PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärzteversorgung und Befreiung aus der gesetzl. Rentenversicherung...



Byers
26.09.2011, 07:08
Hab von der bayerischen Ärzteversorgung zwei Formulare zugeschickt bekommen. Mein Examen habe ich im April gemacht, bin seitdem noch Doktorand (natürlich unbezahlt)und meine ersten Bewerbungen werde ich erst Mitte Oktober losschicken. Soll ich das einfach dazuschreiben, dass ich noch Doktorand bin? und was genau bedeutet das zweite Formular zur Befreiung aus der Versicherungspflicht der gesetzl. Rentenversicherung? Verwirrt mich alles.....

dreamchaser
26.09.2011, 09:16
Das Formular für die Befreiung ist dafür da, dass du nicht doppelt zahlst. Wenn du das nicht ausfüllst, dann zahlt dein AG an die Rentenversicherung, bei der du dann Pflichtmitglied bist, aber das Versorgungswerk will ja auch noch Geld haben. Als Arzt hast du eben die Möglichkeit, dich von der gesetzlichen RV befreien zu lassen und dich über das Versorgungswerk rentenversichern zu lassen.

FirebirdUSA
26.09.2011, 16:03
Nachdem du Post bekommen hast müsstest du eigentlich deine Approbation schon erhalten haben. Somit bist du Pflichtmitglied in deiner LÄK (und musst auch Kammerbeitrag zahlen), egal ob du nun Doktorand bist oder schon eine bezahlte Stelle aufgenommen hast.
Wie Dreamchaser schon gesagt hast bist du außerdem Pflichtmitglied im Versorgungswerk, du kannst dich deshalb von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Tust du das nicht führst du doppelte Rentenbeiträge ab sobald du etwas verdienst.

Byers
29.09.2011, 15:39
Vielen Dank. Ich bin mit dem ganzen Papierkram gerade ziemlich überfordert.

loxi
05.10.2011, 19:54
Viele Ärztekammern verlangen keinen Beitrag, solang Du noch nicht arbeitest, die BLÄK soweit ich weiß auch.

Bei der Ärzteversorgung schreibst Du einfach nen formlosen Brief, dass Du vorerst noch kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verdienst und setzt dich dann einfach mit denen wieder in Verbindung, wenn Du das Arbeiten anfängst (hier ist Dir dann auch die Personalabteilung deines Arbeitgebers i.d.R. behilflich).

SynC
15.07.2012, 13:59
Beschäftige mich gerade auch mit dem ganzen Papierkrams. Gerade am Ausfüllen des Antrags zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Dazu hätte ich aber noch eine Frage: In einer Erklärung steht, dass einem durch diese Befreiung eventuelle Nachteile entstehen könnten. Z.B. kann es passieren, dass man später nicht mehr in die normale Rentenversicherung zurück kann. Ist das so richtig? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Was wäre denn, wenn man später mal in einem nicht-medizinischen Bereich arbeitet und deswegen nicht mehr über die Ärzteversorgung versichert werden kann? Oder spielt das später garkeine Rolle mehr, in welcher Funktion man seinen Beruf ausübt?

LMD
17.07.2012, 17:05
Das Versorgungswerk ist sozusagen die Rentenversicherung des Freien Berufes Arzt. Als was du dann dein Geld Verdienst ist so ziemlich egal, da du ja trotzdem Arzt bleibst... Kannst also auch Bundesministerin für Arbeit und soziales sein, bist aber immer noch Arzt und zahlst da ein, da du deinen "Freien Beruf" ja nicht ablegst.

wjsl
17.07.2012, 22:17
Man ist glaube ich sowieso Pflichtmitglied im VW, insofern kann man eigentlich gar nicht anders als die gesetzliche RV kündigen, alles andere wäre rausgeworfenes Geld. So wurde es mir zumindest erklärt.

