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KofferschleppEngelchen
28.01.2004, 14:26
Hab da mal so ne Frage....
Will nach m Abi n FSJ im RD machen, allerdings muss ich vorher ne Ausbildung zum Sani absolvieren. Doch das gestaltet sich ja etwas schwierig, im RD zu arbeiten, wenn ich nur den neuen Führerschein bis 3,5 t habe. Denn ich werd garantiert nicht 1 Jahr lang nur die Pissfahrten im KTW übernehmen, nur weil ich diese fahren darf!
Jetzt hab ich von jemandem erfahren, dass man so nen speziellen RD-Führerschein machen kann damit man über 3,5 t bewegen darf.
Hat jemand ne Ahnung, wie teuer der kommt? Ist der mit dem C1 zu vergleichen und vom Lernaufwand ähnlich oder ist das nur speziell ne Ausbildung damit ich nen RTW beherrsche und so?
Kann man sich den von der FSJ- Stelle auch bezahlen lasse, so wie se mir auch den Sani finanzieren, oder muss ich für die Kosten selber aufkommen?

Wie wird man eigentlich als FSJ-lerin im RD eigenlich so aufgenommen? Steht man da auf gleicher Stufe wie n Praktikant? Also nur für die Dreckarbeit und Autos waschen oder ist man schon in gewisser weise ne Respektsperson?
Klar, kommt auch immer auf das eigene Verhalten an, aber soll ja auch Menschen geben, die von vornerein schon auf solchen Wachen auf Grund ihres Ausbildungsstandes unten durch sind....

EDIT: Hoppla.... dieser Beitrag gehört natürlich nicht hier in das Anästhesistenforum.... wär mal einer so nett und schiebt es mal ins RD- Forum rüber?? :o)

rettungsküken
28.01.2004, 14:34
hm.....also ich bewerb mich auch grad für FSJ im RD nach dem abi, und hab auch nur den neuen B Führerschein.....
An manchem Wachen lassen die einen auch den RTW fahren damit, weil die nicht sonderlich über 3,5 T gehen.....
Am besten suchst du dir mal Adressen raus von sämtlichen Wachen die FSJ anbieten und fragst da direkt nach wie das aussieht.
Wofür du nachher nun wirklich eingesetzt wirst entscheidet sich im Gespräch mit der zuständigen Wache oder Kreisverband oder so.
Manche sagen auch schon gleich im vorraus das die einen nur zum Retthelfer bzw auch RettSan ausbilden aber ausnahmslos nur Krankentransporte fahren lassen.

Und wenn man wirklich was lernen kann man das ja an den Nagel hängen ;)

nefgeländefahrer
28.01.2004, 14:40
Original geschrieben von KofferschleppEngelchen
Hab da mal so ne Frage....
Will nach m Abi n FSJ im RD machen, allerdings muss ich vorher ne Ausbildung zum Sani absolvieren. Doch das gestaltet sich ja etwas schwierig, im RD zu arbeiten, wenn ich nur den neuen Führerschein bis 3,5 t habe. Denn ich werd garantiert nicht 1 Jahr lang nur die Pissfahrten im KTW übernehmen, nur weil ich diese fahren darf!
Jetzt hab ich von jemandem erfahren, dass man so nen speziellen RD-Führerschein machen kann damit man über 3,5 t bewegen darf.
Hat jemand ne Ahnung, wie teuer der kommt? Ist der mit dem C1 zu vergleichen und vom Lernaufwand ähnlich oder ist das nur speziell ne Ausbildung damit ich nen RTW beherrsche und so?
Kann man sich den von der FSJ- Stelle auch bezahlen lasse, so wie se mir auch den Sani finanzieren, oder muss ich für die Kosten selber aufkommen?

Wie wird man eigentlich als FSJ-lerin im RD eigenlich so aufgenommen? Steht man da auf gleicher Stufe wie n Praktikant? Also nur für die Dreckarbeit und Autos waschen oder ist man schon in gewisser weise ne Respektsperson?
Klar, kommt auch immer auf das eigene Verhalten an, aber soll ja auch Menschen geben, die von vornerein schon auf solchen Wachen auf Grund ihres Ausbildungsstandes unten durch sind....

