Havit
08.10.2011, 14:12
Hallo,
beim Ausfüllen des Antrages auf Zulassung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll man ja auch eine Bafögerklärung ausfüllen, so dass man bei einem Überfliegerergebnis eine Darlehenserlass erhält... kennt ihr jemanden, der in diesen Genuss gekommen ist zu den 30 von Hundert Besten des Jahrganges zu gehören? Was bedeutet dies nun genau? Also dass die 30 besten den Erlass bekommen? Oder von den 100 30 Leute ausgelost werden?
Angenommen, Person X war während des PJs zeitweilig im Ausland und hat trotzdem Inlandsbafög für kurze Zeit bezogen, dann wäre es sicher schlauer, diese Bafögerklärung dem Antrag fürs Examen nicht beizulegen?! Denn dann wird das Bafögamt doch sicher das Zeugnis sehen wollen, oder? Und die Wahrscheinlichkeit zu den allerbesten zu gehören, ist doch eher gering.
beim Ausfüllen des Antrages auf Zulassung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung soll man ja auch eine Bafögerklärung ausfüllen, so dass man bei einem Überfliegerergebnis eine Darlehenserlass erhält... kennt ihr jemanden, der in diesen Genuss gekommen ist zu den 30 von Hundert Besten des Jahrganges zu gehören? Was bedeutet dies nun genau? Also dass die 30 besten den Erlass bekommen? Oder von den 100 30 Leute ausgelost werden?
Angenommen, Person X war während des PJs zeitweilig im Ausland und hat trotzdem Inlandsbafög für kurze Zeit bezogen, dann wäre es sicher schlauer, diese Bafögerklärung dem Antrag fürs Examen nicht beizulegen?! Denn dann wird das Bafögamt doch sicher das Zeugnis sehen wollen, oder? Und die Wahrscheinlichkeit zu den allerbesten zu gehören, ist doch eher gering.