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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nadelstichverletzungen



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RS-USER-rettungshamster
03.12.2003, 18:41
Zum schmökern.....;)

http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/19_02/pages2/titel3.htm


Und der Pennadelrecappingverletzung werd ich mal auf den Zahn fühlen ;) :)

MatthiasKlemens
03.12.2003, 18:46
Bist du denn jetzt auch noch Zahnarzt? *ggg* :D

RS-USER-rettungshamster
03.12.2003, 18:50
Ich habe viele verborgene Talente ;) :-p

Hier noch die Alternative zu den Nadelpens:

http://www.diabetesindex.de/html/insulin008.html

MatthiasKlemens
03.12.2003, 18:52
Original geschrieben von rettungshamster
Ich habe viele verborgene Talente ;) :-p

Hier noch die Alternative zu den Nadelpens:

http://www.diabetesindex.de/html/insulin008.html

Ich glaube davon schon mal gehört zu haben. Früher gabs das wohl auch schon mit Pressluft.

MatthiasKlemens
03.12.2003, 18:53
Original geschrieben von rettungshamster
Ich habe viele verborgene Talente ;) :-p


Das glaube ich ungesehen! ;)

Heinzin
03.12.2003, 19:11
Original geschrieben von rettungshamster
Ich denke nicht dass da die BG für die Kosten aufkommen würde...........böse...böse...mit dem Zeigefinger mahnend winken.... ;) :)




*gg*
also laß ich lieber die Schutzhülle ab und lege den Pen so wieder zurück in die Schatulle ;)

nee, mal im Ernst

wie soll man denn laut KPS handeln, wenn auf Station das erforderliche Insulin nicht vorhanden ist, und man nur auf den Pen zurückgreifen kann, den der Pat mitgebracht hat....leider hat der Pat beide Arme in Gips (oder ist GOMERös) und kann die Schutzkappe nicht selber zurückstöpseln...und zu allem Unglück hat er auch keine Penkanülen zum Wechseln mitgebracht

der Irritator
03.12.2003, 19:14
ich habe die Links jetzt nicht gelesen (sorry - gerade keine Zeit ;) ) aber ich weiß, dass Stichverletzungen im medizinischen Bereich (gilt auch für den Op) grundsätzlich anerkannte Arbeitsunfälle sind.

Heinzin
03.12.2003, 19:22
Original geschrieben von der Irritator
ich habe die Links jetzt nicht gelesen (sorry - gerade keine Zeit ;) ) aber ich weiß, dass Stichverletzungen im medizinischen Bereich (gilt auch für den Op) grundsätzlich anerkannte Arbeitsunfälle sind.


aber nicht wenn sie durch Re-capping entstanden sind

RS-USER-DoktorW
03.12.2003, 19:49
Ich dachte, die BG muss immer zahlen, auch wenn man Bockmist gebaut hat :confused:

Heinzin
03.12.2003, 19:52
die BG zahlt nicht ma, wenn man die "falschen" Schuhe trägt

Birkenstock läßt grüßen!

RS-USER-DoktorW
03.12.2003, 19:55
Da sagt unser Arbeitsmediziner in der Vorlesung aber was anderes!!

RS-USER-rettungshamster
03.12.2003, 19:57
Original geschrieben von Heinzin
die BG zahlt nicht ma, wenn man die "falschen" Schuhe trägt

Birkenstock läßt grüßen!

Stümmt :D

Heinzin
03.12.2003, 19:58
un der Jurist vonner KPS, der Berufskunde unterrichtet hat, wird davon eher was verstehen als n Mediziner ;)

RS-USER-fruehgriller
03.12.2003, 23:22
Ich hab hier teilweise schon schwierigkeiten bei manchen Wachenleitern durchzusetzen, das die kleinen Abwurfbehälter nicht mehr geöffnet, in große entleert, und dann weiter benutzt werden.:mad: :mad:

Die Wollten mir weißmachen, das wäre vom Hersteller so genehmigt.

Und nur, damit sie 1,- DM / Kontamedchen sparen können.
Das allein ist schon unverschämt, aber noch blöder ist es, das Kollegen das auch wirklich tun!!! Ich finde immer wieder Kontamedchen, die leer sind, aber innen mit Blut verschmiert sind.:mad: :mad: :mad: :mad:

RS-USER-Hoffi
03.12.2003, 23:44
autsch, das tut weh, wahrscheinlich soll die arbeit dann auch noch der zivi machen oder?

Intensivling
04.12.2003, 05:58
Original geschrieben von DoktorW
Ich dachte, die BG muss immer zahlen, auch wenn man Bockmist gebaut hat :confused:

Das glaubst du .... sobald du grob fahrlässig handelst ... wie z.B. mit Re-Capping etc. zahlt dir die BG nicht einen Cent. Ist auch richtig so denn wenn man Bockmist baut und es verhindern kann ist man selbst schuld :d

Intensivling
04.12.2003, 06:00
Original geschrieben von Heinzin
die BG zahlt nicht ma, wenn man die "falschen" Schuhe trägt

Birkenstock läßt grüßen!

Stümmt... das ist auch so eine Sache .... brichst du die UVV Medizin bist du dran, da kannst du noch so argumentieren, du zalhst deinen Schaden selbst !

RS-USER-fruehgriller
04.12.2003, 08:04
Original geschrieben von Hoffi
autsch, das tut weh, wahrscheinlich soll die arbeit dann auch noch der zivi machen oder?

Wer denn sonst?????:grins: :grins: :grins: :D

der Irritator
04.12.2003, 12:57
Original geschrieben von Heinzin
aber nicht wenn sie durch Re-capping entstanden sind

gibt es dazu Rechtsprechungen, oder behaupten das nur böse Menschen ?? :-p



Original geschrieben von DoktorW
Ich dachte, die BG muss immer zahlen, auch wenn man Bockmist gebaut hat :confused:

So ist es auch. ;)

Siehe SGB VII § 7
"Versicherungsfall
§ 7
Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

Quelle: http://www.bma.bund.de/download/gesetze_web/sgb07/sgb07xinhalt.htm

Die Praxis zeigt, dass es auch so gehandhabt wird. Aber wer weiß - was heute noch gültig ist.....

Abendstern
04.12.2003, 13:00
..das heißt nicht, das die BG sich nicht weigern kann zu zahlen .
Ich glaube kaum, das man für grob fahrlässiges handeln auch noch Versicherungsschutz genießt