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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Assistenzarzt aus Jordanien



bpluspmedical
21.10.2011, 14:08
Hallo liebe Forengemeinde.
Ich betreue aktuell einen Assistenzarzt aus Jordanien.
Der Gute spricht relativ gut deutsch und hospitiert aktuell
in NRW und würd gern eine Assistenzarztstelle haben.

Weiß jemand wie das da mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw.
Arbeitsgenehmigung aussieht? :-?

Bin dankbar für jeden Tip! :-micro
VG

000000
21.10.2011, 14:20
hallo
von horensagen kann ich dir empfehlen sich bei einer kleinen peripheren krankenhaus in einem ziemlich kleinen orten zubewerben, da In den ballungsraumen fast ein no-go gebiet fur auslander ist existiert -kein erlaubnis-. Oder vieleicht hilft ihm das neue anerkennungsgesetz ab nachtsem jahr, google is dein freund.
meine meinung kann auch nicht stimmen.
viel gluck

bpluspmedical
21.10.2011, 14:27
ich hab heute schon mit der ausländerbehörde telefoniert und die haben mich an das auswärtige amt weitergegeben und die wieder zurück an die ausländerbehörde wo mir keiner helfen konnte.

gute leute :-/
Aber Danke für die Antwort.

Sunflower
21.10.2011, 14:32
Tipp: mal bei der Ärztekammer anfragen?!
Die kann bestimmt weiterhelfen, oder zumindest die nächste Anlaufstelle nennen.

Edit: Ansonsten ist tatsächlich die Ausländerbehörde, bzw. für das Visum das Auswärtige Amt zuständig. Dass dir beide nicht wirklich weiterhelfen wollen, ist natürlich blöd, aber es sind meiner Meinung nach trotzdem die richtigen Behörden. Einfach nochmal nachfragen!
...Behördenkram ist ja meistens leider nicht der schönste Zeitvertreib.

Viel Erfolg!

SuperSonic
21.10.2011, 14:58
Drittstaatsangehörige brauchen für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung oder im deutschen Inland bei einer Ausländerbehörde - und in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit ihren regionalen Standorten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_566780/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/Arbeitsmarktzulassung/bestimmungen/amz-bestimmungen.html

Klaus-Peter Volland
27.10.2011, 19:49
Hallo sofern dein Assistenzarzt aus Jordanien sein Medizistudium im EU Ausland abgeschlossen hat muss er zunächst einmal eine Berufserlaubnis beantragen ohne die erhält er weder eine Arbeitsgenehmigung noch eine Aufenthaltserlaubnis für die Assistenstelle.
Doch zuerst muss er sich um eine Stelle bewerben, eine Stelle bekommen, dann die Berufserlaubnis beantragen. Mit der Beruferlaubnis zur Ausländerbehörde die die Aufenthaltserlaubnis erteilt und die Dinge an das Arbeitsamt für die Arbeitsgenehmigung weiterleitet.
Die Hintergründe und zur Berufserlaubnis findest du im folgendem Link der Bundesärztekammer http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109.8949.8955&all=true

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