Mitglied in einer Ärztekammer muss man trotz Approbation scheinbar aber nicht überall gleich werden; habe mich erkundigt, und die meinten, weil ich noch mehrere Rückmeldungen auf Bewerbungsgespräche offen hatte, dass ich, sofern noch diesen Monat feststünde, wo ich hingehen werde, den Antrag auch in der dortigen Ärztekammer stellen, also noch ein paar Wochen damit warten, könne.

loxi
19.07.2012, 21:10
@wjsl:
1. Man ist kein Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung, sondern kann auch in der normalen Rentenverischerung bleiben. Als Arzt kann man sich aber von der gesetzlichen RV befreien lassen, ist dann aber verpflichtet, ins Versorgungswerk einzutreten.

2. Offiziell ist man mit erhalt der Approbation Pflichtmitglied in der zuständigen Ärztekammer. Da es aber für die Ärztekammern natürlich ein Haufen Bürokratie ist, jeden Jungarzt für 3 Wochen aufzunehemn bevor er dann in eine andere Kammer wechselt, wird das vermutlich nicht so eng gesehen.

test
19.07.2012, 22:22
@loxi

als Arzt besteht eine Pflichtmitgliedschaft im Ärzteversorgungswerk. Das gleiche gilt für andere Berufsstände mit Versorgungswerken. Ich wüßte nicht, wie man sich dem entziehen könnte??

LMD
20.07.2012, 15:40
@wjsl:
1. Man ist kein Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung, sondern kann auch in der normalen Rentenverischerung bleiben. Als Arzt kann man sich aber von der gesetzlichen RV befreien lassen, ist dann aber verpflichtet, ins Versorgungswerk einzutreten.

Naja, aber wie du sagst zahlst du ja immer entweder in beide systeme oder nach der befreiung nur in das vw ein... also ist man pflichtmitglied, oder? ;)

Feuerblick
20.07.2012, 16:37
Aaalso: Wer als Arzt arbeitet, ist Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung. Und da das so ist (und niemand doppelt zahlen möchte), sollte man sinnigerweise die gesetzliche RV verlassen. Wenn du mal tatsächlich keine Tätigkeit mehr ausübst, die man auch nur im Entferntesten mit einer ärztlichen Tätigkeit in Verbindung bringen kann, wirst du wieder Mitglied der gesetzlichen RV. Beiträge aus der Ärzteversorgung sollte man aber tunlichst dort lassen, da die Leistungen etwas besser sind als bei der gesetzlichen RV.
Ob man sich nach Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer (!) anmelden muss, hängt vom Bundesland ab. In einigen Bundesländern ist es Pflicht, in anderen muss man sich erst anmelden, wenn man als Arzt arbeitet. :-nix

Rob85
23.07.2012, 20:33
An irgendeinen Tod muss man eben Sterben...

Stichwort Versicherungspflicht in DE. Also wenn wir es uns schon aussuchen können, dann definitiv das Versorgungswerk, denn da kriegt man am Ende einfach wesentlich mehr raus als bei der Rentenversicherung vom Bund.

Also Antrag auf Befreiung stellen und fertig. Denn das Versorgungswerk übernimmt ja die gleichen Aufgaben wie die Rentenversicherung, also auch eine spätere Reha usw... Deswegen muss dieser Punkt auch nicht unbedingt in der PKV drinnen sein, zumindest am Anfang, nur zur Info....

flotze
15.11.2012, 06:25
geklärt

HonorisCausa
27.11.2012, 12:44
Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?

FM4
27.11.2012, 13:53
Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?

Da mich das auch betrifft klinke ich mich hier mal ein. Wie das mit der Beitragserstattung funktioniert kannst du hier nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Ich habe den Antrag vor wenigen Monaten eingereicht.

Was sich mehr lohnt kann man wohl für die Zukunft nicht sagen, zumal in den Versorgungswerken bekanntlich auch mit sinkenden Rentenzahlungen zu rechnen ist:

http://www.aerzteblatt.de/archiv/102937?s=versorgungswerk

Sealwolf
28.11.2012, 10:50
Mal was anderes zum gleichen Thema.
Beim surfen habe ich folgenden Artikel bezügl. eines aktuellen Gerichtsurteils gefunden,
der wohl für viele von uns Relevanz haben dürfte.
Wenn ich es richtig verstehe, muss man nach jedem Wechsel des Arbeitsplatzes einen
neuen Antrag auf Befreiung bei der DRV stellen, da man sonst (nach Verstreichen der
3 Monats-Frist) in der Falle sitzt und Pflichtmitglied in beiden System wird:

http://www.versorgungswerk-laekh.de/startseite/start-detail/article/neu-aenderung-der-befreiungspraxis-der-deutschen-rentenversicherung.html

Was haltes Ihr davon?

