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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - A 93/B 78 - Polytrauma



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Unregistriert
06.10.2011, 16:57
Seit wann bitte entwickelt sich bei einem Polytrauma IN DER REGEL eine SIRS?

Unregistriert
06.10.2011, 16:59
Also ich glaube dass B richtig ist! Zwar mag man erst meinen, dass das IMPP auf ein Barytrauma, sprich eine wirkliche "Monoverletzung" aus ist, womit B falsch wäre. Legt man aber den ISS zugrunde, der in der wirklichen Klinik und Wissenschaft viel mehr verankert ist, so kann B durchaus richtig sein, da eine einzelne Verletzung einen ISS von mehr als 16 (AIS >3) erreichen kann und folglich die Definition eines Polytraumas mehr als erfüllt. Da würd ich mich auf ne freudige Diskussion mitm IMPP einlassen :)

Grypser
06.10.2011, 16:59
Verstehe ich auch nicht.

Das Polytrauma ist eine Verletzung einer oder mehrerer Körperhöhlen von denen mindestens EINE lebensbedrohlich ist.

So hab ich das mal gelernt.

Unregistriert
06.10.2011, 16:59
Ich denke das schwierige an dieser Frage ist mal wieder die impp-typische Formulierung. Wie man Polytrauma definiert ist ja nicht das Problem. Ich habe mich für b entschieden, weil ich das so verstanden hab, daß man auch von Polytrauma spricht wenn unter multiplen Verletzungen NUR EINE EINZIGE vital gefährdend ist. Ich finde allerdings, daß mann bei der Entscheidung ob b richtig oder falsch ist stark in sprachliche Interpretationen driftet... naja ein Hoch aufs impp.

Unregistriert
06.10.2011, 17:03
Hab mich per Ausschluss für E entschieden.

B passt deswegen nicht, weil es eben NICHT auf eine Monoverletzung zurückzuführen ist. Alles andere ist sowieso Quatsch.

Unregistriert
06.10.2011, 17:03
Das sehe ich auch so. HAtte im PJ an der UNi eine PAt. mit Polytrauma die SIRS war extrem selten dabei!!!

Unregistriert
06.10.2011, 17:03
.. die Frage mit dem Polytrauma, lt. medilearn Auswertung wird noch E (SIRS-Entwicklung) als richtig angegeben.

Ich denke aber, die Mehrheit hat Recht und es ist "B" denn : der Fallstrick ist die Formulierung! Natürlich liegen beim Polytrauma MEHRERE Verletzungen vor, aber es ist hinreichend, wenn EINE EINZIGE (davon) ursächlich für die vitale Gefährdung ist. und so steht es ja dort "..wenn die vitale Gefährdung auf eine Monoverletzung zurückzuführen ist"

Das ist demnach richtig.

Unregistriert
06.10.2011, 17:05
Ich finde auch, dass B richtig ist. Angenommen ein Pat. hat ein Sschädelhirntrauma und eine Unterarmfraktur. Dann ist das laut Def. ein Polytruma, weil mehrere Verletzungen vorliegen, von denen mind. eine lebensgefährlich ist (SHT). Trotzdem ist die vitale Bedrohung nur auf das SHT zuückzuführen; also auf eine "Monoverletzung".

Unregistriert
06.10.2011, 17:10
Ich hab auch B! Fänd es echt schade, wenn es nicht richtg wäre. Das wäre dann potentiell auch durchaus was zum anfechten, oder nicht?

Unregistriert
06.10.2011, 17:10
Auch wenn die vitale Gefährdung nur auf eine Verletzung zurückzuführen ist, kann ein Polytrauma vorliegen: Bsp.: Pat mit Schädelhirntrauma und Armfraktur = 2 Verletzungen von denen mind. eine lebensbedrohlich ist (SHT). (vgl. Def Polytrauma)

Unregistriert
06.10.2011, 17:11
Ich finde B ist einfach nicht richtig.

Polytraume:
Verletzung meherer Körperteile von denen EINE oder die Kombination mehrerer vital bedrohlich ist. Dennoch MEHRERE Körperteile.

Folglich im Ausschlussverfahren bei E gelandet.

Maja85
06.10.2011, 17:11
Ich denke auch, dass B richtig ist. Steht auch so in den Leitlinien.

Edit: finde jetzt nimmer in den Leitlinien :-( dachte aber, ich hätte es dort gelesen. Ich hätte ansonsten auch über den ISS argumentiert und kann mir nicht vorstellen, dass sich in der Regel beim Polytrauma ein SIRS entwickelt?

Unregistriert
06.10.2011, 17:28
Das sehe ich auch so:

EINE Verletzung ist lebensbedrohlich, aber es müssen trotzdem MEHRERE für ein Polytrauma vorliegen. Daher fällt für mich B einfach raus.

Unregistriert
06.10.2011, 17:31
sorry, nochmal für alle. selbst wenn das impp e als richtig ansieht - die frage ist anfechtbar, weil es neben der tscherne def. (polytraume, mehrere verletzungen, eine verletzung oder mehrere vital gefährdend...blabla) noch mehrere definitionen gibt.: u.a. eben auch den iss (http://de.wikipedia.org/wiki/Injury_Severity_Score), bei dem EINE einzige verletzung eine derartige schwere annehmen kann, um die definition eines polytraumas (iss >15) zu erfüllen. abgesehen davon halte ihc es für sehr zweifelhaft, dass "in der regel" ein sirs entsteht.

Unregistriert
06.10.2011, 17:32
ja, aber die Lebensgefahr kann auch von EINER (der mehreren) Verletzungen ausgehen...Moverletzung kann man ja so oder so interpretieren...

Mukozele_des_Grauens
06.10.2011, 17:32
EINE Verletzung ist lebensbedrohlich, aber es müssen trotzdem MEHRERE für ein Polytrauma vorliegen. Daher fällt für mich B einfach raus.

Genau das steht in B. EINE Verletzung ist lebensbedrohlich. WElche rolle andere Verletzungen spielen, steht in B nicht.
Dort steht einzig und allein die Bedeutung der vital Gefährdeten Verletzung. Und die trifft die Definition.

Unregistriert
06.10.2011, 17:38
Tja, ich schätze man kann die Frage tatsächlich auf zwei Arten verstehen. Und letztendlich kommt es darauf an, was das IMPP darunter versteht...

Unregistriert
06.10.2011, 17:38
Das Problem ist, dass du nicht von einem Polytrauma sprichst, wenn NUR genau eine Monoverletzung eine vitale Gefährdung bedeutet. Wenn jemand sich nur das Becken bricht, ist das kein Polytrauma.
Schrecklich formuliert vom IMPP...

Unregistriert
06.10.2011, 17:54
Tja, es scheint doch sehr von Nachteil für das Medizinstudium zu sein, wenn man nicht Deutsch als Leistungskurs hatte... ;)

Unregistriert
06.10.2011, 17:55
ich hab halt auch die ganze zeit überlegt, ob "monoverletzung" nun heißt, dass insgesamt nur eine verletzung vorliegt, oder ob es keine aussage über weitere verletzungen macht, und mich letztendlich für die zweite variante entschieden. mal sehen, was das impp letztendlich gemeint hat...

solche fragen finde ich übrigens besonders für nicht-muttersprachler (trifft zwar nicht auf mich zu, aber ich kenne da einige) richtig mies.