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RS-USER-fwpbl
11.05.2004, 21:27
Sagt mal Leute ich wollt mal gern wissen wie ihr das mit dem Horn so handhabt? War letztes wochenende in München und dort haben die Leuete vom FW RTW (da hab ich es gesehen) immer nur ganz kurz an der Kreuzung ihr horn an. Als ob sie sich nicht trauen würden Krach zu machen. Nachts verstehe ich ja das man das Horn aus lässt aber am tag?? Meines Wissens nach hat man doch nur Sonder- und Wegerecht wenn man Licht und Horn anhat. Was is denn wenn da was passiert? Bist du dann dran weil du kein horn an hattest? Also bevor ich Ärger bekomme wegen nem Unfall würde ich Grundsätzlich das Horn anschalten.
Wie seht ihr das??

RS-USER-Rettungshund
11.05.2004, 21:45
Wegerechte hat man nur mit Horn und Blauem Blinklicht

Bei einem Unfall wird dir die Hauptschuld dann angelastet wenn das Horn aus ist. Desegen vertrete ich die Meinung viel Hilft viel.

RS-USER-DerDings
11.05.2004, 21:47
stimmt nicht - ein einsatz fahrzeug ist was mit blaulicht und/ODER signalhorn unterwegs ist...

RS-USER-Rettungshund
11.05.2004, 21:56
Original geschrieben von DerDings
stimmt nicht - ein einsatz fahrzeug ist was mit blaulicht und/ODER signalhorn unterwegs ist...

In Deutschland gibt es eine Technische Bestimmung die besagt das sich min. die Rechte RKL drehen muss um das Horn Aktivieren zu können.

opus reloaded
11.05.2004, 22:24
stimmt nicht - ein einsatz fahrzeug ist was mit blaulicht und/ODER signalhorn unterwegs ist...

In Deutschland auch, nur Sonderrechte hat es nur je nach dem. Wegerecht hat es nur mit vollem Programm. Blaulicht allein dient nur zum Absichern von Unfallstellen oder verkehrbehindern abgestellten Einsatzfahrzeugen oder von fahrenden Kolonnen. So die Theorie!

Praxis ist natürlich wieder anders...

RS-USER-DocMezzoMix
11.05.2004, 22:25
Original geschrieben von DerDings
stimmt nicht - ein einsatz fahrzeug ist was mit blaulicht und/ODER signalhorn unterwegs ist...

Stimmt auch nicht so ganz, find gerade die Paragraphen nicht aber für D gilt:

Sonderrechte darf jeder wie er will in Anspruch nehmen, wenn er es nur begründen kann...
Wegerecht gilt nur bei Kombination Blaues RundumLicht / SignalTon
Blaues Licht solo warnt nur vor einer Gefahrenstelle/Situation
Horn solo ist nicht vorgesehen
so steht es zumindest im Gesetz/StVO.

Ich bin auch der "Mehrtröter" halte aber nichts von den Dauerlärmern.
Unsere BF hat nach einem Unfall die Dienstanweisung vollständig und immer mit Horn zu fahren, auch Nachts, auch auf der LAndstraße wen ausser nem Eichhörnchen niemand es hören kann.

Es gibt da natürlich auch diverse Inofizielle Sonderformen (z.B. die Innenblitzer bei Zivilfz. der Pol, etc. die allerdings nicht 100% dem Grundtext der StVO entsprechen(von Zusatztexten- 0 Plan)

RS-USER-DocMezzoMix
11.05.2004, 22:27
Original geschrieben von DocMezzoMix
Stimmt auch nicht so ganz, find gerade die Paragraphen nicht aber für D gilt:

Sonderrechte darf jeder wie er will in Anspruch nehmen, wenn er es nur begründen kann...
Wegerecht gilt nur bei Kombination Blaues RundumLicht / SignalTon
Blaues Licht solo warnt nur vor einer Gefahrenstelle/Situation
Horn allein ist nicht vorgesehen.
so steht es zumindest im Gesetz/StVO.

Ich bin auch der "Mehrtröter" halte aber nichts von den Dauerlärmern.
Unsere BF hat nach einem Unfall die Dienstanweisung vollständig und immer mit Horn zu fahren, auch Nachts, auch auf der LAndstraße wen ausser nem Eichhörnchen niemand es hören kann.

Es gibt da natürlich auch diverse Inofizielle Sonderformen (z.B. die Innenblitzer bei Zivilfz. der Pol, etc. die allerdings nicht 100% dem Grundtext der StVO entsprechen(von Zusatztexten- 0 Plan)

RS-USER-DerDings
11.05.2004, 22:31
na gut - in Ö zumindest müßte ich kein Horn einschalten...

ich persönlich benutze das horn gerne und oft, wenn auf den straßen mal ausgesprochen viel verkehr auch genre Dauerhorn.
nachts benutze ich das horn praktisch nie, in dem 50,000 EW städtchen ist nicht soviel los, da schalt ich das horn dann nur beim vorbeifahren am kH für einen durchlauf an... wenn wir schon nicht schlafen können dann soll das NEF team gefälligst auch wach sein ;) :-p

Leitstelle
12.05.2004, 06:16
am tag würde ich das horn ziehmlich empfehlen weil man das blaulicht einfach nicht soo gut sieht wie in der nacht!

wenn ich das horn schon von weitem höhre dann kann ich mich schon ein bischen einstellen weil einfach manche einsatzlenker ganz dicht auf ein auto auffahren und dann "weg hörndeln" da hab ich schon gesehen dass einige links hinüber sind die anderen haben gas gegeben und einige sind schon auf die bremse gesprungen weils sie erscheckt wurden!

also lieber mit etwas lärm herumfahren und einen VU vermeiden!

