Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 - A 41 / B 13 - Zunge
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04.10.2011, 17:18
aber lichen ruber tut doch weh?
Unregistriert
04.10.2011, 17:41
Die Glossitis rhombica mediana ist eine primäre Entwicklungsanomalie mit Persistenz und begrenztem Weiterwachstum des Tuberculum impar.
Gekennzeichnet durch einen schmerzlosern geröteten scharf begrenzten, glatten Bezirk in der Mitte des Zungenrückens vor dem Foramen caecum.
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04.10.2011, 17:43
ja und was sagt uns das nun?!
Unregistriert
04.10.2011, 17:43
dass es die Glossitis rhombica mediana ist...
Unregistriert
04.10.2011, 17:51
Ganz ehrlich, hat das schonmal jemand überhaupt gehört?!?
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04.10.2011, 18:01
Ganz ehrlich, hat das schonmal jemand überhaupt gehört?!?
ich hab einen befreundete HNO Arzt gefragt (seit >30jahren eigene praxis) er wusste zwar sofort was diese glossitis sein soll aber hat es selbst noch nie gesehen. das bild konnte ich ihm leider nicht zeigen war am telefon
Unregistriert
04.10.2011, 18:06
Die Glossitis rhombica mediana ist in der Altersklasse sehr selten, ihre Folgen sind weder für die Person noch für die Gesellschaft relevant, ich würde sogar anzweifeln, dass es sich um eine "Krankheit" handelt. Worunter also ist sie im Gegenstandskatalog für die Prüfung zu finden http://www.impp.de/IMPP2010/pdf/gk2_2011.pdf ?
Wenn das IMPP schon einen Gegenstandskatalog aufstellt, der ohnehin fast alles enthält, dann soll es sich auch daran halten - die Frage sollte also aus der Wertung genommen werden, falls die Glossitis richtig sein sollte.
nikilaus
04.10.2011, 18:07
Jap, fänd ich auch gut :-)
Unregistriert
04.10.2011, 18:09
ich nicht die soll ruhig da bleiben ;-) wobei mir das ja eh nicht zum nachteil werden würde wenn ich sie richtig gemacht hab soweit ich das verstehe (physikum ist schon so lang her)
Nur mal so nebenbei:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/_appro_2002/gesamt.pdf
§29, Abs.1: "Der schriftliche Teil der Prüfung beinhaltet die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden, derer ein Arzt zur eigenverantwortlichen und selbständigen Tätigkeit bedarf.[...]"
Hier hat doch jemand bestimmt Juristen als Eltern: Sind solche Fragen nicht allein schon nach der oben zitierten AppOÄ unzulässig???
(Grrr...)
Unregistriert
04.10.2011, 20:03
Diese Fragen scheinen wirklich nur der Notenspiegelkorrektur zu dienen, ich sag da nur
Neuromyelitis optica
Medium chain acyl co a dehydrogenase Mangel
Bulbospinale Muskelatrophie Typ Kennedy
Second line Therapie eines ADHS
D2 Rezeptorszintigraphie bei Multisystematrophie
...
Es gibt ja in jedem Examen diese Fragen die man nur als solche bezeichnen kann, ohne jeden wirklichen Nutzen für einen Medizinstudenten in unserem Ausbildungsstand. Ich denke man kann auch ohne die genaue Bezeichnung dieses Zungengrübchens gut leben.
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