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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage zum Mündlichen: Austausch des Prüfers



TobiT
26.03.2003, 22:45
Moin Moin,

wir haben uns heute als Prüfungsgruppe bei unserem Prüfungsvorsitzenden vorgestellt.
Am Ende des Gesprächs wies er uns darauf hin, daß er noch nicht mit Sicherheit sagen könne, ob wirklich er uns prüft.
Zum gleichen Zeitpunkt sei evtl. eine Sitzung der Klinikleitung.
Daher könne es sein, daß einer seiner Oberärzte uns prüft.
Wer dies im Fall der Fälle wäre, hat er uns nicht mitgeteilt.

Da unser Prüfer einen sehr guten Ruf hat, würden wir natürlich gerne von ihm geprüft werden.
Zudem steht er ja auch als Prüfer und PRüfungsvorsitzender in unserer Ladung zur Prüfung.

:-???

Weiß jemand wie das rechtlich aussieht. Können die Prüfer so einfach munter wechseln? Oder kann man evtl. gegen ein Prüfungsergebnis vorgehen, falls die Prüfung beim Ersatzmann nicht so gut gelaufen ist. Problem ist dabei natürlich, daß man nicht nachweisen kann, ob es beim eigentlich geplanten Prüfer besser gelaufen wäre.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, daß ein Austausch so einfach möglich ist. Zumal die Prüfer ja vom LPA die Termine vorgeschlagen bekommen und zusagen müssen.

Wenn sie dann wegen einer Sitzung (klang nicht nach etwas extrem kurzfristigen) einfach einen anderen schicken können, könnte das LPA ja auch einfach sagen: der Prüfling wird im Fach XY geprüft und dann macht es halt der OA oder Chef, der gerade Zeit und nichts besseres vorhat.

Bin für jeden Hinweis diesbezüglich dankbar!!

Gruß TobiT

Fino
27.03.2003, 01:58
Hallo TobiT,

leider fürchte ich, daß du nichts gegen so einen Prüferwechsel machen kannst.In der Ladung zur mündlichen Prüfung steht ja auch vorsorglich drin, daß der benannte Prüfer bzw. sein Stellvertreter im Falle einer Verhinderung eigenmächtig einen anderen benennen dürfen.
Bei meiner Gruppe z.B. konnte der Klinikchef nicht (Urlaub),also hielten wir uns zunächst an den Stellvertreter.Wir standen am Prüfungstag schon vor dem Prüfungsraum, als plötzlich jemand völlig anderes kam und die Prüfung machte (lief aber alles gut).
Die meisten nehmen Rücksicht auf so einen Prüferwechsel, und so manch einer mit "gutem Ruf" ist gar nicht so gut....
Also, nimm's nichr so schwer und viel Glück!

TobiT
27.03.2003, 09:27
Vermutlich hast Du Recht. Ich habe gerade nochmal in die Ladung zur Prüfung geguckt und da steht tatsächlich "Änderungen hinsichtlihc der Prüfungsgruppe und der Prüfungskommission bleiben vorbehalten."

Na ja, man weiß wirklich nie wie es in der Prüfung läuft. Auch der netteste Prüfer kann mal einen schlechten Tag haben.

Wirkt aber irgendwie doch wieder wie der nicht ganz seltene Umgang mit Studenten, so unter dem Motto: mit denen kann man machen was man will.

Vielleicht frage ich mal beim LPA direkt nach, obwohl ich jetzt schon weiß, daß die mir nur obigen Satz wiederholen werden.

Gruß TobiT

TobiT
27.03.2003, 10:30
Moin Moin,

habe nun einfach mal im LPA angerufen und zu dieser Thematik folgende Antwort bekommen:

ein Wechsel des Prüfers ist kein Problem. Der genannte Prüfer kann "bis eine Minute vor Prüfungsbeginn" (Zitat) einen Vertreter benennen. Einzige Bedingung ist, daß es ein Prüfer aus dem gleichen Fachbereich, wie der urspürnglich benannte Prüfer sein muß.

Laut LPA Saar wird man in einem bzw. zwei Fächern geprüft und nicht von einem speziellen Prüfer. Das LPA müßte eigentlich in der Ladung zur Prüfung nichtmals einen Namen des Prüfers nennen, sondern lediglich die Fächer.
Wird der Name der Prüfer genannt, dann nur weil das Prüfungsamt so nett ist ;-)

Sprich: man muß immer mit allem bzw. jedem rechnen.

Viel Erfolg noch beim lernen und vor allem in den mündlichen Prüfungen

TobiT