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Chefretter
12.11.2003, 17:10
Laider ist ab dem 1.1.2004 Schluss bei uns mit den 24ern ich bedauere das sehr weil die 24er waren eine echt genialle lösung ... naja vileicht gibt es sie ja bald wieder. Wie ist das bei euch ???

RS-USER-Hoffi
12.11.2003, 17:24
was meinst du mit 24ern? 24 stunden dienste?

DerBlinde
12.11.2003, 17:25
Wie? Keine 24er Trokare mehr??!! :eek: :grins:
Dann muß ich aber nochmal schnell in den Baumarkt... :D

Chefretter
12.11.2003, 17:34
Hm mal abgesehen von meinen Rechtschreibfehlern meinte ich 24 Stunden Dienste :D

RS-USER-Hoffi
12.11.2003, 17:41
aus der sicht des patienten finde ich es prima das die 24 stunden dienste abgeschafft werden. ich möchte von keinem der schon 23 stunden am stück gearbeitet hat gerettet werden!

Chefretter
12.11.2003, 17:46
Ja das Stimmt schon man ist doch schon ganz schön fertig wenn man wirklich viel unterwegs ist aber das selbe gilt auch für Ärzte siehe den ihre 24 Stunden Dienste und die jungs und mädels stehen nach 23 stunden noch im op.

RS-USER-Hoffi
12.11.2003, 17:49
Original geschrieben von Chefretter
Ja das Stimmt schon man ist doch schon ganz schön fertig wenn man wirklich viel unterwegs ist aber das selbe gilt auch für Ärzte siehe den ihre 24 Stunden Dienste und die jungs und mädels stehen nach 23 stunden noch im op.

seit dem eg urteil ja nun auch nicht mehr lange

DerBlinde
12.11.2003, 18:56
Original geschrieben von Hoffi
aus der sicht des patienten finde ich es prima das die 24 stunden dienste abgeschafft werden. ich möchte von keinem der schon 23 stunden am stück gearbeitet hat gerettet werden!

Das ist doch Blödsinn! Du kannst mir nicht erzählen, Du hättest jemals in Deinem Leben 23 oder von mir aus auch 24 h am Stück gerettet mit einer direkten Anschlußfahrt nach der anderen :rolleyes:
Genauso ist das mit den Docs. Ich kenne niemanden, der 24h am Stück am Tisch stand!

Und btw: 24h Bereitschaftsdienste wird es für die Docs nach wie vor geben! Nur ist die maximale wöchentliche Stundenzahl runter geschraubt worden (was als pauschale Regelung genauso schwachsinnig ist! :mad: Das hätte man nach Disziplinen und Abteilungen aufschlüsseln müssen!)

ToolKing
12.11.2003, 19:04
Original geschrieben von DerBlinde
Das ist doch Blödsinn! Du kannst mir nicht erzählen, Du hättest jemals in Deinem Leben 23 oder von mir aus auch 24 h am Stück gerettet mit einer direkten Anschlußfahrt nach der anderen :rolleyes:
Genauso ist das mit den Docs. Ich kenne niemanden, der 24h am Stück am Tisch stand!

Und btw: 24h Bereitschaftsdienste wird es für die Docs nach wie vor geben! Nur ist die maximale wöchentliche Stundenzahl runter geschraubt worden (was als pauschale Regelung genauso schwachsinnig ist! :mad: Das hätte man nach Disziplinen und Abteilungen aufschlüsseln müssen!)

Achja, du sprichst mir aus der Seele... :( :( :( Ab dem 1.1. sind bei uns die 24Std-Dienste leider auch Vergangenheit...

Und ich bin ganz ehrlich: Wenn ich nach 23 Std. Dienst auf dem RTW vor mir einen Notfallpatienten liegen habe, der eine optimale Versorgung nötig hat, kann ich immernoch die Kraft zusammenraffen, um diese optimale Versorgung zu gewährleisten...

RS-USER-Defi Brillator
12.11.2003, 19:25
Auf jeden Fall wenn man sich die 23 Stunden vorher hauptsächlich mit der persönlichen Dekubitus-Prophylaxe und lagern des eigenen Körpers beschäftigt hat... :D :D

Chefretter
12.11.2003, 20:49
Ja es gibt eine sache da freuts mich :-) Wir haben eine Absolute Dornröschen Wache bei uns da waren die 24 stunden der absoulute wahnsinn in 24 stunden wenns hochkommt 2 fahrten. Und unser RDL hat uns noch nicht mal die Anti Dekubitus Matratzen besorgt :D :D Da stimmte das Sprichwort Ein guter Retter wird immer Fetter :-) was anderes ausser essen schlafen ist da nich :-)

RS-USER-Hoffi
12.11.2003, 20:51
wo arbeitest du denn? bei meiner zivistelle waren es immerhin im jährlichen schnitt 4,5 einsätze / 24h. und ich dachte da wäre der hund begraben...

