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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Bestattungsgesetz NRW



RS-USER-Hypnos
19.03.2004, 18:07
Hallo, Ihr Lieben!

Mal wieder Zeit für einen neuen Thread...

Wie Ihr ja (vielleicht) wisst, gilt seit dem 1. September vergangenen Jahres das neue Bestattungsgesetz in NRW...
...danach ist der Notarzt nicht mehr verpflichtet, Totenscheine auszufüllen...

Meine Frage nun an alle im Notarzt-Dienst beschäftigten Kollegen:

Wie haltet Ihr es mit Totenscheinen im Notarztdienst?

Füllt Ihr sie aus, oder deligiert Ihr die (wenig beliebte) Arbeit an die niedergelassenen Kollegen???

Trickhafter Weise habe ich ja jetzt auf den neuen Todesbescheinigungen NRW auch noch die Frage entdeckt, wo man mit ja oder nein ankreuzen muß, ob man die Leichenschau incl. genauer Inspizierung aller!!! Körperhöhlen durchgeführt hat....


Mit Hoffnung auf eine rege Diskussion,


Hypnos

Dr. Magill
27.05.2004, 21:47
Hier in Erlangen gibt es nur eine Todesfeststellung durch den NA. Die LS macht der Hausarzt oder nachts der KV-Dienst. Der NA darf nicht mit einer LS blockiert werden.