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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4. Tag B34



21.03.2003, 16:41
Hab ich gerade im Internet gefunden


. Besondere Regelung für chronisch Kranke:

Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen ab dem 2. Jahr vollständig (auch für Mittel, die nichts mit der chronischen Erkrankung zu tun haben

Also doch wohl eher Lösung D

21.03.2003, 16:48
Man sollte den zukünftigen "Staatsexamensschreibern" empfehlen, sich besser mit www.google.de auf die Prüfung vorzubereiten
Am besten fängt man mit dem Suchbegriff "A" an und hört mit dem Suchbegriff "B" auf. Nur so kann man sicher gehen, daß man auch
wirklich jeden Scheiß, den das IMPP fragt, schon mal gehört hat
(zum Beispiel Rolfing, oder eben die besagte Frage..)

21.03.2003, 16:50
Ich meine natürlich Suchbegriff "Z" und nicht "B"...

Xarkor
21.03.2003, 16:59
Das ist aber keine _generelle_ Befreiung, sondern wie oben ja auch geschrieben, an die Höhe der geleisteten Zuzahlung geknüpft. Wie unter http://www.abakus24.de/gesetzliche_krankenkassen/fragen_antworten/inhalt/ausgabe.shtml?zuzahlungen.html nachzulesen, gilt aber: "Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind mit Ausnahme bei den Fahrkosten, bei der Kieferorthopädie und beim Zahnersatz, generell von den Zuzahlungen befreit."

A wird wohl bleiben...

bye
Michael