Beste Grüße,
S.

Relaxometrie
29.11.2012, 10:20
Was haltes Ihr davon?
Gehört hatte ich davon bisher nichts, werde das dann aber beim nächsten Stellenwechsel berücksichtigen. Denn irgendwie klingt es echt, auch wenn ich mir wünschen würde, daß es eine Zeitungsente wäre. Mal wieder ein sinnloser Verwaltungsakt mehr. Warum soll man immer wieder etwas bekannt geben, was sich nicht verändert hat? Es würde doch reichen, die Rentenbeiträge entweder in das eine (dt. Rentenversicherung) oder andere (Ärzteversorgung) Sozialsystem einzuzahlen und gut ist es. Unglaublich, wie sich die Bürokratie immer weiter aufplustert!!!

LMD
29.11.2012, 11:12
Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?

Die Grundfrage ist: wie lange du bereits in die GRV eingezahlt hast? wenn es fünf jahre und mehr sind: stehen lassen und einfach 2. rente beziehen. Wenn es weniger sind: zunächst hindackeln, feststellungsverfahren durchlaufen, bescheid bekommen. dann steht die option entweder auszahlen lassen oder wie eine freiwillige zahlung in das versorgungswerk einzahlen. letztendlich ist es egal: auf die freiwillige zahlung bekommt man eben zinsen und mehr geld im alter und da läuft das zinseszins-prinzip: je eher umso besser. du kannst es aber jetzt auch einfach ausgeben: je nachdem wie du veranlgt bist.

Robokopi
30.11.2012, 18:19
Was passiert denn mit den Beiträgen, wenn man bereits in die gesetzliche RV eingezahlt hat? Habe mal gehört dass man sich dies auszahlen oder in die neue RV übertragen lassen kann? Die Frage wäre also, was lohnt sich da mehr?

ich schließe mich LMD an, würde es aber noch etwas präziser formulieren: auch wenn man jetzt nicht abschätzen kann, wie krankenversicherungssystem und rentenversicherungssystem in 30-40 jahren aussehen, würde ich, wenn ich NICHT privat krankenversichert bin oder vorhabe dies zu werden, die 60 monate wartezeit in der grv vollmachen und mir die bisher erworbenen anteile NICHT auszahlen lassen.

warum?

nur mit dem bezug einer rente aus der gvr und zugehöriger erfüllung der vorverischerungsfrist von 90% mitgliedschaft in der gkv im zweiten erwerbsabschnitt ist die möglichkeit zur aufnahme in die kvdr (krankenversicherung d. rentner) gegegeben, was mit pflichtmitgliedschaft gleichzusetzen ist. Vorteil hier: im gegensatz zur freiwilligen versicherung in der gkv als rentner werden die beiträge nicht auf ALLE einkommensarten berechnet, sondern nur auf versorgungswerkrenten, betriebsrenten, kapitalrenten (bis zu 10 jahre). kapitalerträge (zinsen, aktien) und immobilieneinnahmen sind frei, so dass man sicherlich einiges einsparen kann in einem lebensabschnitt, in dem das einkommen eh geringer ausfällt.

man kann die fehlenden monate kaufen (jetzt oder in 30 jahren [cave: preissteigerung inkl.], wenn die sache berechnender wird) oder z.b. über kindererziehungszeiten (anträge v800, v805, v820 bei der drv) generieren.

wer privat krankenversichert ist und auch vorhat, dies im alter zu sein, für den spielt das eigentlich keine rolle. hier läge der vorteil imho im bezug einer kleinen zusatzrente aus der drv (50 euro? 100 euro?) die sich vll über die lebensdauer (wir werden doch alle 100+) lohnen könnte. ;) ansonten zahlt man seine krankenversicherungsprämie eh selbst einkommenunabhängig.

LG