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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lernfreie Tage - Studientage - gibt es eine offizielle Regel????



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flotze
30.10.2011, 20:17
oh Graus... bei uns ( Göttingen) sind mind 5 Lernstunden/Woche festgeschrieben,die man zum Selbststudium nehmen darf.Die Abteilungen sind meistens so fair und geben dann einen ganzen Tag frei.Ich mache mein 1.Tertial (Psychatrie) an einem externen Haus andem ich 1 Tag lernfrei bekomme und frei entscheiden kann wan ich Feirabend mache. Also bis 22 Uhr würde ich nie im Leben bleiben.Es sei denn man bekommt Ausgleich in Form von Geld bzw. Freizeit.Also ab zum PJ-beauftragten und mäckern...

Giant0777
31.10.2011, 09:26
Ich fürchte, dein "Affenschiss" ist leider berechtigt; das wird sicher nicht gut ankommen.

Mit dem PJ-Beauftragten der Klinik bzw. einem der Oberärzte hattest du schon gesprochen? Was haben die denn gesagt? Wenn du an denen vorbei dich gleich an das Dekanat gewendet hast, hast du nun wahrscheinlich ein Problem. Wäre nicht gut.

man muss eben auch für das stehen, was man will! wenn die zustände schlecht sind und man spricht sie an, ist es in meinen augen richtig. die abteilung vom te sollte selbst in der lage sein einzuschätzen, wieviel sie von einem pj´ler fordern dürfen. wenn sie es so maßlos übertreiben, können sie es wohl aber nicht einschätzen. was sollen da gespräche bringen??? sie verkennen ja jetzt schon die lage.

ausserdem geht es ja hier nicht um arbeitsverweigerung, sondern um geregelte und planbare arbeitszeiten! kann schon sein, dass ein gang zum pj-beauftragter diplomatischer wäre, aber effektiv scheint mir es in dieser lage nicht zu sein. ich finde es gut vom te, dass er/sie sich wehrt. drückeberger und angsthasen ( siehe zitierten post ) scheint es ja genug zu geben!:-meinung

lupo__
24.12.2011, 21:13
In Bezug auf den Thread-Ersteller:
Verstößt alles gegen das Arbeitszeitgesetz, Pflichtpraktika (also auch das PJ) fallen mit darunter. Sobald Du Deine Prüfung bestanden hinter Dir hast, würde ich sofort die nach Gesetz zuständige Aufsichtsbehörde (in Bayern z.B. ist das das Gewerbeaufsichtsamt) über die Zustände informieren ODER Du tust das jetzt schon anonym. Für die fehlende Mittagspausen, die überschrittenen Arbeitszeiten und das Nichteinhalten der vorgeschriebenen Ruhepausen gibt es in aller Regel saftige Ordnungsgelder. So teuer können zwei neue AiWs gar nicht sein. :-D

Ich würde mir an Deiner Stelle auch einen guten Rechtsanwalt suchen, der den Laden nach allen Regeln der Kunst zerlegt. Ich würde mir die Überstunden detailliert aufschreiben, vielleicht kannst Du Dir eine nachträgliche Vergütung erklagen.

Im Übrigen solltest Du wortwörtlich Aussagen von dortigen Ärzten (AiW, FA, OA, CA, alle!) notieren, mit Ort-Datum-Uhrzeit (und eventuell Zeugen), die nahelegen, dass Du Nachteile in Kauf nehmen musst, wenn Du nicht diese gigantischen Überstunden abreißt.

Ich verstehe nicht, wie Du so defensiv auf eine solche elementare Verletzung Deiner Rechte reagierst und Dich an Obrigkeiten (Dekanat), welche selbst kein Interesse an der Änderung solcher Mißstände haben, wendest.

Quellen:
http://www.economag.de/magazin/2009/9/261+Praktika+ (Prof. jur. Lorinser über ArbZG bei Pflichtpraktika)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ (ArbZG aktuelle Fassung)
http://www.berlin.de/sen/gesundheit/index.html (Berliner Aufsichtsbehörde ArbZG)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html (Wucher, kommt als Offizialdelikt in Frage)