EDIT: Hoppla.... dieser Beitrag gehört natürlich nicht hier in das Anästhesistenforum.... wär mal einer so nett und schiebt es mal ins RD- Forum rüber?? :o)

gibt es ab nächste woche mehr infos von mir...
muss von dem jenigen selbst bei der führerschein des landkreises ein formloser antrag eingereicht werden, und nach etwa 14 tagen von der hio. vorraussichtliche kosten um die 150 euro in ba-wü, diese erweiterung ist dann zeitlich begrenzt und muß nach ablauf wieder neu beantragt werden.
ich hoffe kann ab nächste woche da mehr zu betragen....

Mahlzeit
28.01.2004, 14:44
Original geschrieben von rettungsküken

An manchem Wachen lassen die einen auch den RTW fahren damit, weil die nicht sonderlich über 3,5 T gehen.....


Oh-oh.... D:-)
Vorsicht mit solchen Spielereien!
Die meisten RTWs wurden mit Ihrem Gewicht "hochgestuft" weil man gemerkt hat daß das angesetzte Gewicht von 3,5t mit 2 Personen Besatzung + Notarzt + Patient leicht überschritten wird. Ergo hat man sich zu 4,2t (oder so) zulässiges Gesamtgewicht geeinigt.

Es stimmt zwar, daß der RTW de facto dann nicht deutlich über 3,5t geht und auch nicht viel höhere Fahrkünste erfordert als einer mit tatsächlichen 3,5t.

Aaaaaber: Sollte ein Unfall passieren, während eine Person mit Klasse B am Steuer sitzt, kann es rein rechtlich gesehen ziemlich übel ausgehen. Ganz egal ab das Tatsächliche Gewicht 3,4t oder 3,5t (oder 3,6t) betrug, es zählt in diesem Fall der Eintrag im Fahrzeugschein.

Mich persönlich betrifft das ganze auch... ich war einer der ersten "glücklichen" bei denen Vater Staat beschlossen hat, daß sie - trotz gleicher Ausbildung wie ihre Vorgänger - zu dumm sind Fahrzeuge bis zu 7,5t zu beherrschen... Trotzdem werde ich mich aus o.g. Gründen nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs über 3,5t setzen solange ich noch Klasse B habe (zumindestens nicht im öffentlichen Straßenverkehr ;) )

rettungsküken
28.01.2004, 14:56
ja stimmt schon....
hab schon oft gehört wie schei*** man dasteht wenn man ein Unfall mit einem Rettungsfahrzeug hat und Fahrer war, egal ob man die zulässige Fahrerlaubnis hatte oder nicht.

Aber wie sieht da eigentlich mit Fahrsicherheitstraining aus? Wird das wärend der RettSan ausbildung gemacht, vor allem mit Alarm zu fahren?

KofferschleppEngelchen
28.01.2004, 14:57
Hey rettungsküken...
Habe grade in einem anderen threat von dir gesehen, dass du dich in Mainz beworben hast und da ganz schaft drauf bist... *g*
Willkommen im Club... *g* hab mich auch da beworben, bzw in Bingen, aber is ja nebendran... :o)

Mann mann mann... is ja gar nicht so einfach den ganzen Ansprüchen der Arbeitgeber gerecht zu werden... Bei den einen fehlt noch dies beim anderen noch das in der bewerbung, dann noch den scheiß Führerschein machen... So schlimm hab ich mir das gar nicht vorgestellt ne Ausbildung zu finden...*stöhn*

nefgeländefahrer
28.01.2004, 14:59
Original geschrieben von rettungsküken
ja stimmt schon....
hab schon oft gehört wie schei*** man dasteht wenn man ein Unfall mit einem Rettungsfahrzeug hat und Fahrer war, egal ob man die zulässige Fahrerlaubnis hatte oder nicht.

