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KTW-Fahrer
28.01.2004, 14:16
Hallo zusammen!

nachdem ich das halbe web durchsucht habe, hoffe ich nun, hier eine antwort zu finden! :)

aaalso: ich fahre neben dem studium ehrenamtlich KTW beim ASB-Essen als RS. leider habe ich es im letzten jahr nur auf 29,5 fortbildungsstuden gebracht. eigentlich bräuchte ich ja 30 stunden. darf ich diesen jahr nun schon fahren und die halbe stunde irgendwann im laufe des jahres mit der nächtsen fortbindung nacholen? oder wird sogar mathematisch korrekt auf 30 stunden aufgerundet?
ich weiß nicht genau, wann es bei uns wieder fortbildungen geben wird, vermutlich wird das aber noch min 2 monate dauern. in den nächsten semesterferien würde ich aber gerne schon KTW-fahren. darf ich das? un dbis wann muss ich die halbe stunde nachholen?
leider habe ich im web bisher keine eindeutige antwort darauf bekommen. dort steht immer nur, dass man 30 fortbildungsstunden braucht.

viele grüße
ktw-fahrer D:-) <-- ich finde den smilie cool! :D

RS-USER-Sani
28.01.2004, 14:33
ganz ehrlich, ich hatte letztes Jahr nur 8 Fortbildungsstunden. Bei uns kümmert sich da auch keiner drum.

nefgeländefahrer
28.01.2004, 14:35
hab meine dreißig erreicht...
schon teilweise selbst auf der suche nach gute themen....

ambulancedriver
28.01.2004, 14:37
Die Anzahl der Stunden wir bei uns auch nicht kontrolliert!

RS-USER-fruehgriller
28.01.2004, 14:44
Soviel ich weiß ist die 30 std regel ein soll-ziel.

Wenn diese 30 std aus beruflichen bzw dienstlichen Gründen nicht erreicht werden können, entstehen daraus keinerlei Nachteile.

KTW-Fahrer
28.01.2004, 14:44
naja, ob das von der rettungsdienstleituing kontrolliert wird ist was anderes! ;)

wie sieht's denn rein rechtlich aus? mal angenommen jemand verklagt mich (warum auch immer) und dann habe ich nur 29,5 std.

RS-USER-fruehgriller
28.01.2004, 14:47
Da spricht das RD Gesetz eine klare Sprache:

Lebenslang nach Papua Neuguienea, EH Kurse abhalten in der Landessprache. Keine Aussicht auf Bewährung!!!!:D

Fazit:

Da passiert an sich nix.

ambulancedriver
28.01.2004, 14:54
Oh Papua Neuguienea!!

Ich melde mich freiwillig, wo muss ich unterschreiben????
:D

KTW-Fahrer
28.01.2004, 14:55
Original geschrieben von fruehgriller
Soviel ich weiß ist die 30 std regel ein soll-ziel.

Wenn diese 30 std aus beruflichen bzw dienstlichen Gründen nicht erreicht werden können, entstehen daraus keinerlei Nachteile.

hmm.... das steht hier (http://www.sanitaeter.de/Recht/FoBi_NRW.htm) aber etwas anders.

"Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, Beteiligte nach § 11 RettG (Anm. : neue Fassung § 13 RettG) und Unternehmer dürfen Personen (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Rettungshelfer) nicht einsetzen, die die Fortbildung nach § 5 Abs. 5 RettG nicht nachweisen können."

und hier: (http://www.sanitaeter.de/Recht/RettG-NW.htm#§5) "(5) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen."

allerdings scheint es egal zu sein, bis wann man diese stunden nachhot, wenn man sie nicht gemacht hat. :confused:

Dynamike
28.01.2004, 15:09
Frag doch einfach mal Deinen Wachleiter / Krankentransportleiter / Rettungsdienstleiter (denjenigen halt, der dich in den Dienstplan schreibt), wie die Situation für ihn aussieht.
Wenn er es verantwortet, dass Du statt der 30 Std. nur 29 1/2 Std. hast, dann hat er im Zweifelsfall den Schwarzen Peter...

