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RS-USER-Sani
22.03.2003, 17:41
jaja...die Leitstelle beim Denken....*gg*

DerBlinde
22.03.2003, 18:37
Nicht kleckern! Klotzen!!
Oder auch leicht verständlich ausgedrückt: Viel hilft viel! :D
Ich finds :cool: und Deine Mitschüler fanden das sicherlich auch ;)

RS-USER-Rettungshund
22.03.2003, 22:48
Na ja das Problem war ich hab beina nen HI bekommen als der NA mit SoSi als erster an kam und sagte ich solle mal die anderen Einweisen ich fragte wer sind die anderen. Die 4 RTWs und 7 KTWs *bleichwerdundumflieg* Na ja nach kurzer Synkope lag ich beim MHD im RTW und konnte meine Kolegen begrüßen nur der Schlauch im Hals störte leicht ;)

Gruß
Sani1

RS-USER-philipp
23.03.2003, 09:58
Also bei uns (NÖ) hat der RTW und der NAW ein Handy, in den KTWs gibts keines, außer das private vom Sani und vom Fahrer... das auch heftigst in Verwendung ist, meistens wenn uns die LSt neue Aufträge gibt und wir in einem Gebiet sind, wo der Funk ein Graus ist (und das ist verdammt oft...). Und wo das Hany noch zum Einsatz kommt... wenn beide grad reanimieren, kommts net gut, wenn einer zum Auto zurückgeht und von dort den NA nachfordert... Handy in die Schulter klemmen und 144 wählen geht da schneller.

Gibts leicht in Deutschland Stellen, wo es im Dienst (zumindest theoretisch) ein Handyverbot gibt?

RS-USER-DoktorW
23.03.2003, 10:28
Jep, hier im Landkreis Gießen ist das Handy im RTW von offizieller Seite verboten!

RS-USER-Rettungshund
23.03.2003, 13:33
Ein Grund aber kein Hinderniss :cool: :rolleyes: :D

RS-USER-Sani
23.03.2003, 13:36
ich hab mein Handy auch meistens dabei...bei uns isses aber auch net verboten...
Ich hab die Nummer der RLST als so ne Art "Lieblingsnummer" angegeben, dann kostets mich net so viel...
Ich rufe des öfteren in der RLST an, entweder um Bescheid zu geben, das wir zurechtkommen bzw nen NA brauchen usw..

Sani

RS-USER-DoktorW
23.03.2003, 17:33
also wenn, dann nehm ich die 112, so weit kommts noch dass ich dafür auch noch was zahl!

RS-USER-Sani
23.03.2003, 17:37
hm..meineswissen zalht man bei der 110 nix, aber wenn ich die wähl, komm ich bei der Einsatzzentrale der POL in Ansbach raus...und dann geht das mit der stillen Post wieder los...
ich ruf da ja immer nur kurz an, bzw. ich geb dem Funker meine Handynummer, dann kann er mich notfalls zurückrufen...das mach ich aber nur bei einigen Funkern...nicht bei allen !!

RS-USER-DoktorW
23.03.2003, 18:45
deswegen nehm ich auch die 112 , da komm ich auf der integrierten Leitstelle raus!

110 bringt nix... da haste wohl recht!

RS-USER-Sani
23.03.2003, 18:49
Original geschrieben von DoktorW
deswegen nehm ich auch die 112 , da komm ich auf der integrierten Leitstelle raus!

integrierte Leitstelle??? Sowas ham wir Bayern nur in München...momentan zumindest...
und es wird bei uns auch noch etwas dauern, bis wir sowas haben...offiziell müssten die schon da sein...aber noch hat sich nix getan...
Und seit Januar gibts ja eine Extranummer für den KVB (kassenärztlichen Notdienst)

Sani

RS-USER-gnuff
23.03.2003, 19:33
naja, ist auch kein Verlust ohne integrierte Leitstelle, manchmal ist das schon schwierig. Informationen gibt es wenig bis garkeine und die vorgefundene Situation ist oft auch völlig anders als angekündigt. Feuerwehren hingegen werden mit reichlich Details versorgt, scheint den Jungs und Mädels einfach mehr zu liegen.

RS-USER-DoktorW
23.03.2003, 19:36
Original geschrieben von gnuff
... Feuerwehren hingegen werden mit reichlich Details versorgt, scheint den Jungs und Mädels einfach mehr zu liegen.

Sind ja selbst auch Feuerpatschen von Beruf, wen wunderts?

