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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 4 A 59/B 28 Sittlichkeit???



21.03.2003, 15:03
Jugendarbeitsschutzgesetz 1976


§ 22

Gefährliche Arbeiten

(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden


1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,


2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,


3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,


4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,


5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,


6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,


7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. Novemver 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

(2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit


1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,


2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und


3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird. Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

(3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein.


Damit dürfte bei Aufgabe B 28 doch wohl Lösung D richtig sein




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21.03.2003, 15:10
Jap... Denk ich, ist eindeutig...

sam_doc
21.03.2003, 15:12
cool- richtig geraten :-top
aber mal im ernst: woher bitte soll man denn das nun wieder wissen????????

katscha
21.03.2003, 15:14
Ja, sittliche Gefährdung ist halt schlimmer als Hitze, Kälte, böse Strahlen, Chemikalien und Lärm zusammen, oder???

21.03.2003, 15:16
Welch Vorstellung: Es soll nicht verboten sein, daß eine 16-jährige Azubine ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau im Shop von Beate Uhse machen darf?

Wer kann mir dabei helfen?

21.03.2003, 15:40
TOLL...
Lieber ein bissl Strahlung und Gift auf die Jugend loslassen, statt dass der Azubi mal denn Wasserhahn im Puff reparieren darf...

21.03.2003, 16:00
Wenn wir mal ehrlich sind ist es mit den heutigen adolescenten doch eher so, dass sie die Sittlichkeit der noch gut erzogenen etwas älteren gefährden.

Scheiß Antwort! Kälte, Strahlung usw. ist doch auch unter Aufsicht nicht besonders zu empfehlen, oder?

die vom IMPP sind echte Säcke, woher soll man das denn wissen?? OK man hätte es sich denken können, aber ist das der Stoff des zweiten Staatsexamen, wird es so belohnt, dass man sich die extrem vielen Eigennamen und Einteilungen lernt???

Ich bin super unzufrieden über so manche Frage!! Mit mit machen die das nicht mehr ;-) soviel steht fest!

totas
21.03.2003, 17:05
Die Erklärung sagt alles, aber die Antwort ist demnach C und nicht D, oder?????

Xarkor
21.03.2003, 17:22
Nein, siehe Punkt 5 "oder Strahlen". Sittlichkeit ist dagegen Punkt 2, die Ausnahmeregelung bezieht sich auf Punkt 3-7

bye
Michael

21.03.2003, 17:23
Klasse Kommentare hier!

Hoffe mit mir wird das auch nicht mehr angestellt!!

Solche Fragen sollten denn doch rausgeschmissen werden.
Und womit? Mit Recht!

Schönes Entspannen, für die netten unter Euch :-)

gelatine
21.03.2003, 19:29
hey ich bin froh, dass ich auch mal ne aufgabe richtig hab, wo ich doch nur nach dem sesamstrassenprinzip (welches dieser dinge gehört nicht zu den andern) kreuze!

kann mir trotzdem mal wer den ausdruck "sittliche gefährdung" definiern?


cheers.

21.03.2003, 20:31
Bei Beate Uhse@ ausgebildet zu werden, ist mit Sicherheit hochprofessionell, da interessiert sich doch keiner mehr für so pimitivste Angelegenheiten wie den wie oft auch immer vollzogenen Vorgang der Kopulation - da gehts um die Vermehrung der rein irdischen Güter !! Und die vermehren sich sicher !! Reimt sich - fast ...