RS-USER-Rettungsente
28.01.2004, 16:20
Hallöchen bei uns war es bis Ende 2003 auch so, das wir 30 Stunden im Jahr bringen mussten. Jetzt haben unsere Chefs beschlossen, das es nur noch 24 Stunden Fortbildung im Jahr gibt. Das soll Kosten einsparen?! Nun ich hab es bisher so verstanden, das jedes Bundesland da noch andere Regelungen was die erforderlichen Stunden betrifft machen kann?? Hat einer eine Ahnung ob das wirklich so ist? Sonst müssen wir alle knallhart auf unsere 30 Stunden bestehen!!

Viele Grüße Rettungsente

KTW-Fahrer
28.01.2004, 16:28
in NRW steht das mit den 30 stunden im rettungsdienstgesetz.

allerdings muss dir dein arbeitgeber afaik nicht unbedingt die möglichkeit geben, alle stunden an deiner arbeitsstelle "abzusitzen".
in essen gibt's auch von verschiedenen krankenhäusern fortbildungen, allerdings kosten die geld. ob der arbeitgeber die kosten erstatten muss weiß och nicht. ich habe meine stunden bisher immer beim (für lau) ASB Essen gemacht.

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 16:32
wenn du in einer bereitschaft bist, müssten deren bereitschaftsabende auch als fortbildungen zählen

RS-USER-DoktorW
28.01.2004, 17:27
Original geschrieben von Hoffi
wenn du in einer bereitschaft bist, müssten deren bereitschaftsabende auch als fortbildungen zählen


DAS kann ich mir nicht vorstellen :rolleyes:

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 17:33
Original geschrieben von DoktorW
DAS kann ich mir nicht vorstellen :rolleyes:

wenn dort fortbildungen stattfinden doch eigendlich schon, oder? wenn du zwei stunden dir dort nen vortrag über immobilisation anhörst müsste das doch zählen?

KTW-Fahrer
28.01.2004, 17:37
Original geschrieben von Hoffi
wenn dort fortbildungen stattfinden doch eigendlich schon, oder? wenn du zwei stunden dir dort nen vortrag über immobilisation anhörst müsste das doch zählen?

ich meine mal irgendwo gelesen u haben, dass man während der bereitschaftszeit keine fortbildungen machen darf, weil man dann ja möglicherweise mittendrin raus muss und weil man sich wohlmöglich nicht richtig konzentrieren kann.
wenn man aber die bescheinigung bekommt ist's wohl wurscht.

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 17:39
ich meinte nicht in der bereitschaftszeit, sondern wenn du in einer kats bereitschaft oder seg bist

RS-USER-DoktorW
28.01.2004, 18:09
nee nee Hoffi, da täuscht Du Dich

das sind ja 2 total verschiedene Levels.... ;)

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 18:46
dann täusch ich mir eben...

und wo bekomme ich nu noch die ganzen stunden her?
naja ich hoffe erstmal, das mir dieses jahr der rs gelingt, ich muss nur noch die zeit fürs kh finden...

RS-USER-Rettungsente
28.01.2004, 18:55
Das ist es, bei uns ist's so das alle RS/RA egal ob Hauptamt oder Ehrenamt ihre FOBI Stunden bringen müssen und "Bereitschaftsabende" zählen da bei uns nicht. Wir splitten in 8h innerbetriebliche Fortbildung auf der Wache zu speziellen Themen (wird 4x jährlich wiederholt so das jeder 1x gehen kann), 8h Megacode (oder Traumacode, Babycode, Stresscode etc.) + 1 frei wählbares Thema aus dem Programm der Landesrettungsschule und das war's dann- bis zum letzten Jahr hatten wir noch einen Praxistag auf der Leitstelle oder im OP (frei wählbar)

Viele Grüße Rettungsente