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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitwirken im SSd mit Ersthelferschein???



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Eifelphantom
03.03.2004, 22:04
Hallo!
Ich hab mal ne Frage... ein Bekannter von mir behauptet, dass man auch mit einem Ersthelferschein im ssd mitwirken darf! Stimmt das? Oder geht das nur mit ner San-ausbildung?

Gruß

Eifel

Doktor Dormicum
04.03.2004, 11:28
Da kommt drauf an wie man es sieht. Im SSD sollte man meiner Meinung nach nur mit den SAN-Kurs auf andere losgelassen werden. Aber als Änwärter für die SSD-Tätigkeit kann man auch mit dem EH-Schein was machen, aber halt nur die wo der Teamleiter (CvD) verantworten kann.

Okergirl
04.03.2004, 13:53
Also bei uns können Schüler mitwirken, wenn sie ihren Erste Hilfe Kurs gemacht haben, allerdings nur unter Aufsicht und in Begleitung eines SanHelfers, der bereits sein einjähriges Praktikum gemacht hat. Dadurch wird sicher gestellt, dass die Neuen schon mit an Patienten dürfen,a ber noch nicht eigenständig Einsätze abarbeiten dürfen. Kurz gefasst: bei uns gehen immer ein EH und SanH oder zwei SanHs in Einsatz.

Gruß
oker

Doktor Dormicum
05.03.2004, 13:56
Die EH´ler sollten nur Praktikanten seinen dürfen. Meine Meinung ist, das die SANH´s ein 3-wöchiges Praktikum auf dem RTW machen sollten. Das sie mal alle Situation erlebt haben und die mal mit anpacken. So ist meine Meinung zu der Sache! Was bringts, wenn der SANH noch im Lehrbuch nachschauen muss, was er machen soll!

Nixraffer
05.03.2004, 14:12
warum sollten die denn 3 wochen auf nen rtw? mit drei wochen rtw hätte der schon auf manchen wache das pensum für einen rs absolviert. ich finde, die sollten lieber eine gescheite prüfung absolvieren und immer mehrere leute im team sein. das müsste eigentlich reichen. außerdem sind auf dem rtw zuviel sachen, die sie in der schule gar nicht zu verfügung haben. zudem, wo dürfen sanhs auf nen rtw???

RS-USER-Rettungshund
05.03.2004, 14:17
Ich bin z.B. SanH und fahre seit 2 Jahren als SanH auf dem RTW als 3. Mann mit. ;)

ambulancedriver
05.03.2004, 14:20
Als Dritter auf dem RTw sind SanH bei uns eigentlich ganz gerne gesehen! Schließlich müsen die Neulinge ja auch die Möglichkeit bekommen von den "Großen" zu lernen!!

Nixraffer
05.03.2004, 14:23
bei uns kann man erst ab dem rs-grundlehrgang als dritter mitfahren. angeblich aus versicherungstechnischen gründen.

RS-USER-Rettungshund
05.03.2004, 14:25
Original geschrieben von Nixraffer
bei uns kann man erst ab dem rs-grundlehrgang als dritter mitfahren. angeblich aus versicherungstechnischen gründen.


Bei uns muss mal als 2. Mann mindestens RH sein
Als 1. Mann mindestens RA

Also als Praktikannten kanst du eigentlich jeden mitnehmen da es niergend im RdG geregelt ist

ambulancedriver
05.03.2004, 14:28
Original geschrieben von Rettungshund
Also als Praktikannten kanst du eigentlich jeden mitnehmen da es niergend im RdG geregelt ist


Da hast Du vollkommen Recht!!

@Nixraffer: Lass Dir net so nen Schei?? erzählen!!
Der soll erst mal ins Rdg schaun!

Nixraffer
05.03.2004, 14:58
lang lebe das rdg!!!

Doktor Dormicum
05.03.2004, 16:51
Original geschrieben von Nixraffer
warum sollten die denn 3 wochen auf nen rtw? mit drei wochen rtw hätte der schon auf manchen wache das pensum für einen rs absolviert. ich finde, die sollten lieber eine gescheite prüfung absolvieren und immer mehrere leute im team sein. das müsste eigentlich reichen. außerdem sind auf dem rtw zuviel sachen, die sie in der schule gar nicht zu verfügung haben. zudem, wo dürfen sanhs auf nen rtw???


Ja, ich hab mit den Rettungswachenleiter meiner Heimatwache ein Gepräch gehabt und habe den Leiter Rettungsdienst um die Erlaubnis gefragt. So und jetzt fahre ich in unregelmäßigen Anständen auf meiner Heimat-RW Rettungseinsätze! Alles nur ne Frage wie man es anstellt!

Nixraffer
05.03.2004, 16:54
das ist auf jeden fall interessanter als ssd aber ich finde man sollte daraus keine pflicht für schulsanis machen.