Chefretter
12.11.2003, 20:56
Wir haben Drei wachen Wetzlar Leun und die Besagte Kraftsolms bei den anderen rennt der bär aber da neeeee das hinterletzte loch wenn du da zum Wechsel am Sonntag morgen hinkommst meinste das is Urlaub oder besser das Dorf is Leer Du hörst noch nich mal Vögel Wahnsinn :rolleyes:

RS-USER-Sani
12.11.2003, 23:27
bei uns gibt es keine 24h-Schichten, zumindest net, solange ich mich zurückerinnern kann ... und die Kollegen haben auch nie was davon berichtet...

nur unsere freiwillige FW mit ständig besetzter Wache hat noch 24h-Schichten... aber da is auch seltenst was los ...

RS-USER-Obelix
13.11.2003, 07:04
Original geschrieben von DerBlinde
Und btw: 24h Bereitschaftsdienste wird es für die Docs nach wie vor geben! Nur ist die maximale wöchentliche Stundenzahl runter geschraubt worden (was als pauschale Regelung genauso schwachsinnig ist! :mad: Das hätte man nach Disziplinen und Abteilungen aufschlüsseln müssen!)
Ich glaub nicht Blinder. Soweit ich weiß, darf auch die tägliche Arbeit 12 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbetszeit darf 48 h nicht überschreiten und einmal die Woche müssen mindestens 36 h am Stück frei sein. Will für diese Angaben nicht meine Hand ins Feuer halten, ist aber daß was mir meine Freundin erzählt hat, die grad versucht mit ihren Kollegen ein Schichtmodell zu erarbeiten und kräftig am fluchen ist.

DerBlinde
13.11.2003, 16:54
Also auch das Marburer Modell sieht einen ärztlichen Hintergrunddienst von 24h vor. Somit kann es ja nicht ganz abgeschafft worden sein ;)

RS-USER-Obelix
14.11.2003, 06:54
Hintergrunddienst. Jopp, der ist ja von dem Urteil auch nicht betroffen.

Intensivling
14.11.2003, 11:24
Original geschrieben von DerBlinde
Das ist doch Blödsinn! Du kannst mir nicht erzählen, Du hättest jemals in Deinem Leben 23 oder von mir aus auch 24 h am Stück gerettet mit einer direkten Anschlußfahrt nach der anderen :rolleyes:
Genauso ist das mit den Docs. Ich kenne niemanden, der 24h am Stück am Tisch stand!

Und btw: 24h Bereitschaftsdienste wird es für die Docs nach wie vor geben! Nur ist die maximale wöchentliche Stundenzahl runter geschraubt worden (was als pauschale Regelung genauso schwachsinnig ist! :mad: Das hätte man nach Disziplinen und Abteilungen aufschlüsseln müssen!)


Das kommt doch nicht nur einmal vor, wenn du nen Sch... 24 Stunden dienst erwischst kommt es bei uns oft vor das du Morgens um 7 raus fährst und erstmal vor 18 Uhr nix mehr von der Wache siehst und die Nacht ist dann meist genau so ...... :-(