Aber wie sieht da eigentlich mit Fahrsicherheitstraining aus? Wird das wärend der RettSan ausbildung gemacht, vor allem mit Alarm zu fahren?


wird wenn dann von kreisverband gemacht....

wird meistens von der bg in zusammenhang von der unfallversicherung des kreisverbandes gezahlt...

in den 20 tagen theorie beim rs ist da nicht die zeit dafür....

rettungsküken
28.01.2004, 15:03
naja, also ich schick erstmal die bewerbung so an sich dahin, das meiste gedöns braucht man ja erst kurz vor der ausbildung und kann es später nachreichen (bei einigen zumindest) wie zum beispiel geburtsurkunde, kopie des führerscheins, eh schein, führungszeugnis etc.....
Führungszeugnis hol ich mir eh erst wenn es unbedingt sein muss, weil man diese viecher nicht kopieren darf die zudem nen schweinegeld kosten, und danach kannst du die nie wieder gebrauchen....
also 13 euronen für den wisch wo drauf steht das keine register vorhanden sind....so ein schmaaach....*grmpf*

richtig spassig wird das erst wenn man sie ne wohnung suchen muss nd die dann natürlich auch finanzieren.....davor is mir auch schon ganz anders.....


Alles wird gut! :)

RS-USER-DoktorW
28.01.2004, 15:14
verschoben ;)

RS-USER-apoplex
28.01.2004, 15:40
Original geschrieben von KofferschleppEngelchen
[B]Denn ich werd garantiert nicht 1 Jahr lang nur die Pissfahrten im KTW übernehmen, nur weil ich diese fahren darf!
[.....]
Wie wird man eigentlich als FSJ-lerin im RD eigenlich so aufgenommen? Steht man da auf gleicher Stufe wie n Praktikant?
[...]
Also nur für die Dreckarbeit und Autos waschen oder ist man schon in gewisser weise ne Respektsperson?
[....]
Klar, kommt auch immer auf das eigene Verhalten an, aber soll ja auch Menschen geben, die von vornerein schon auf solchen Wachen auf Grund ihres Ausbildungsstandes unten durch sind....


Mit solchen Aussagen wie "Pissfahrten", "Drecksarbeit wie Autos waschen" ist man sehr schnell unten durch, und das völlig zu Recht!
Sicherlich gibt es einige Aufgaben im Rettungsdienst, die nicht immer Spaß machen, die aber eben dazugehören, wenn du nicht bereit bist, bist du im RD definitiv falsch!

Einen solchen Führerschein wie von dir beschrieben gibt es, zu Recht, nicht. Das Fahren eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Daher ist es sicher nicht sinnig, wenn man Personen, die so ein Fahrzeug aufgrund des nicht vorhandenen Führerscheins und somit auch dem fehlenden Wissen, plötzlich für Einsatzfahrzeuge eine Erlaubnis erteilt, oder?

RS-USER-apoplex
28.01.2004, 15:47
Original geschrieben von rettungsküken
An manchem Wachen lassen die einen auch den RTW fahren damit, weil die nicht sonderlich über 3,5 T gehen.....

Vorsicht,
damit machen sich mehrere strafbar.
An erster Stelle diejenigen, die jemanden die Aufgabe deligieren, obwohl sie wissen, dass dieser die Aufgabe nicht ordnungsgemäß ausführen kann (Delegationsverschulden).
Allerdings macht sich auch derjenige strafbar, der diese Aufgabe annimmt, wenn er weiß, dass er es nicht kann oder darf (Übernahmeverschulden).

Zum anderen ist das Führen eines Einsatzfahrzeuges eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, für die, meiner Meinung nach, nicht nur der Führerschein sondern auch entsprechende Fahrsicherheitstrainings absolviert werden sollten.

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 15:50
fahrsicherheitstrainings für einsatzfahrzeuge sollte auch pflicht werden...

KofferschleppEngelchen
28.01.2004, 16:25
Hoppla... jetzt hab ich hier mal einen auf n Decken bekommen....
So war das von mir gar nicht gemeint, dass ich nicht dazu bereit bin auch mal die nicht so schönen Aufgaben zu machen, aber man hört oft, dass solche "Anfänger" meist nur für solche Aufgaben "missbraucht" werden... Ich persönlich hab da kein Problem mit mal so n Auto zu waschen oder die Omas im KTW zu kutschieren, das war mir schon klar als ich mich für diese Ausbildung entschieden hab, nur wenn es dann irgendwann Überhand nimmt und ich im Grunde nicht das anwenden kann an Rettungskompetenz, wenn ich das so nennen kann, die ich bis dahin schon gelernt hab, dann werd ich glaub ich n bisschen ungeduldig....

