PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenverfügung



RS-USER-Luftikus
08.02.2004, 23:37
Erstmal Hallo zusammen.
Von einem Bekannten kürzlich auf das Thema angesprochen habe ich das Internet bzgl. Patientenverfügung durchforstet und auch einiges gefunden. Nur waren die meisten Seiten schon leicht angegraut. In "meinem" KH konnten mir die Doc´s auch nicht weiterhelfen. Daher erhoffe ich mir auf diesem Wege aktuellere Informationen.
+ Wie "amtlich" sollte ein solches Dokument sein? Notar?
+ Wie aktuell sollte die Unterschrift darauf sein? Muß dies dann sogar jedesmal vom Notar mit beglaubigt werden?
Wäre schön wenn Ihr mir Tips geben könntet oder Links zu aktuellen Seiten im I-Net habt.

Danke im Vorraus und ruhige Schicht:D

Intensivling
09.02.2004, 09:42
Meines Wissens nach und wie wir es auf Station handhanben gibt es verschiedene Möglichkeiten :

- Ein notariell beglaubigtes Dokument ( Alter egal )
- Ein handschriftlich verfasstes Dokument was von mindestens 3 unabhängigen Personen gegengezeichnet wurde.
- Ein handschriftliches Dokument was im KH geschrieben wurde von 3 - 4 anderen Patienten unterschreiben lassen

Wenn z.B. Angehörige eine Verfühgung mitbringen die NUR vom Patienten unterschrieben wurde ist eigentlich nicht gültig ... da kommt es immer auf die Situation drauf an.

Das sind meine Erfahrungen mit Patientenverfügung !

RS-USER-Claudi
09.02.2004, 14:04
Theorie und Praxis klaffen hier leider sehr weit auseinander. Theoretisch unterliegt eine Patientenverfügung keiner Form. D. h. ein Notar muss nicht gegenzeichnen, streng genommen nicht einmal eine zweite Person. Soviel zur Theorie.
Nun die Praxis: Absolut verbindlich sind Patientenverfügungen nicht. Nicht einmal dann wenn sie notariell beglaubigt wurden und es 10 verschiedene Unterschriften auf dem Papier gibt. Das Problem ist, dass es schwierig ist, jeden konkreten Einzelfall der auftreten kann schriftlich aufzuführen. Argument: "Wir wissen nicht, ob der Patient in dieser Situation unter genau diesen Bedingungen nicht seine Meinung ändern würde". Worauf bei der Verfassung einer Patientenverfügung unbedingt geachtet werden sollte: Es zählt die Entscheidungsfähigkeit! Eine handschriftliche Form wird meistens eher akzeptiert! Unterschrift möglichst mit Datum und Ort. Wenn irgend möglich eine dritte Person mit unterschreiben lassen (wenns geht vom Arzt des Vertrauens! Das macht Eindruck. :-p ). Geschickt ist es ausdrücklich zu vermerken, dass man diese Verfügung aus freiem Willen verfasst hat und dass man sich über die Bedeutung der niedergeschriebenen Entscheidungen absolut bewusst war. Im Zweifelsfall wird eh ein Gericht entscheiden, ob man auch wirklich ganz bestimmt geschäftsfähig war und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Eine wirksame Patientenverfügung muss möglichst genau die Behandlungssituation beschreiben, für die die Vorabentscheidung getroffen werden soll. Wenn man also langwierig schwer erkrankt ist und sich noch äußern kann, sollte man so konkret wie möglich werden. Medizinische Behandlungen, Therapiewünsche bzgl. Umfang und Dauer sollten so genau wie möglich beschrieben werden . Eine Aussage wie "ich will nicht beatmet werden" ist völlig unzureichend.
Die Verfügung am besten bei jemandem hinterlegen, der weiß worum es geht. Das Schriftstück sollte möglichst jährlich überprüft, ggf. aktualisiert und mit neuem Datum plus Unterschrift versehen werden. Sinnvoll ist es auch mit dem Personalausweis ein Kärtchen ständig mitzuführen auf dem vermerkt ist, dass eine Patientenverfügung existiert. Übrigens kann man seine Entscheidungen jederzeit (z. B. durch einfache Gesten wie Kopfnicken auf gezielte Fragen) rückgängig machen. Naja und sollte es wirklich einmal drauf ankommen, ist ausschlaggebend wo man landet. In welchem Krankenhaus, in welchem Team und welche Einstellung das Pflegepersonal bzw. die behandelnden Ärzte haben. So - das ist spontan das, was mir dazu einfällt. Hochaktuelle Informationen wirst du am ehesten von den ambulanten Hospizdiensten bekommen. Oder frag doch mal in der Verbraucherzentrale.

RS-USER-Luftikus
09.02.2004, 21:24
Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten. :-) Gute Idee mit dem Hospitzdienst. Ich schätze ich werde mich mal bei einem informieren ob die evtl. ganz aktuelle Sachen haben.
Eine andere Problematik liegt IMHO auch darin ob Massnahmen die bereits begonnen wurden unterbrochen werden dürfen wenn das KH dann rausbekommt das der Pat. eben diese Massnahmen eigentlich nicht mehr wollte. Der RD "stürzt" sich doch erstmal mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf den Pat. drauf (Rea, Beatmung, Katecholamine etc). Sollte er dann anspringen, geht´s ins KH und dort wird der Pat. dann mit allem Nötigen versorgt. Ist es richtig das z.B. das rausdrehen der Katecholamine schon Euthanasie ist auch wenn ich als Pat. das ausdrücklich in meiner Verfügung verlange/wünsche?
Am besten Tatoo auf die Brust "NICHT REANIMIEREN" ;-) Brustbeutel mit fettem Aufdruck "Patientenverfügung" hilft dann hoffentlich auch. Und die Unterschriften tun nicht so weh...
Nochmals vielen Dank und cya

RS-USER-hhe
09.02.2004, 23:46
Buchtipp!

-> http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3451050447/302-5432728-0484023

RS-USER-Luftikus
10.02.2004, 23:01
Hallo.
@hhe: Danke für den Link-Tip. Ich habe das Buch eben bestellt. Die Rezensionen lasen sich nämlich ganz gut. :compy:
So long und greetz...