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Mäuschen
16.04.2004, 09:57
Also ich hatte damit noch nie Stress ( kam bis jetzt nie in eine allg.Verkehrskontrolle).
Aber ein RA mit einem voll ausgestatteten Notfallrucksack hatte es mal erwischt.
Der Polzist kam wohl grad frisch von der Schule und nahm alles super genau.
Der RA hat dann seinen Rucksack ausgepackt, hat alle Materialien, die im Din- Kasten sein müssen auf eine Seite und die Zusatzdinge auf die andere Seite gelegt und der Polizist hat trotzdem ne Anzeige geschrieben und es ging bis zur Gerichtsverhandlung, wo der RA dann Recht bekam....

RS-USER-gonzo
16.04.2004, 10:30
habe zwar kein führerschein, aber wie das mat verpackt ist ist doch wohl egal,oder?:-p :-p

RS-USER-apoplex
16.04.2004, 11:29
Ich habe im Netz mal nach dem Text der Straßenverkehrsordnung gegooglet:


Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. Erste-Hilfe-Material muss nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164 Ausgabe Januar 1998 entsprechen, wenn es in Fz ab 1. Juli 2000 erstm. mitgeführt wird. Verbandkästen, die den Normblättern DIN 13 163 oder DIN 13 164, Ausgabe jeweils Dez. 1987, dürfen weiter benutzt werden. Abweichend von dieser Bestimmung darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Der letzte Satz drückt ja schon aus, dass auch Alternativen möglich sind, und ein RA kann mit seinem Rucksck sicherlich "mindesten denselben Zweck zur EH-Leistung" erfüllen wie mit dem DIN-Kästchen, daher vermute ich, dass der Polizist diesen Passus nicht kennt und vor Gericht dann aufgrund dieses Passus der Freispruch ergangen ist.

Also legt eine Kopie der Straßenverkehrsordnung in euren Rucksack!!!

RS-USER-fruehgriller
16.04.2004, 12:06
Wie wäre es statt dessen einfach nen DIN Verbandkasten für 10 Euro ausm Baumarkt reinzulegen????

Ist einfacher, unkomplizierter und erspart ne menge Streß.
Oder was meint Ihr, warum ein RTW nen Verbandkasten mitführen muß????

Den Rucksack hab ich trotzdem dabei.:D D:-) D:-)

Mäuschen
16.04.2004, 13:03
Also ich denke auch, dass man sich ( je nach Polizist) sehr viel Ärger und dementsprechend viel Zeit sparen kann, wenn man sich einfach dieses Din- Kästchen zusätzlich ins Auto legt.
Klar, man braucht es rechtlich nicht ( siehe Richter- Spruch), aber ich hätte keine Lust, mit nem Polizisten rumzudiskutieren....

RS-USER-apoplex
16.04.2004, 13:34
Ich habe auch den ALDI - Verbandkasten in meiner Tasche integriert. Dieser wird ja in so einer handlichen Kunststoffhülle geliefert, die ausrollbar ist und so das material übersichtlich hält. Lediglich die Schere habe ich rausgeschmissen, eine Verband- und Kleiderschere und einige zusätzliche Alutücher und ein 2 m Stück Netzschlauch rein und fertig!
So kann man immer ein Din-Teil vorlegen und die sinnige Einteilung (entwickelt vom DRK, lt. Werbungsaufdruck) weiternutzen, zumal der Verbandkasten von Aldi nicht die Welt kostet (~ 7 €)

Mäuschen
16.04.2004, 13:42
Und somit ersparst Du Dir sehr viel Zeit und Ärger.....
Und das für so einen geringen Preis...
Aber jeder sollte selbst wissen, wieviel Zeit und Ärger er sparen will oder halt nicht, nur ist das die einfachste Ärger und Zeitersparnis...

RS-USER-Rettungsente
18.04.2004, 10:53
Also ich hab mich mal gaaaaaaaaaaaaaaaanz dumm gestellt und erst mal umständlich nach dem Verbandskasten gesucht. Der "Grüne" wurde darauf schon ungeduldig und dann hab ich ihn gefragt ob's denn meine Tasche auch täte ?? Darauf ist er fast geplatzt vor Wut und meinte das ich solche Scherze nicht machen sollte :)

VG. Rettungsente

Defi-Bruder
18.04.2004, 22:55
Und ich dachte immer, in jeden RTW gehört sogar auch so ein toller DIN Verbandskasten...
Aber wer diskutiert schon gerne mit dem Trachtenverein Grün-Weiß...

