bauerlein
06.11.2011, 14:25
Hallo,
bei uns kam ein Schreiben von der Personalverwaltung /Lohnbuchhaltung,
dass rückwirkend ab 1. Jan 2011 der Arbeitnehmeranteil zur ZVK nicht mehr lohnsteuer- u sozialversicherungspflichtig ist.
Es besteht die Wahlmöglichkeit, diese Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen (d.h. dann Rückerstattung ab 1. Jan 11) -----dann entfällt aber die Riester-Förderung (gibts für Mitglieder im Versorgungswerk ja eh nicht) --und man kann diese ZVK-Beiträge auch nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Die Alternative wäre auf die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit zu verzichten, dann wäre die Riester-Förderung weiter möglich (für nicht-Mitglieder im Versorgungswerk) bzw könnte man den ZVK-Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Die AN-Anteil zur ZVK von der Steuer absetzen --bringt laut Auskunft meines Steuerberaters (bzw Lohnsteuerhilfeverein) aber wohl wenig, weil es für den Sonderausgabenabzug Höchstgrenzen gibt, und die wäre wohl schon mit den Beiträgen zum Versorgungswerk u Co ausgeschöpft.
:-?
Weiß hier vielleicht jemand genaueres zur Problematik bzw hat da weitere Informationen diesbezüglich???
Letztlich is halt die Frage was sich finanziell besser rechnet,
die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit der ZVK-Beiträge --oder den Abzug der ZVK-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer....
vielen Dank
bei uns kam ein Schreiben von der Personalverwaltung /Lohnbuchhaltung,
dass rückwirkend ab 1. Jan 2011 der Arbeitnehmeranteil zur ZVK nicht mehr lohnsteuer- u sozialversicherungspflichtig ist.
Es besteht die Wahlmöglichkeit, diese Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen (d.h. dann Rückerstattung ab 1. Jan 11) -----dann entfällt aber die Riester-Förderung (gibts für Mitglieder im Versorgungswerk ja eh nicht) --und man kann diese ZVK-Beiträge auch nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Die Alternative wäre auf die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit zu verzichten, dann wäre die Riester-Förderung weiter möglich (für nicht-Mitglieder im Versorgungswerk) bzw könnte man den ZVK-Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Die AN-Anteil zur ZVK von der Steuer absetzen --bringt laut Auskunft meines Steuerberaters (bzw Lohnsteuerhilfeverein) aber wohl wenig, weil es für den Sonderausgabenabzug Höchstgrenzen gibt, und die wäre wohl schon mit den Beiträgen zum Versorgungswerk u Co ausgeschöpft.
:-?
Weiß hier vielleicht jemand genaueres zur Problematik bzw hat da weitere Informationen diesbezüglich???
Letztlich is halt die Frage was sich finanziell besser rechnet,
die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit der ZVK-Beiträge --oder den Abzug der ZVK-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer....
vielen Dank