Vindu
12.05.2004, 07:03
Moin moi,

also...was der Doc da sagt stimmt auch nicht so ganz.

Nicht jeder darf Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Ich habe hier mal nen Link, wo die Angelegenheit für Deutschland sehr gut erklärt wird.
http://sites.inka.de/ancalagon/old/den.php3#Section_2.1

Gruß
der Vindu

Doktor Dormicum
12.05.2004, 07:21
Wenn ich dann ab Februar zu dem mobilen Volk gehöre, dann würde ich sagen, das ich nur das Horn in Anspruch nehme, wenn es unbedingt notwendig ist. Ich kann solche Leute nicht leiden, die dann nur die ganze Zeit mit dem Horn rumfahren. Na ja, jedem das seine!http://www.einsatzvideos.net/Blaulichtbalken/Techno_Design/Technodesign.jpg

RS-USER-Hoffi
12.05.2004, 07:26
@dormicum das horn ist nicht zu deinem vergnügen da, weil es so schön klingt und man es deshalb durchlaufen lässt, sondern, weil es deine lebensversicherung ist. wenn du ohne horn über eine rote ampel fährst und es knallt bist du noch bescheidener dran, als wenn du das horn angehabt hättest.

Leitstelle
12.05.2004, 07:26
naja wenns nötig ist wär villeicht besser wenn man mit dauer musik fährt!aber wenn kein mensch auf der straße ist der stöhrt dann nur D:-) D:-) und nur bei kreuzungen wos brenzlich werden könnte

RS-USER-Hoffi
12.05.2004, 07:31
in ortschaften würde ich es immer anhaben. auf landstrassen sieht die sache etwas anders aus. aber im ort, auch wenn gerade kein verkehr ist. was machst du denn wenn du mit 70 durch ein kleines dorf fährst, in dem eh nie was los ist, und dann kommt bauer xy, der der selben meinung ist und setzt sich mit seinem trecker direkt vor dich. fahr lieber etwas lauter durch die gegend als das auto kaputt zu machen.

Anditi
12.05.2004, 08:15
Ok, ich geb da jetzt auch mal meinen Senf dazu:

Lt. der österr. StVo gilt als Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten im Straßenverkehr ein Fahrzeug das mit aktivierem blauen Dreh oder Blinklicht oder Folgetonhorn unterwegs ist.

Ich selber bin sicher kein Dauerhörndler. Grund dafür:

1. Mach ich selbst mich, mein Team und eventuell auch den Patienten irgendwann damit wahnsinnig.

2. Gewöhnen sich die anderen Verkehrsteilnehmer dann an das Horn und der zusätzliche Warneffekt bleibt aus.

Ich betätige das Horn, wenn ich bei Rot in eine Kreuzung einfahre, an unübersichtlichen Stellen, wenn ich gezielt will, dass der vor mir jetzt einmal Platz macht oder wenn ich eine längere Kolonne überhole.

Mitten in der Nacht wenn eh kein Schwein unterwegs ist, fahr ich sicher nicht mit Musik.

Gruß, Anditi

RS-USER-Hoffi
12.05.2004, 08:30
in d ist es aber vorgeschrieben um wegerechte in anspruch zu nehmen.

sollen die leute doch ruhig schauen. wen stört es?

nefgeländefahrer
12.05.2004, 09:01
das horn sinnvoll einsetzen...du wirst ja sonst wahnsinnig im auto...
vorallem wenn sie nicht richtig installiert sind...

RS-USER-DerDings
12.05.2004, 09:10
ich pflichte NGF voll und ganz bei, aber ich scheue mich auch nicht davor mit dauerhorn zu fahren, wenn ich denke das es notwendig ist. gerade wenn ich tagsüber die dicht befahrenen, aber großteils engen straßen runter muß, ist das dauerhorn seeeeeeehr hilfreich.

was den "Überraschungseffekt" angeht - ist doch blödsinn ! nur weil ich mit dauerhorn fahre ignorieren das die autofahrer nicht - es soll nämlich möglich sein eine näherkommende schallquelle daran zu erkennen, dass sie lauter wird - und angeblich soll diese fähigkeit angeboren sein... :rolleyes:
außerdem, wenn ich immer nur im letzten moment das horn anmache, dann riskiere ich vielmehr eine unüberlegte reaktion der anderen verkehrsteilnehmer...

Leitstelle
12.05.2004, 09:14
Original geschrieben von DerDings
wenn ich immer nur im letzten moment das horn anmache, dann riskiere ich vielmehr eine unüberlegte reaktion der anderen verkehrsteilnehmer...

das ist dann das gefährliche am einsatzfahren wenn man das macht weil durch den schreck der der verkehrsteilnehmer hat wird er unberechenbar weil er villeicht auf die bremse sprinngt

RS-USER-DerDings
12.05.2004, 09:16
eben, deshalb: wenn viel verkehr: horn an und erst wieder aus wenn freie fahrt.