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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Punkte vor Antritt der 1. Stelle klären?



miv57
23.09.2011, 15:30
Hallo,

ich werde bald meine erste Stelle antreten und frage mich welche Punkte vorher noch mit dem Chef geklärt und ggf. in den Arbeitsvertrag sollten?

Ich denke da an Sachen wie Ablauf Einarbeitungszeit, Dienste, wer mein direkter Vorgesetzter ist, Kostenübernahme Weiterbildung...

Was sollte man noch unbedingt vor Antritt klären?? Wie sind da Eure Erfahrungen?

Danke :-)

Thomas24
23.09.2011, 16:28
In den meisten Arbeitsverträgen steht die Vertragsdauer (Befristung zum Erwerb des Facharztes?), deine tarifliche Eingruppierung, die Verpflichtung zur Wahrung von Dienstgeheimnissen, deine wöchentliche Arbeitszeit, und sonstige Nebenpflichten (Teilnahme an Diensten/ Lehre/ Forschung- falls relevant in deinem Fall).

Falls du über ein Bundesland eingestellt wirst (die meisten Uni- und Landeskliniken) ist noch eine Verpflichtung zur Wahrung der Freiheitlich -demokratischen Grundordnung und der Gesetze des jeweiligen Bundeslandes mit dabei. Da etwaige Weiterbildungen/Zusatzqualifikationen/ Kongress- und Kursbesuche bei uns auch aus der eigenen Tasche (oder Drittmitteln) finanziert werden, steht darin auch nichts im Vertrag.

Mir wäre es nicht bekannt, dass es üblich geworden ist Dinge wie etwaige Einarbeitungszeiten oder ab wann Dienste übernommen werden müssen schriftlich fixiert werden, lass mich da aber gerne von anderen, die an anderen Trägern beschäftigt (Kommunale, Kirchliche oder private Häuser) sind, eines besseren belehren.

dreamchaser
24.09.2011, 00:16
Die meisten Fragen klärt man ja bereits im Vorstellungsgespräch, aber eine schriftliche Fixierung ist mir auch nicht geläufig. Und dein Vorgesetzter ist eben dein Chef - ein OA wird dein Ansprechpartner auf Station sein.

Desiderius
25.09.2011, 13:29
Frage bei der Personalabteilung nach wer den Arbeitgeberanteil an die Ärzteversorgung überweist. Ich habe die Erfahrung gemacht, das es Kliniken gibt die es an Dich mit überweisen und Du welber also Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil überweist. Verbummelst Du das musst Du auf einmal einen ganzen Haufen nachbezahlen.

Kommt davon wenn man sich damit nicht auskennt.:-nix