PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Sonder"-Signal



Seiten : 1 [2]

RS-USER-Elektro-Dengel
14.04.2007, 13:45
Die HvO´s in unserem Landkreis haben allesamt Sondersignalanlagen und dürfen diese auch benutzen. Hierzu wurde vor ein paar Jahren eingens das BayRettDG geändert. Daher fährt auch keiner mehr mit dem Privat-PKW zum Einsatz sondern mit einem eingenen HvO-Fahzeug. Diese sind für gewöhnlich Eigentum einer HiOrg bzw. der FW, sind aber komplett über Spenden finanziert. Der Unterhalt finanziert sich ebenfalls aus Spenden, die zumeist ein Förderverein "eintreibt" und verwaltet.

Die Nutzung von Sonder -und Wegerecht ist hier die Regel. Alle HvO-Fahrer müssen, ebenso wie das HA Personal 2 mal jährlich eine Fortbildung zum Thema Sonder -und Wegerecht besuchen, um weiterhin fahren zu dürfen.

Wir haben hier allerdings auch einen NA (seines Zeichen ÄLRD) der gerne mal als "Reserve-NA" mit dem Privat-PKW kommt. Der hat dann auch ein Aufsetzblaulicht aufm Dach!

TheSpike
15.04.2007, 08:41
Das fällt dann eigentlich schon wieder unter: Du weißt, dass du RD Süchtig bist....

Geduldsbalken-Träger
15.04.2007, 08:47
Original geschrieben von opus
Also das Magnetblaulicht für den Linienbus fand ich sehr On-Topic.:-p

...



...das sind dann die neuen G-MTW...

tneumann
05.06.2007, 21:41
Original geschrieben von Sanibär
Wenn man dann nen Notarzt nachfordert und grad kein NEF oder Hubi frei ist kann man die Nachalamieren, und ne NA-Indikation ist ja schon wieder eine "höhere" Hoheitliche Aufgabe.

Genau genommen, ist ein Notarzt-Einsatz gar keine hoheitliche Aufgabe.

Siehe im StVO § 35, Abs. 5a:

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit,
wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Heisst: Notarzt NUR mit Blau, wenn Lebensgefahr! Ist zwar meistens, aber dadurch immer noch nicht "hoheitlich" im Sinne eines Gesetzes.

RS-USER-blacksheep
05.06.2007, 22:38
Original geschrieben von tneumann
Genau genommen, ist ein Notarzt-Einsatz gar keine hoheitliche Aufgabe.

Siehe im StVO § 35, Abs. 5a:


Heisst: Notarzt NUR mit Blau, wenn Lebensgefahr! Ist zwar meistens, aber dadurch immer noch nicht "hoheitlich" im Sinne eines Gesetzes.

Wie es halt überall im RD ist :) Aber ich hoffe zu gestehst dem NA auch Wegerechte nach §38 StVO zu ;)

Rescuerambo
05.06.2007, 22:53
Original geschrieben von tneumann
Heisst: Notarzt NUR mit Blau, wenn Lebensgefahr!

Hier kommt der Na auch Blau zur OSH# bei Oma Müller...

tneumann
11.06.2007, 07:32
Original geschrieben von blacksheep
Wie es halt überall im RD ist :) Aber ich hoffe zu gestehst dem NA auch Wegerechte nach §38 StVO zu ;)

Jederzeit, wenn Lebensgefahr!

Aber halt nicht zur Todesfeststellung...

RS-USER-blacksheep
11.06.2007, 07:55
Original geschrieben von tneumann
Aber halt nicht zur Todesfeststellung...

Wenn durch RTW nachgefordert, ja ... bei V.a. Rea läuft das NEF aber meist ja mit. Wo wir dann aber wieder beim Thema "Todesfeststellung durch den Rettungsassistenten" wären ;)

RS-USER-emergency doc
11.06.2007, 12:23
Original geschrieben von Rescuerambo
Hier kommt der Na auch Blau zur OSH# bei Oma Müller...

Naja, Schmerzen sind ja auch "schwere gesundheitliche Schäden"...

(nicht hauen, ich werde auch nie wieder OFF-TOPIC posten...):compy:

[ed]

R.Klein
11.06.2007, 17:55
Tja da sieht man mal wieder wie es anderswo läuf.
Hier in Wuppertal ist ne OSH# grundsätzlich ein RTW Einsatz, als ich in Meertbtusch im RD gearbeitet habe war das ein KTW Einsatz und wieder woanders kommt der Doc eben mit Blauhorn dazu.

RS-USER-Katja
11.06.2007, 20:21
Wenn es mein Knochen waere, ICH wuerde Analgesie haben wollen. Wenn es mein Oma waere, wuerde ich fuer sie auch Analgesie haben wollen. Es gibt sowas wie ein Schmerzgedaechnis - warum soll man Leute unnoetig leiden lassen? Und wenn Omma wegen der Schmerzen einen Infarkt schiebt, ist auch keinem geholfen. Wenn bei Euch die Strassenbelaege nicht viel besser sind als anderswo, wuerde ich mit einem kaputten Knochen ohne Analgesie da nicht langgeschuckelt werden wollen.
Ob man da nun mit Blaulicht hinbuegeln muss, ist sicher kritisch zu betrachten.

