schwester s
21.03.2003, 11:08
Ich war heute beim Verwaltungsgericht.
Dort wurde mir gesagt, dass ich 36,50€ Bearbeitungsgebüren zahlen muß.
Anwaltskosten für den Anwalt der Uni:
Für den Antrag auf einstweillige Anordung : 177 €
Für die Klage : 307€
Meine Frage:
Wenn der Antrag auf einstwellige Verfügung abgelehnt wird, ist es ja eher unwahrscheinlich einen Platz zu bekommen. Wenn ich dann mich entscheide nicht weiter zu klagen, muß ich dann die 307€ trotzdem zahlen? :-???
schwester s
Dort wurde mir gesagt, dass ich 36,50€ Bearbeitungsgebüren zahlen muß.
Anwaltskosten für den Anwalt der Uni:
Für den Antrag auf einstweillige Anordung : 177 €
Für die Klage : 307€
Meine Frage:
Wenn der Antrag auf einstwellige Verfügung abgelehnt wird, ist es ja eher unwahrscheinlich einen Platz zu bekommen. Wenn ich dann mich entscheide nicht weiter zu klagen, muß ich dann die 307€ trotzdem zahlen? :-???
schwester s