El Mosquito
23.03.2004, 18:58
3 Wochen Praktikum aufn RTW Pflicht für Schulsanis.

Das geht garnicht.

Mir fällt da so das Jugendarbeitschutzgesetz ein, weil Schulsanis in der Regel U18 sind.

Und außerdem hat man im SSD ein völlig anderes Arbeitsumfeld als im RTW.

Zur Eröffnungsfrage: Natürlich kann man Schulsani nur mit nem Erst-helferschein sein. ist ja niergends ne mindestausbildung vorgeschrieben. (Ob's sinn macht is ein anderes Thema)

Dago - LeitenderSchulSanitäter
23.05.2004, 10:19
Also bei uns machen die Schulsanis erst die "Schulsanitäterausbildung". Das ist entsprechend dem EH-Fortgeschrittenen Kurs. Dann dürfen sie in Begleitung eines SanH auch im Einsatz mit. Alle Schulsanis müssen dann aber den SanH A machen inklusive Prüfung. Die meisten hängen dann aber noch SanH B dran.

Also das mit den 3 Wochen RTW ist sicherlich eine gute Idee, allerdings geht das nun mal nicht. In unserem KV kann man definitiv erst ab 18 auf dem RTW mit. Ich würde aber vorschlagen, dass die Schulsanis ca. 4 Schichten auf dem KTW machen und bei kleineren SanDiensten mitmachen. Auch auf dem KTW kann man (je nach Stadt) auch schon sehr viel lernen, u.a. auch die psychische Betreuung der Patienten was meiner Meinung nach auch sehr wichtig ist. Und KTW kann man bei uns schon mit 16 als dritter mitfahren. Außerdem lernt man dann von den RS/RA/RH die mitfahren auch sehr viel.

Doktor Dormicum
23.05.2004, 13:54
Und weiter.....

ich und rettungshund sind beide 17 und fahren RTW!

Dago - LeitenderSchulSanitäter
23.05.2004, 14:03
Also mir wurde mal gesagt, dass es zumindest in Bayern unter 18 verboten ist (bei der FW kannste ja auch net mit auf Einsatz). Allerdings kenn ich auch Leute die beim RK schon mit 17 mitfahren. Ob es sinnvoll ist oder nicht ist sicherlich fraglich. Bei uns ist die Regelung aber strikt.

RS-USER-Rypper2K
23.05.2004, 16:58
Bei meiner Schule ist man als EH-ler bloß Praktikant. Die eigentliche Arbeit machen die SanH (JUH), da die einfach mehr Wissen und könne haben.
Bis auf 2 sind auch alle Sanis bei uns SanH, der Großteil ist schon seit mehreren Jahren dabei und die 3 dienstältesten machen dieses Jahr Abitur (inklusive meinereiner).

Und mit 9 SanH und 2 Praktikanten kann man sehr gut leben :)

Gruß FLo
SSD-Leiter a.D. Gymnasium Neubiberg

El Mosquito
24.05.2004, 16:36
Original geschrieben von Doktor Dormicum
Und weiter.....

ich und rettungshund sind beide 17 und fahren RTW!

Schön, ist aber nach Jugendarbeitschutzgesetz nich ganz koscher (wenn ich die Artikel find häng ich sie dran.)

Warum hack ich da drauf rum?
Nich weil ich "Doktor Dormicum" oder "Rettungshund" für unreif oder unterqualifiziert halte und auch nicht weil ich mir sorgen um deren RW-Leiter mache.
Nur um sicherzustellen das wir nicht etwas zu Pflicht machen wollen was verboten ist.
Schulsani kann man auch sehr gut als Minderjähriger sein.

RS-USER-fwpbl
24.05.2004, 16:53
Original geschrieben von Dago - LeitenderSchulSanitäter
Also mir wurde mal gesagt, dass es zumindest in Bayern unter 18 verboten ist (bei der FW kannste ja auch net mit auf Einsatz). Allerdings kenn ich auch Leute die beim RK schon mit 17 mitfahren. Ob es sinnvoll ist oder nicht ist sicherlich fraglich. Bei uns ist die Regelung aber strikt.

Das is scheinbar überall anders. ich fahr seit ich bei den Aktiven (FW) bin also ab 16 auf Einsatz. Ich darf halt nich auf alle Autos (TLF und DLK nur mit PA) aber ansonsten bin ich auf jedem Auto mit draußen.
Anderswo darf man mit 16 nur bei den Übungen mitmachen und "Erfahrung sammeln" bis man 18 is.
Meiner Meinung sollte man direkt mit 16 nach der Grundi. auch zum Einsatz, halt weiter hinten Eingesetzt, aber so sieht man wenigstens wie so was läuft. und das bringt die Erfahrung.
Was nützt mir ein 18jähriger der immer nur Übungen gemacht hat? Den kann man auch nicht einfachso einsetzen. Also lieber früh anfangen Erfahrung zu sammeln.