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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung Weiterbildungszeiten auf ITS



nightingale
28.09.2011, 07:46
Hallo, wisst ihr wie es mit den Weiterbildungszeiten auf ITS geregelt ist für Anästhesisten - zählt da auch nur alles ab 6 Monaten?

Oder ist es möglich, zB 9 Monate in Haus A und 3 Monate in Haus B zu absolvieren??
Wird sowas anerkannt??

:-dafür

GOMER
28.09.2011, 10:51
Was steht denn in der Weiterbildungsordnung Deiner zuständigen ÄK? Für gewöhnlich ist es explizit aufgeführt, wenn in bestimmten Bereichen auch kürzere Zeiten anerkannt werden.

So schreibt die ÄK Baden-Württemberg:

Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies in Abschnitt B und C vorgesehen ist.

Im Abschnitt B findet sich dann bei Allgemeinmedizin:

Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu
- 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
• 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
- 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden,
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung

Aber bei Anästhesie ist diese Möglichkeit nicht explizit aufgeführt:

Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
• 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
• 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet angerechnet werden

Also regulär scheint es nicht zu gehen.