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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte bei Alarmfahrten



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unix-house.org
24.01.2004, 10:40
Hallo zusammen,

wenn ich mit meinem PKW zum Gerätehaus fahre darf ich mein Auto ja mit nicht selbstleuchtenden Schildern etc kennzeichnen. Nun war doch die Diskussion das ab Mitte des Jahres man ein oranges Blitz/Blinklicht aufs Dach bauen darf. Wo bekommt man dazu Infos über die rechtliche Lage? Darf man es nun oder nicht? Bitte helft mir!! Danke!

taeter
24.01.2004, 10:54
Das ist eine Sache, dir ihr mit euerer Kreisverwaltung oder der Staßenbehörden aus machen müsst. Aber man muss sich im klaren seine, das eine gelbe Blitzlampe, laut StVZO nur auf eine Gefahr hinweist und nicht das missachten der StVO tolerariet. Blaulicht ist mal nicht drin. Diese Diskussion wanderte mal durch den Landkreis. Da ging es darum ein LNA hatte geklagt, das jeder KFI privat mit SoSI fahren dürfen, aber LNA´s nicht. So noch mal auf deine Frage zurückzukommen. Theoretisch ja, ein Feuerwehrmann auf meinem Heimatdorf macht das so, sieht äußerst Lustig aus.

Aber das ist ein Ausschnitt auf der STVO

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

In Österreich können First Responder ihm Einsatz mit Blaulicht bzw. Mit Gelblicht zum Einsatz fahren. Das ist aber bei denen so, jeder Fahrer bekommt nur 1 Blaulicht und Frontblitzer für den PKW genehmigt. Wenn er aus irgendwelchen Gründen ausscheidet, dann muss er die Genehmigung abgeben. Anderes mit dem Gelblicht, das darf sich jeder drauf machen, wenn er vor etwas warnt und das ist keine Einsatzfahrt!

MfG Taeter

RS-USER-titan_cb
24.01.2004, 18:09
Original geschrieben von taeter
In Österreich können First Responder ihm Einsatz mit Blaulicht bzw. Mit Gelblicht zum Einsatz fahren. Das ist aber bei denen so, jeder Fahrer bekommt nur 1 Blaulicht und Frontblitzer für den PKW genehmigt. Wenn er aus irgendwelchen Gründen ausscheidet, dann muss er die Genehmigung abgeben. Anderes mit dem Gelblicht, das darf sich jeder drauf machen, wenn er vor etwas warnt und das ist keine Einsatzfahrt!


Tschuldigung .... aber was verstehst du unter 'in Österreich ... First Responder'? ...

RS-USER-schmoelzi
24.01.2004, 18:11
Original geschrieben von titan_cb
Tschuldigung .... aber was verstehst du unter 'in Österreich ... First Responder'? ...

Es gibt auch in Österreich First Responder, z.B.: im Bezirk Wien-Umgebung im der Gegend Mauerbach, Purkersdorf ... vielleicht find ich im I-Net was, oder du schaust selbst mal auf der ÖRK Homepage vorbei.

taeter
25.01.2004, 09:14
Original geschrieben von titan_cb
Tschuldigung .... aber was verstehst du unter 'in Österreich ... First Responder'? ...

Ganz einfach, das sind ersthelfer mit SAN-Ausbildung die Person in ihrem Heimatbezirk solange adequad versorgen bis der örtliche Rettungsdienst vor Ort ist!


First responder= erster Melder
:jump: :jump:

RS-USER-titan_cb
25.01.2004, 10:24
... was ein First Responder ist, ist mir schon klar ... mir ist nur absolut neu, dass es in Ö Leute gibt, die mit Sanausbildung ein Blaulicht auf ihrem Wagen haben.

In dem Bundesland, in dem ich Dienst tue gibts sowas - soweit ich weiß - nicht.

RS-USER-fruehgriller
25.01.2004, 10:41
Bayern hat sein RD Gesetz geändert, und da können sich FR die in einer Gruppe mitglied sind (OV oder so) für ihre Privat PKW kostenlos und unbürokratisch Sondersignalanlagen eintragen lassen.

Aber das gibts in D nur in Bayern

unix-house.org
25.01.2004, 10:55
Auch Feuerwehr angehörige die in einer FF sind?

Dynamike
25.01.2004, 11:16
Wenn Du ein "normaler" FFler bist (also: weder KBR / KBI / KBM mit speziellem Aufgabengebiet wie z.B. Leitung des Gefahrgutzuges des Landkreises) dann brauchst Du über ein Blaulicht im Privat-PKW gar nicht erst nachdenken...

