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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - A 106/B 91 - Unfallversicherung



Unregistriert
06.10.2011, 15:48
Lieg ich denn jetzt total falsch?
Der Patient schreibt an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, also meiner Ansicht nach an eine GESETZLICHE Unfallversicherung. Wie soll er denn von der die Antwort erhalten, dass seine PRIVATE Unfallversicherung nicht zahlt?
Oder liege ich da total falsch?
Bin verwirrt... plädiere aber trotzdem für Antwort A

flavour
06.10.2011, 15:49
Er erhält doch die Antwort, dass die BG nicht zahlt? (Aber Gesetzliche dann halt?)

Mukozele_des_Grauens
06.10.2011, 15:51
Vielleicht kann man sich auch bei der BG freiwillig privat versichern, für eben solche Fälle? Das weiss ich aber nicht genau.
Jedoch stört mich an der Antwort, dass dort nur die Rede won Wegeunfällen und Berufskrankheit gesprochen wird, nicht aber vom Arbeitsunfall.
Deswegen B, zumal dies auch schlicht und einfach sachlich stimmt, mMn.

Hoppla-Daisy
06.10.2011, 15:55
:-wand :-wand :-wand

Ich hab das richtige gedacht, und das falsche angekreuzt!!! Und natürtlich dann RICHTIG übertragen (is mir nicht aufgefallen, dass das Kreuz an der falschen Stelle war :-wand :-wand :-wand).

Okay, Doofheit muss bestraft werden :-(

Unregistriert
06.10.2011, 16:01
hab mir auch gedacht, dass bei A auf jeden fall arbeitsunfälle fehlen...

Unregistriert
06.10.2011, 16:03
Na klar, die BG zahlt nicht, es war ja kein Arbeits-/Wegeunfall, wie auch immer. Das ist doch genau das, was in Antwort A steht.
Oder?

Was interessiert denn die BG, ob er noch zusätzlich privat versichert ist?

Mukozele_des_Grauens
06.10.2011, 16:09
Na klar, die BG zahlt nicht, es war ja kein Arbeits-/Wegeunfall, wie auch immer. Das ist doch genau das, was in Antwort A steht.
Oder?
Was interessiert denn die BG, ob er noch zusätzlich privat versichert ist?

Antwort A behauptet, dass die BG NUR für Wegeunfälle und Berufskrankheit zuständig sei.
Diese Aussage ist unvollständig und damit falsch, denn die BG ist auch für Arbeitsunfälle(ungleich Wegeunfall) zuständig.

Unregistriert
06.10.2011, 16:12
das ist glaube ich wieder so eine formulierungsfalle...
"herr p erhält...
a. keine leistung, weil die gesetzl. unfallversicherung nur für wegeunfälle und berufskrankheiten zuständig ist" => die wollen damit glaube ich sagen, dass arbeitsunfälle sowieso nicht abgedeckt wären => das wäre ja falsch!

ich finde antwort b am passendsten, da man sich wirklich zusätzlich unfallversichern muss, wenn man außerhalb seines jobs selbstständig was arbeitet...ob man das dann bei der bg oder allianz und konsorten macht, ist egal. jedenfalls deckt die gesetzliche uv nur unfälle usw. bei der angestellten tätigkeit ab...


oh, überlappung mit dem vorherigen beitrag...:-)

Unregistriert
06.10.2011, 16:14
Also B müsste ziemlich sicher die richtige Antwort sein, denn...

Der Typ ist zwar Angestellter und für diesen Job auch über BG unfallversichert (verpflichtend). Aber seinen "Arbeitsunfall" hatte er in seiner Tätigkeit als Selbsständiger.
Ist man selbsständig kann man sich meines Wissens nach freiwillig über die BG unfallversichern, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Hätte er das gemacht, hätten sie gezahlt - Hat er aber nicht, daher zahlen sie nicht.

mildenma
06.10.2011, 16:40
Als Sebständiger KANN man sich freiwillig bei der BG versichern.

Das hat der gute Mensch aber nicht getan und natürlich erwischt es ihn bei der selbständigen Tätigkeit und somit wird die BG wohl sowas von gar nix bezahlen!

Da hat der gute Herr an der falschen Stelle gespart.

Unregistriert
06.10.2011, 19:16
Also B müsste ziemlich sicher die richtige Antwort sein, denn...

Der Typ ist zwar Angestellter und für diesen Job auch über BG unfallversichert (verpflichtend). Aber seinen "Arbeitsunfall" hatte er in seiner Tätigkeit als Selbsständiger.
Ist man selbsständig kann man sich meines Wissens nach freiwillig über die BG unfallversichern, ist aber nicht dazu verpflichtet.


Völlig richtig, wer selbstständig arbeitet muss sich auch selber bei der BG versichern, wenn man von denen Geld haben will. Tut man das nicht, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung, es gibt aber für den Arbeitsausfall keine Lohnfortzahlung.