N B-Führerschein hab ich ja sicherlich, und ich kann mir auch momentan nicht so ganz vorstellen, dass es sooooo ein riesen Unterschied ist ob ich nen KTW oder RTW fahre... klar ist das Fahrverhalten und so schon anders, aber ich muss doch dafür nicht gleich nen C1 Führerschein machen... was machen denn die ganzen jungen Sanitäter jetzt??? Dürfen die jetzt alle nur KTW fahren oder was?? Oder müssen die sich alle von dem bisschen Geld, was se verdienen doch nen C1 Schein finanzieren??? Ganz billig ist der ja nicht grade.....

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 16:31
Original geschrieben von KofferschleppEngelchen
B-Führerschein hab ich ja sicherlich, und ich kann mir auch momentan nicht so ganz vorstellen, dass es sooooo ein riesen Unterschied ist ob ich nen KTW oder RTW fahre... klar ist das Fahrverhalten und so schon anders, aber ich muss doch dafür nicht gleich nen C1 Führerschein machen... was machen denn die ganzen jungen Sanitäter jetzt??? Dürfen die jetzt alle nur KTW fahren oder was?? Oder müssen die sich alle von dem bisschen Geld, was se verdienen doch nen C1 Schein finanzieren??? Ganz billig ist der ja nicht grade.....

genauso ist es aber. man kann sich ja nun nicht nur weil man meint, das man ja in einer guten sache unterwegs ist die stvo vollkommen ausser kraft setzen. und für den c1 lässt sich auch ne lösung finden. meist bezahlt einen das die bereitschaft wenn man sih für ne bestimmte zeit bei denen verpflichtet

Rettungswiesel
28.01.2004, 16:41
Hallo!


Also der Führerschein kostet zwischen 1000- 1500 Euro! Je nachdem wie man sich anstellt. Ein Unterschied macht das aber schon, wenn ich von PKW auf RTW umsteige! Wenn der RTW über 3.5 Tonnen auf die Waage bringt, muß man, um diesen fahren zu dürfen den C1 Führerschein machen!

Mahlzeit
28.01.2004, 17:36
... bei dieser Diskussion ist mir mal wieder aufgegangen, wie schwachsinnig ich die neue FS-Regelung finde...

klar merkt man einen Unterschied, ob man 700kg oder 4,2t fährt...
man merkt ja auch schon nen Unterschied zwischen Fiat Panda und Volvo V40. :cool:

Aaaaber... Beim (neuen) B Führerschein darf man genau das gleiche Pensum an Stoff bearbeiten wie bei der (alten) Klasse 3.
Trotzdem darf man mit Kl 3 schwerere Fahrzeuge führen. Warum ?
Auch wird jedem mit Kl. 3 zugetraut, einen Anhänger hinter sein Auto zu packen.
Heute muss man dafür einen extra FS (BE) machen.
Warum?

In meinen Augen ist das reine Geldschneiderei...
Nicht so sehr für die Fahrschulen, die sich jetzt um einen größeren Fuhrpark kümmern dürfen, sondern vor allem für TÜV usw. die für ein und die selbe Ausbildung nun 3-4fach abkassieren...
Um einen Lappen zu haben der in etwa der alten Kl. 3 entspricht muß man zunächt Klasse B machen, dann Klasse C1 und anschließend Klasse C1E...
toll...

Die Probleme, die sich dadurch auftuen, hat scheinbar keiner bedacht... neulinge im RD müssen den C1 machen, im KatS sieht es nicht besser aus... die FFs werden auch ihre Probleme bekommen... (wobei dort die meisten Fahrzeuge eh mehr als 7,5t auf die Wage bringen...)

Im Übrigen finde ich Argumente wie


Einen solchen Führerschein wie von dir beschrieben gibt es, zu Recht, nicht. Das Fahren eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Daher ist es sicher nicht sinnig, wenn man Personen, die so ein Fahrzeug aufgrund des nicht vorhandenen Führerscheins und somit auch dem fehlenden Wissen, plötzlich für Einsatzfahrzeuge eine Erlaubnis erteilt, oder?

auch nicht ganz zutreffend...

