Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nabrins Weisheiten
RS-USER-Hoffi
17.07.2003, 15:10
noch zum zählen bin ich zu faul :-p
RS-USER-Sani
17.07.2003, 15:14
hier... ich hoffe, das reicht fürn Anfang...
RS-USER-Pelikan
17.07.2003, 15:15
Original geschrieben von Claudi
war glaub ich sogar einer vom Fach (Richter oder so).
Aber ein ganzes Glas Nutella auf einmal würd ich auch nicht schaffen. :eek: Sowas kann ich allenfalls mit Eis. Mal sehen - noch eine Familienpackung zum Weglöffeln da? :cool: :D
Stimmt, war ein Richter, der sich mit Unmengen von Cola und Schokoriegeln eine satte Diabetes angefr... hatte. Unsere deutschen Zivilgerichte sehen die Verantwortlichkeit der Hersteller für ihre Produkte (noch) etwas realistischer als die amerikanischen Kollegen.
In USA müssen ja bei den Waren die unmöglichsten Warnhinweise angebracht werden, weil es ja zum Beispiel völlig abwegig ist, zu denken, mit einer Schusswaffe könne man einen Menschen töten!?!?
Sehr schön auch der zwingend vorgeschriebene "Warning"-Hinweis auf Football-Helmen, dass diese einen nicht zwingend vor Verletzungen schützen können und man den Gegner - natürlich mit aufgesetztem Helm - damit nicht rammen soll.
RS-USER-Hoffi
17.07.2003, 15:16
Original geschrieben von Sani
hier... ich hoffe, das reicht fürn Anfang...
aber nur knapp :D
RS-USER-Claudi
17.07.2003, 15:21
Original geschrieben von Sani
*gg*.. zählst du auch fleissig Kalorien ?? :D :D :D
nö. Nich bei sowas. :D
RS-USER-Sani
17.07.2003, 15:22
die spinnen doch eh, die Amis...
die müssen auf Mirkowellen nen Warnhinweis haben, dass man darin keine Katzen (oder sonstige Haustierchen) trocknen darf...
RS-USER-Hoffi
17.07.2003, 15:26
steht in deutschen aber auch drin...
RS-USER-Sani
17.07.2003, 15:28
keine Ahnung... ich hab die Bedienungsanleitung net durchgelesen... :D
RS-USER-Hoffi
17.07.2003, 15:29
und sie geht trotzdem?
RS-USER-Sani
17.07.2003, 15:32
nö... geht nicht....
hat ja keine Beine :D :D ....
aber sie funktioniert... sollte das deine Frage gewesen sein ;) :) :)
RS-USER-Hoffi
17.07.2003, 15:34
blablabla
*sanihau*
klugscheisser ;)
RS-USER-Claudi
17.07.2003, 15:38
"Wie geht denn das Auto?"
"Ein Auto geht nicht, es fährt!"
"Ah. Und wie fährt das Auto?"
"Es geht" :D
RS-USER-Hoffi
17.07.2003, 16:05
:D
RS-USER-Speedy
17.07.2003, 18:05
Hier in Deutschland hat auch mal einer versucht seinen Gastwirt zu verklagen weil er sich an der Suppe die zunge verbrannt hatte. Der Richter wies die Klage mit der Begründung ab, die Suppe habe ein Gefahrensignal getragen. ( sie dampfte) :)
RS-USER-Obelix
18.07.2003, 08:21
Tja, in Ami-Land ist die Oma, die sich mit dem McDoof-Kaffee verbrühte durchgekommen und hat ein paar Milliönchen eingestrichen. Aber die Sache liegt einfach daran, daß Amerika und Deutschland 2 entgegengesetzte Produkthaftungsrechte haben. In D darf man mit dem Produkt nur das machen wofür es vorgesehen ist und was in der Anleitung beschrieben ist. In Amerika, darf man alles machen, was nicht in der Anleitung verboten ist. Zudem werden in Amiland deutlich höhere Schmerzensgeldsummen zugesprochen und schon hat man aus unserer Sicht absolut bekl*ppte Urteile.
RS-USER-Defi Brillator
18.07.2003, 08:59
Die Frage ist nur, wieviel Kohle der "Geschädigte" überbehält, nachdem er die horrenden Anwaltskosten abgedrückt hat...oder?
Dynamike
18.07.2003, 09:01
Naja, das wird meistens durch einen bestimmten Prozent-Betrag (so ca. 30%) abgedeckt => ein weiterer Motivationsgrund für die Anwälte, noch höhere Summen einklagen zu wollen
RS-USER-Pelikan
18.07.2003, 11:49
Original geschrieben von Dynamike
Naja, das wird meistens durch einen bestimmten Prozent-Betrag (so ca. 30%) abgedeckt => ein weiterer Motivationsgrund für die Anwälte, noch höhere Summen einklagen zu wollen
Richtig!
In USA dürfen die Anwälte zudem sogenannte Erfolgshonorare vereinbaren, die (nur) im Falle eines Prozessgewinns fällig werden. Bei einer Niederlage hat der Mandant dann zwar weiterhin seinen Schaden, muss aber wenigstens keine Anwaltsgebühren abdrücken.
Die deutschen Rechtsanwälte sind dagegen an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) gebunden, diean einen Streitwert feste - und niedrigere - Gebühren knüpft. Allerdings kassiert der Anwalt auch im Falle einer Niederlage bei seinem Mandanten.
Saghallo
19.07.2003, 16:15
Da kennt sich aber wer aus!!!!!
Vom Fach??
RS-USER-Pelikan
21.07.2003, 06:24
Jo!
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