Aber in Schw.Hall. wo ich früher gefahren bin, da isses genau andersrum! Da sinds RDler und somit sind die FWler die Dummen :-p

RS-USER-Sani
23.03.2003, 19:37
naja...das die Situation vor Ort meist anders ist, als geschildert, dass ist ja auch net wirklich was neues....wenn's z.B. heißt, VU nur 3 Leichtverletzte, sind's am Ende 1 Leicht- und 1 Schwerverletzte...
und ne Atemnot hat sich bei uns auch schon als Apoplex enttarnt.

Vielleicht fragen die Aufnehmer der FW besser ab...???

RS-USER-gnuff
23.03.2003, 21:43
Original geschrieben von Sani
naja...das die Situation vor Ort meist anders ist, als geschildert, dass ist ja auch net wirklich was neues....wenn's z.B. heißt, VU nur 3 Leichtverletzte, sind's am Ende 1 Leicht- und 1 Schwerverletzte...
und ne Atemnot hat sich bei uns auch schon als Apoplex enttarnt.

Vielleicht fragen die Aufnehmer der FW besser ab...???

der Aufnehmer von der Feuerwehr und der vom Rettungsdienst sind ein und dieselbe Person. Die Informationen die wir bekommen beschränken sich in den allermeisten Fällen auf "chirurgisch" oder "internistisch", so ist das Leben, aber so ein bisschen Spannung im Beruf hat ja noch niemandem geschadet ;)

RS-USER-Pelikan
30.03.2004, 11:10
Zu dem häufig diskutierten Thema "Handy an Bord" hier noch ein Auszug aus unserem hessischen Landesrecht.

Wie weit das allerdings noch mit der Praxis vereinbar ist (Leitstelle fragt z.B. gelegentlich, ob ein Handy mitgeführt wird), muss aber echt hinterfragt werden!



Verordnung zur Ausführung des § 10 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 1998
(Rettungsdienst-Betriebsverordnung)
Vom 3. Mai 2000
GVBl. I S. 282

Aufgrund des § 10 Abs. 7 und des § 27 Satz 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes 1998 vom 24. November 1998 (GVBl. I S. 499) wird im Einvernehmen mit dem für das Personenbeförderungsrecht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit dem Landesbeirat für den Rettungsdienst verordnet:


§ 7
Verhalten im Einsatz

Dem Einsatzpersonal ist es untersagt,

2. während des Einsatzes Sprechfunkanlagen oder andere fernmeldetechnische Einrichtungen der Rettungsmittel zu anderen als betrieblichen Zwecken zu benutzen, sowie weitere fernmeldetechnische Geräte, insbesondere Rundfunkempfänger oder Mobiltelefone mitzuführen, ...


Den vollständigen Text findet Ihr unter:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/351_Gesundheitsfuersorge_Impfwesen/351-57-Rettungsdienst-BetriebsVO/Rettungsdienst-BetriebsVO.htm



Der geneigte Leser sieht, dass bereits das Mitführen eines Handys - wobei kein Unterschied zwischen dienstlich gestelltem oder privatem Gerät gemacht wird - untersagt ist!

RS-USER-Hoffi
30.03.2004, 12:20
nö, ich lese es so das ein dienstliches oder privates handy, für dienstliche zwecke erlaubt ist. man darf nur keine privatgespäche führen

RS-USER-Pelikan
30.03.2004, 15:02
Original geschrieben von Hoffi
nö, ich lese es so das ein dienstliches oder privates handy, für dienstliche zwecke erlaubt ist. man darf nur keine privatgespäche führen

negativ!

Das dienstliche Handy muss Einrichtung des Rettungsmittels sein (wobei die Überlassung zum Dienst auf dem konkret bezeichneten RTW aureichend sein dürfte), definitiv darf jedoch kein privates Gerät auch nur mitgeführt werden.

Interessant ist aber, dass ein Verstoß hiergegen keine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 10).

RS-USER-Hoffi
30.03.2004, 16:06
und wenn es kein diensthandy gibt, aber auf grund der vielen funklöcher eins ratsam ist? ich meine wer hält sich dann daran?

RS-USER-Pelikan
31.03.2004, 07:26
Original geschrieben von Hoffi
ich meine wer hält sich dann daran?


... eben! Die Frage ist nur, ob und welchen Ärger es geben kann.

Ich habe 'mal nachgefragt bei Bekannten in verschiedenen HiOrgs: hier ist kein Fall bekannt, wo dieses Thema schon 'mal hochgekommen war. Es existieren demnach auch keine förmlichen Dienstanweisungen zu diesem Thema.