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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 4 Frage B27/A58



benelu
21.03.2003, 13:55
warum sollte man bei einem arbeitnehmer VOR aufnahme der tätigkeit eine vorsorgeuntersuchung machen??
wenn überhaupt dann doch eine einstellungsuntersuchung, oder?
für mich hört sich antwort C plausibler an ( das ist so generell gehalten, dass kann ja gar nicht nicht richtig sein :-)) )

PROST

21.03.2003, 14:01
MLP Ökologisches Stoffgebiet 3 Auflage Seite 138
"Der Grundsatz 37 regelt die Vorsorgeunteruschung". Sie ist für den BEschäftigten nicht Pflicht, MUSS IHNEN NCH DER BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG ABER ANGEBOTEN WERDEN"

benelu
21.03.2003, 14:06
aber VOR der Aufnahme der Tätigkeit, sprich einstellungsbeginn??
und wo ist der Unterschied zu Antwort B??

katscha
21.03.2003, 14:21
das ist der übliche Unterschied zwischen anbieten und verlangen, denke ich