RS-USER-Rettungsente
14.11.2003, 11:29
Hallo Freunde dazu muss ich Euch mal auf diesen
Auszug aus der elektronische Vorab-Fassung des Bundesratsbeschlusses verweisen, wonach der 24 Stunden Dienst möglich beleibt :
Artikel 4 b
Änderung des Arbeitszeitgesetzes1
Das Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S.
1170), zuletzt geändert durch ... wird wie folgt
geändert:
1. In § 5 Abs. 3 werden die Wörter „des Bereitschaftsdienstes
oder“ gestrichen.
2. § 7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird das
Wort „Betriebsvereinbarung“ durch die
Wörter „Betriebs- oder Dienstvereinbarung“
ersetzt.
bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchstabe a werden die Wörter
„auch ohne Ausgleich“ gestrichen
und nach dem Wort „Arbeitsbereitschaft“
die Wörter „oder Bereitschaftsdienst“
eingefügt.
bbb)Buchstabe c wird gestrichen.
cc) In Nummer 4 werden die Wörter „auch
ohne Ausgleich“ gestrichen und nach
dem Wort „Arbeitsbereitschaft“ die
Wörter „oder Bereitschaftsdienst“ eingefügt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird das
Wort „Betriebsvereinbarung“ durch die
Wörter „Betriebs- oder Dienstvereinbarung“
ersetzt.
bb) In Nummer 1 werden die Wörter „Bereitschaftsdienst
und“ gestrichen und
jeweils die Wörter „dieser Dienste“
durch die Wörter „dieses Dienstes“ ersetzt.
c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) In einem Tarifvertrag oder auf
Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsoder
Dienstvereinbarung kann abweichend
von den §§ 3 und 6 Abs. 2 zugelassen werden,
die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich
über acht Stunden zu verlängern,
wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in
erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft
oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere
Regelungen sichergestellt wird, dass
die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet
wird.“
d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Angabe „nach Absatz
1 oder 2“ durch die Angabe „nach
Absatz 1, 2 oder 2a“, das Wort „Betriebsvereinbarung“
durch die Wörter
„Betriebs- oder Dienstvereinbarung“
und das Wort „Betriebsrat“ durch die
Wörter „Betriebs- oder Personalrat“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „Betriebsvereinbarung“
durch die Wörter „Betriebsoder
Dienstvereinbarung“ ersetzt.
e) In den Absätzen 4 und 5 wird jeweils die Angabe
„nach Absatz 1 oder 2“ durch die Angabe
„nach Absatz 1, 2 oder 2a“ ersetzt.
f) Nach Absatz 6 werden folgende Absätze 7, 8
und 9 angefügt:
„(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz
2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in
Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit
nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer
schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer
kann die Einwilligung mit einer
Frist von einem Monat schriftlich widerrufen.
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer
nicht benachteiligen, weil dieser die
Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit
nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen
hat.
(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr.
1 und Nr. 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche
Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4
zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden
wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten
nicht überschreiten. Erfolgt
die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf
die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im
Durchschnitt von sechs Kalendermonaten
oder 24 Wochen nicht überschreiten.
(9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über
zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im
unmittelbaren Anschluss an die Beendigung
der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens
elf Stunden gewährt werden."
3. In § 12 wird im Satzteil vor Nummer 1 das
Wort „Betriebsvereinbarung“ durch die Wörter
„Betriebs- oder Dienstvereinbarung“ ersetzt.
4. Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Wird von den Befugnissen nach den Absätzen
1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die
Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt
von sechs Kalendermonaten oder 24
Wochen nicht überschreiten.“
5. Dem § 15 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Werden Ausnahmen nach den Absätzen
1 oder 2 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48
Stunden wöchentlich im Durchschnitt von
sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht
überschreiten.“
6. § 16 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird das Wort „Betriebsvereinbarungen“
durch die Wörter „Betriebsoder
Dienstvereinbarungen“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird nach dem Wort „aufzuzeichnen“
der Halbsatz „und ein Verzeichnis
der Arbeitnehmer zu führen,
die in eine Verlängerung der Arbeitszeit
gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben“
eingefügt.
bb) In Satz 2 wird das Wort „Aufzeichnungen“
durch das Wort „Nachweise“ ersetzt.
7. In § 17 Abs. 4 wird das Wort „Betriebsvereinbarungen“
durch die Wörter „Betriebs- oder
Dienstvereinbarungen“ ersetzt.
8. Die §§ 25 und 26 werden gestrichen.
Artikel 5 Artikel 5
Inkrafttreten Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Anmerkungen zum Beschluss:

1. das Urteil des EuGH und die Änderung geben keine Auskunft zur Vergütung, d.h. Vergütungsregelungen zum Bereitschaftsdienst können wie bisher fortgeführt werden

2. das EuGH als auch der Art.18 RL verlangt eine absolute Freiwilligkeit der Überschreitung von 48 Stunden je Arbeitswoche, d.h. Tarifverträge können hier nicht ausrichten – Fraglich ist auch das Standhalten von Dienstvereinbarungen unter dem Gesichtspunkt allg. Geschäftsbedingungen, die seit der Schuldrechtsreform auch in das Arbeitsrecht fallen

3. Fraglich ist ob der Widerruf der 1-Monatsfrist zulässig ist, da Art. 18 RL von der Einzelfallverlängerung spricht – andererseits sind auch AG-Interessen zu sehen

4. des weiteren verstöß der 6-monatige Ausgleichszeitraum und länger gegen Art. 16 RL der max. 4 Kalendermonate vorsieht


Viele Grüße Rettungsente

RS-USER-Rettungsente
09.02.2005, 09:40
Wir haben morgen Betriebsversammlung,
über unsere Personalvertretung sind jedoch schon konkrete Fakten genannt worden, wie es bei uns im Rettungsdienst weiter laufen soll.

Im Moment fahren wir noch 24 Stunden Dienst mit 16,8 h / 24 h angerechnet, jetzt kommt es, der 24 Stunden Dienst soll nicht mehr als "Schichtdienst" anerkannt werden, was zum Wegfall der Schichtzuschläge und des Schichturlaubes führt (- ca. 150-200€) und wir werden in die Bereitschaftsstufe "B" gesetzt was bedeuten würde, das nur noch ca. 14,5h /24h angerechnet werden würden!!

Ich war bisher immer für den 24 Stunden Dienst, weil ich mit Freizeit eben mehr anfangen konnte als mit Bargeld, aber nun ist Schluss! Wir werden uns hoffentlich mit einer Mehrheit für die Abschaffung des 24 Stunden Dienstes aussprechen.
Sollte der 24 h- Dienst bestehen bleiben, wirkt sich das natürlich auch noch auf die Anzahl der Planstellen aus und das würde bedeuten, ca. 5 - 6 Planstellen in unserem Wachenbereich würden in Frage stehen.


Wie ist die Lage bei Euch? Gibt es ähnliche Anwandlungen Eurer Arbeitgeber?
@ alle die beim DRK arbeiten: WAS SAGT DIE TOLLE "DHV" DAZU?


VG Rettungsente