Denn - wie schon geschrieben - weshalb soll man mit der gleichen Ausbildung nun plötzlich weniger qualifiziert sein? :rolleyes:

Naja, ich könne mich noch stundenlang über dieses Thema auslassen, muß nun aber leider (oder zum Glück? :D ) weg.

Gruß
Mahlzeit

Mullbinder
28.01.2004, 17:41
Jup... CI und höher ist mindestens von nöten bei fast allen Fahrzeugen, bei uns wurde ein neues Fahrzeug z.B. sowie so auf 3501 KG eingetragen alleine schon damit Fahranfänger nicht damit rumdüsen dürfen.
Als Tipp am Rande: Macht sofort C /CE (44 Tonnen) ist nur geringfügig teurer und ihr dürft dann fast alles fahren was Räder hat. Bei mir war die Spanne nur 250€ die ich bei C1/E gespart hätte

Aber was anderes mit deinem "SAN" darfst du eh nicht den KTW fahren. Erst wenn du den Rettungshelfer gemacht hast darfst du das, weil Rechtliche Grundlagen die du im RD brauchst z.T. in der Ausbildung zum Sanitäter nicht mit angeschnitten werden, und ich würde an deiner Stelle in dieser "trockenen" Stunde gut aufpassen weil wie bereits erwähnt wurde die übernahme Verschuldung dich genauso hops gehen lässt wie den Deligierenden. Viele Kollegen sagen mach dann mal eben (und vergessen dabei deinen Status ausversehen), dann musst du nämlich sagen nix da cheffe tut mich sorry. Die werden dir dann dankbar dafür sein.

Man muss die Leute nur drauf hinweisen sollte ja kein Problem sein dann einen zu finden der das dann darf.

Zu deiner Frage wie die aufgenommen werden kann ich sagen dass diejenigen die das hier in der Gegendmachen soweit möglich voll dabei sind. Aber auch bei jeder Aufgabe wie dann halt auch TD und Desi (Zieh dir im Sommer nichts Weißes an und nimm reserve Sachen mit,..., nur als Tipp :D )

Bis denn
Flo

PS: Die Angaben wegen Führerschein und Qualifikation beziehen sich auf das DRK in NRW.

RS-USER-Hoffi
28.01.2004, 17:46
Original geschrieben von Mullbinder
JAber was anderes mit deinem "SAN" darfst du eh nicht den KTW fahren.

PS: Die Angaben wegen Führerschein und Qualifikation beziehen sich auf das DRK in NRW.

in nds heisst es dazu im rdg "die fahrzeuge sind mit geeigneten personal zu besetzen...)

kann doch auch san A/B einbeziehen oder?

RS-USER-DocMezzoMix
28.01.2004, 18:18
Ich gehör zu den alten 3ern, ich sag es vorneweg, weil es mich angreifbar macht;)
Ist es aber nicht so, zumindest bei uns ist es recht häufig so...die Zivis kommen frisch aus der Schule, fahren mit dem Bus zur arbeit und dürfen wenn sie ganz lieb bitte sagen den Corsa von der Mama fahren. Dann gibt man ihnen, ich sag nicht mal den RTW mit Koffer, sondern nur mal einen VW Bus, klar kommen sie nach kurzer Zeit mit dem Ding klar. Aber wenn es ein wenig kritisch wird, und sei es nur in einer engen Straße, bleibt da ja schon der ein oder andere Spiegel und ein wenig vom Lack irgendwo hängen:( Bei uns macht jeder neue Mitarbeiter mit dem größten Auto auf dem er Eingesetzt ist nochmal 3 Stunden mit einem Fahrlehrer, doch knirschen tut es trotzdem recht häufig.

:rolleyes:

Mullbinder
28.01.2004, 18:32
Original geschrieben von Hoffi
in nds heisst es dazu im rdg "die fahrzeuge sind mit geeigneten personal zu besetzen...)

kann doch auch san A/B einbeziehen oder?

Deswegen sag ich ja in NRW.
Bei uns ist geeignetes Personal erst RH für nen KTW.
Hier gilt nach Rettungsdienstgesetz NRW:
_____Fahrer/Beifahrer_____
KTW : RH RS
RTW : RS RA
NAW : RS RA und NA
NEF : RA NA

Diese Qualifikationen müssen mindestens vorhanden sein.