Aber wir werden doch hier keine fachliche Diskussion in einem Spass-Thread anfangen :D

Rescuerambo
11.06.2007, 20:26
Original geschrieben von Katja
Aber wir werden doch hier keine fachliche Diskussion in einem Spass-Thread anfangen :D

geht auch andersrum :D


Original geschrieben von tneumann
Aber halt nicht zur Todesfeststellung...

eben doch... der jenige Muss doch nciht ex sein- er kann ja auch nur bewusstlos sein....
Deswegen rückt hier NEF und RTW bei "V.a. Todesfall" immer mit Sonder aus ;)

saddamski
11.06.2007, 22:22
Nah komm R.Klein. In meinem KH Praktikum gabs auch OHS# die per KTW, mit nem Laken zum umlagern, angeliefert wurden.

Letztendlich sehe Ich es wie Katja, niemand muss unnötig Schmerzen haben in diesem Land. Wenn wir die Mittel und Möglichkeiten haben, sollte man Sie auch nutzen.

Die Anfahrt vom NEF kann ja auch mit Blaulicht relaxt ablaufen. Man muss ja nicht so fahren, wie zu einer Kinderrea(starke Gegensätze, aber jeder wird wissen was gemeint ist).

Blaulicht-shaolin
12.06.2007, 17:24
Hmmm, ich glaube bei uns würde ich dezent aufs Maul bekommen wenn ich für ´nen OSH# nach dem NA ruf:rolleyes: ...ausser der Pat schreit dass die Wände wackeln (und dann verdrehen sie die Augen weil sie "wegen sowas" herfahren müssen).
Allerdings weiss ich nicht ob die das dann auch mit SoSi fahren. Ich habe halt oft genug im Nacht-KTW OSH# gefahren. Anständig schonend umgelagert und schön eingepackt und dann mit Schneckentempo und Schlagloch-Gullideckel-Slalom ins KH::cool:

RS-USER-fruehgriller
13.06.2007, 08:25
Quatsch!!!!

Analgesie ist definitiv eine Aufgabe des NA-Dienstes!
Und wenn die mit den Augen rollen "wegen sowas" dann sollen sie doch wo retten gehen, wo Polytraumen an der Tagesordnung sind!!

Es muß niemand schmerzen aushalten bis ins KH so wie früher.

Wenn der Pat idealerweise im Bett / auf dem Boden liegt, und mann mit Trage / Matratze etc gut hinkommt, und der OSH einigermaßen wenig schmerzen bereitet, dann gehts Bestimmt auch ohne, keine Frage.
Aer wann liegt ein Pat schon mal so ideal???

RS-USER-fruehgriller
15.06.2007, 07:33
So, mal zurück zum eigentlichen Thema:

Es gibt nichts, was es nicht gibt, und anscheinend wird die englische Version von RS auch von Bobbys gelesen, denn wie könnten es sonst zu folgender Meldung aus GB in der "Pirmasenser Zeitung" von heute kommen????


[SIZE=3]Mit Rikscha zum Einsatz gerast[/SIZE

Mit einer Rikscha sind zwei britische Polizisten zum Einsatz gerast. Dabei riefen sie selbst aus voller Kehle "Tatü Tata", wie die Zeitung "The Times" berichtete. Die beiden patroulllierten im westenglischen Hereford, als sie von Kollegen zur Hilfe gerufen wurden. Sofort seien sie auf ein vorbeifahrendes Fahrradtaxi aufgesprungen. Ein anderer Rikschafahrer habe sich mit lautem Geklingel dem Tross angeschlossen. Am Ort des Geschehens konnten die Bobbys den Übeltäter festnehmen. Die Rikschafahrer bekommen ein TrinkgeldD:-) D:-)

RS-USER-Pronto Soccorso
23.07.2007, 11:45
Zum Thema mit Lalü zum Gerätehaus oder SEG-Einsatz.

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=27612

Scheint der grüne äh jetzt wohl bald "blaue" Zwilling von hier zu sein.

Gruß

Pronto

Knack Punkt ist wohl, "private" Sonderrechtsfahrten wären nur erlaubt, wenn es sich um die Wahrnehmung "hoheitlicher Aufgaben" handelt. KatSchutz ist eine hoheitliche Aufgabe. ABER, ob die Anfahrt, also die VORBEREITUNG der hoheitlichen Aufgabe, schon der Einsatz ist, ist eine Diskussions oder Auslegungssache. Solange nichts passiert, ok, aber wenn doch entscheidet immer das Gericht.
Leider habe ich auch schon diverse unterschiedliche Aussagen gehört, insbesondere für das Knöllchen nach dem Blitzeinschlag.

Ist dann vermutlich eine Kulanzsache, wenn man der Blitzerverwaltung einen Nachweis der Orga bringt, dass man wirklich zum Einsatz gefahren ist.