21.03.2003, 16:41
Hab ich gerade im Internet gefunden
. Besondere Regelung für chronisch Kranke:
Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen ab dem 2. Jahr vollständig (auch für Mittel, die nichts mit der chronischen Erkrankung zu tun haben
Also doch wohl eher Lösung D
. Besondere Regelung für chronisch Kranke:
Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen ab dem 2. Jahr vollständig (auch für Mittel, die nichts mit der chronischen Erkrankung zu tun haben
Also doch wohl eher Lösung D