Rescuerambo
18.04.2004, 22:58
das haben wir schon ausgiebig in nem anderen Treat diskutiert *lach*

Defi-Bruder
18.04.2004, 23:04
Wahsinn, da ist noch jemand wach.
Da staun ich nicht schlecht. Viele regnerische Grüße vom Bodensee!!!

Tja, die Diskussion hab ich leider nicht mitgekriegt. Bin ja quasi Neuling hier.

Rescuerambo
18.04.2004, 23:06
türlich bin ich noch wach*lach*
ich bin auch erst seit dem 15. dabei

Gruß aus dem sonnigen HH

Alex

Defi-Bruder
18.04.2004, 23:09
Bist auch grad zufällig noch fleißig? Nicht schlecht. Hab nur grad Dienst und muß noch was vorbereiten.

Aber zurück. Ich weiß bei uns kommt dieses Jahr ne Überprüfung von unserer Dienststelle und da müssen alle ( ! ) Verbandskästen nach DIN ( auch im Kat-Schutz und im RTW komplett sein ).

Oder gibts da was schriftlich, dass mann das nicht mehr mitführen muß?

Rescuerambo
18.04.2004, 23:13
Auslegungsache:
Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. Erste-Hilfe-Material muss nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164 Ausgabe Januar 1998 entsprechen, wenn es in Fz ab 1. Juli 2000 erstm. mitgeführt wird. Verbandkästen, die den Normblättern DIN 13 163 oder DIN 13 164, Ausgabe jeweils Dez. 1987, dürfen weiter benutzt werden. Abweichend von dieser Bestimmung darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Nee ich hab keinen Dienst mehr... ich hatte von 05.00 - 22.00 nu langt's *lach*

Defi-Bruder
18.04.2004, 23:17
5 bis 22:00 ? Ist ja etwas lang, oder???
Darf noch bis morgen um 07:00.

Das ist mal interessant zu wissen. Dann müssen wir uns da mal keinen Stress mit machen. Wieder ein Problem gelöst!!!

Merci!

Dann mach ich aber mal wieder weiter. man liest sich ...

RS-USER-Sash
19.04.2004, 13:58
Wenn wir mal Internet auf wache haben werd ich auch aktive hier :ppp
Also ich kenne die genauen Texte noicht aber wer hat sich denn mal die genauen Formblätter angeschaut ? *G*
Meines Wissens muss wirklich diese scheiss Kiste drauf sein egal wie und warum und so weiter.....
ich glaub das kann so ausgelegt sein das auch ein Umstehnder mit deinem Kasten was anfangen kann .... was soll ein zusschauer mit der tasche aus dem RTw wenn die Besatzung vorne verletzt ist ... aber die andere Sache ist ... mal ehrlich ... macht der Verbandkasten in seiner Form Sinn ? *G*
Ich find nich, aber auch eine Notfalltasche wie im RTw is übertrieben find ich ...
Naja .... querdenker halt :p
Bis denn dann
Sash

El Mosquito
28.04.2004, 17:17
Also ein Verbandkasten muss in jeden RTW/KTW/NAW/etc..., denn
es ist ja ein Kfz und muss einen Mitführen.
Beispiele Warum gefällig:
1. Bsp. (schon gennant): Eigenunfall des Rettungsmittels, ein Erst-Helfer kommt vielleicht nicht mit dem im Rettungsmittel verteilten Material zurecht.
2. Bsp. Rettungsmittel wird aus der Werkstatt zurückgefahren und der Fahrer vonner Werkstatt muss bei nem Unfall helfen(idR werden die Rettungsmittel bevors inne Werkstatt geht leergeräumt und auch wenn nicht der Fahrer wird sich wohl kaum damit auskennen.

Das 1. Bsp ist auch ein Grund nen DIN-verbandkasten in eurem Privat-Kfz zu haben: Wenn ihr mal nen Unfall habt (was wir nicht hoffen wollen), kann euch ein Passant trotzdem helfen.
Oder ihr verleit euer Auto an nen Freund/Bekannten und der will dann Hilfe leisten und findet nur den großen roten Rucksack mit den vielen Nadeln und den komischen Schläuchen.

Defi-Bruder
28.04.2004, 20:54
Also ich denke, dass einfachste und Stressfreieste ist wirklich ein Verbandskasten für 10 Euro und wer will noch ein bißchen mehr. Nur ab und zu mal schauen, ob der Kasten und das Material noch OK ist!!!

El Mosquito
28.04.2004, 20:57
Amen Bruder wie recht ihr habt.:D

Defi-Bruder
28.04.2004, 21:05
Original geschrieben von El Mosquito
Amen Bruder wie recht ihr habt.:D

Wie gar kein widerspruch???

Ich geh halt einfach mal von mir aus. Aber dann lieg ich ja garnicht so falsch. AMEN