Zum Thema, dass jeder, der in einer HvO-Gruppe oder FR-Gruppe ist, ein Blaulicht bekommt: Das stimmt so auch nicht.
Wenn die Gruppe ein FZ mit SoSi hat (egal ob MTW, KTW-4 oder extra FZ) und den Dienst mit diesem FZ ableistet, dann bekommt nur dieses eine FZ eine Genehmigung.
Die Erweiterung auf Privat-PKW kommt nur zum tragen, wo kein Dienst-FZ verfügbar ist.

Im übrigen muss jede Blaulichtgenehmigung der die zuständige Bezirksregierung erfolgen.

unix-house.org
25.01.2004, 11:18
Dachte ich mir schon, wäre nämlich komisch gewesen jeder FFler mit SoSi :D D:-)

RS-USER-DocMezzoMix
25.01.2004, 16:03
Original geschrieben von unix-house.org
Dachte ich mir schon, wäre nämlich komisch gewesen jeder FFler mit SoSi :D D:-)
Jaaa bitte, noch mehr wahnsinnige die mit blau durch die gegend heizen....um dann ne halbe Stunde später mit nem traurigen Blick wieder vorbei zu kommen "schnief, der Brandmelder war negativ heul"
oder..."eingebranntes Kochgut" schnief....

rettungsküken
25.01.2004, 16:05
mir hat neulich mal ein feuerwehrler aus nrw weissmachen wollen, das die sonderrechte haben wenn sie zum geräte haus fahren......
auch ohne blaulicht......

das ist ja wohl nicht wahr, oder??????
:mad:

unix-house.org
25.01.2004, 16:06
Doch hat jeder FFler, darf sogar rote Ampel überfahren usw... Aber alles nur wenn er niemanden gefährdet

RS-USER-schmoelzi
25.01.2004, 16:10
Hier der Link zu den First Respondern in Niederösterreich:

http://www.purkersdorf-online.at/gesund/rk/rk_nov2003.php

rettungsküken
25.01.2004, 16:14
Original geschrieben von unix-house.org
Doch hat jeder FFler, darf sogar rote Ampel überfahren usw... Aber alles nur wenn er niemanden gefährdet

höhö....lustig.....die meisten die ich kenne lassen alles stehen und liegen wenn der melder geht und sind einfach nur noch "einsatzgeil" ....nach dem motto ich will der erste am gerätehaus sein und achten nicht mehr so wirklich auf andere autofahrer und fussgänger.....
Und woher wollen die andern Verkehrsteilnehmer wissen das es sich hier um einen einsatzgeilen hansi auf fahrt zur Feuerwehr handelt, wenn er noch nicht mal irgendwelche kennzeichnungen hat??

unix-house.org
25.01.2004, 16:22
Dann soll er sich so ein Schild Feuerwehr im Einsatz hinmachen, macht bei uns auch niemand außer ich aber rechtlich gesehen darfst du das. Ist auch sinvoller in meinen Augen weil wenn jemand sowas liest weiß er das er keinen Verrückten sondern einen FFler auf der Fahrt ins Gerätehaus hinter sich hat...

rettungsküken
25.01.2004, 16:25
ein lehrer an meiner ehemaligen schule, der auch inner feuerwehr war (das gab ab und zu lecker freistunden ;) ) , hatte so ein ganz normales gelbes schild, das hat er sich aufs dach gesetzt, da stand feuerwehr im einsatz drauf...das sieht man besser als so ein parkscheibengrosses stückchen pappe

RS-USER-DocMezzoMix
25.01.2004, 16:42
Was ich jetzt mal sehr interessant finde ist,
das jeder FFler ja in einem gewissen Rahmen (Tempo, Rotlichtüberschreitung) Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, wenn er zu seinem Gerätehaus fährt (egal ob ne Mülltonne oder ein Hochaus brennt)

SEGler aber zum Beispiel nicht, obwohl bei der Alarmierung der SEG ja immer eine große Anzahl an Verletzten durch die ersten Kräfte gesichert ist????
Bisher habe ich bei einem Einsatz noch keinen Knollen bekommen (Rotlicht kommt im Stadtverkehr auch nicht in Frage) weil sich meine Tempoüberschreitungen in einem "normalen" (65 statt 50 auf freien Straßen ohne Zufahrten oder Fußgängerverkehr)
Rahmen halten.

RS-USER-DoktorW
25.01.2004, 17:28
@DMM: Das hat was mit hoheitlichen Aufgaben zu tun. Und die hat das DRK oder so nich!

RS-USER-fruehgriller
25.01.2004, 18:36
Original geschrieben von unix-house.org
Dachte ich mir schon, wäre nämlich komisch gewesen jeder FFler mit SoSi :D D:-)

Um Gottes Willen!!!!!!