppe. Die hat dazu geführt das 22% abgezogen bei 313 eben 188 ergeben. Verflucht daher lieber die Streber :p

mpt49
23.09.2011, 17:24
Hi ich zb bin nur durch den nachteilsausgleich durchgekommen. Hab ohne die 7 gewerteten 187, wäre daher durchgefallen. Da ich aber 6 von den 7 richtig hatte hab ich nun 193 und bin somit durch. Daher ist der NT nicht immer ein nachteil. Schuld ist die refferenzgruppe. Die hat dazu geführt das 22% abgezogen bei 313 eben 188 ergeben. Verflucht daher lieber die Streber :p

..das probleme ist die Refferenzgruppe .ich verstehe immer nicht warum es 7 fragen aus der wertung gibt und die bestehende grenze bei 188 liegt ??musste bei 185 liegen ??????wenn die bestehendegrenze bei 192 liegt??

doni
23.09.2011, 18:13
Die Bestehensgrenze liegt bei 60%. Werden 7 Fragen rausgenommen -> 313 mal 0,6 = ~188
Pro rausgenommene Frage geht die Grenze um 0,6 runter.

birdy1986
23.09.2011, 21:41
@dhw37

Aber hättest Du nicht auch bestanden, wenn die Bestehensgrenze bei 192 geblieben wäre und du 193 Punkte hast, also die Fragen nicht aus der Wertung genommen worden wären?

Wer sowieso bestanden hat, für den entsteht durch die Klausel definitiv kein Nachteil.
Wer an der Grenze zum bestehen ist und die "entwerteten" Fragen falsch gekreuzt hat, für den entsteht ein Vorteil-->Chance zu bestehen.
Wer an der Grenze zum bestehen ist und die "entwerteten" Fragen richtig gekreuzt hat, für den ändert sich nichts.

Also, wie kann man sich dann durch die Regelung benachteiligt fühlen? jedenfalls sofern ich das richtig verstanden habe.

Viele Grüße,

Darla
23.09.2011, 23:23
[...] Das wäre für die toootaaaal ungerecht, weil die 7 Aufgaben sie verwirrt haben, weil ja 2 Antwortmöglichkeiten richtig waren. [...]

und wer sich jetzt noch darüber aufregt...
Jeder weiß, dass 60% zum Bestehen notwendig sind.
Jeder sollte wissen, dass weniger als 60% ausreichen können in Abhängigkeit davon, wie die Referenzgruppe abschneidet.
Und jeder sollte in der Lage sein, herauszufinden, dass bisher jedes Mal eine oder mehrere Fragen gestrichen wurden, weil sie keine oder mehrere Lösungen hatte.

Somit sollte auch jeder, der in der Prüfung über eine Frage stolpert, die keine oder mehrere Antworten zu haben scheint, eins und eins zusammenzählen können und dann mal die wilde Vermutung aufstellen, es könnte sich um eine dieser Fragen handeln. Was macht man dann? Kreuzt eine der möglichen Antworten an, markiert die Frage und kontrolliert dann zu Hause, ob das denn nun wirklich so ist. Wenn ja, Frage notieren, begründen und ab damit ans IMPP.

Und als eine, die auch nur knapp bestanden hat, kann ich sagen. Ich weiß wie frustrierend das sein kann und wie man hin und her rechnet und Fehler sucht, wo auch immer die liegen mögen, aber der Nachteilsausgleich ist nun wirklich ein Entgegenkommen des IMPP (siehe die Ausführungen meiner Vorredner).
Klar, am besten wäre es, wenn alle Fragen auch wirklich nur eine Antwort hätten und man das von vorneherein wüsste, aber leider sind die Leute vom IMPP auch nur Menschen... zwar eine mehr oder weniger merkwürdige Art von Mensch, aber eben eine, die auch Fehler macht.
Wie wir alle auch... Ansonsten melden sich mal bitte diejenigen Physikums-Schreiber, die in den letzten Jahren 100% richtig gekreuzt haben. ;)