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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : C1-Schein und junge Fahrer



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RS-USER-Blaulichtgöttin
11.06.2004, 22:02
Hallo Leute,

ich habe eine kleine Frage (gibt's auch große? ;))

wie ist das eigentlich rechtlich, wenn man recht junges Personal (unter 21Jahre) eingestellt hat, dass grade den C1 gemacht hat.

Ich habe mal irgendwo was gelesen, dass Personen bis 21 Jahre nicht im gewerblichen (Güter-)Verkehr fahren dürfen.
Weiss da jemand was genaueres ? Ich arbeite in einer kleinen gGmbH in Bayern. Zählen Patienten als "Güter" ?

Mir ist klar, dass eure Antworten rechtlich nicht verbindlich sind. Mich würde nur mal interessieren, wie das bei euch gehandhabt wird.

Doktor Dormicum
11.06.2004, 22:09
Nein mit Güter hat das nichts zu tunen. Das hat was mit dem Gesamtgewicht der Fahrzeuge zu tunen. Da die meisten RTW über die 3,5t Grenzen kommen gelten sie laut deutschem Verkehrsrecht als Kleinlastwagen und um diese zu führen (auch Zivis) müssen sie bevor sie den RTW bewegen dürfen den C1 machen

RS-USER-Blaulichtgöttin
11.06.2004, 22:13
dass die jungen Leute den C1 machen müssen wegen des höheren Fahrzeuggewichts ist mir schon klar.

Aber zählen Angestellte einer gGmbH, die als Fahrer tätig sind, nicht irgendwie als Berufskraftfahrer ? Und damit ist das ganze gewerblicher Verkehr ... und somit dürften sie die großen Autos (trotz C1-Scheins) nicht fahren.

Ich glaube, ich gehe am Montag mal in die nächste Fahrschule, vielleicht wissen die was genaueres. Fragen kostet ja nichts.

Samuel2
11.06.2004, 23:46
hi,
also in der feuerwehr fahren die jüngeren kameraden auch unter 21. ist die mannschaft jetzt ein gut???
grüße

RS-USER-DocMezzoMix
12.06.2004, 00:14
Da es momentan ja fast nur Zivis gibt, die gerade so knapp 21 sind und meistens auch gerade erst den C1 gemacht haben, muss das fahren von RTW erlaubt sein, sonst würden sich ja in Deutschland X Rettungsdienstanbieter Strafbar machen!

Folge wäre auch Versicherungsverlust bei Unfall etc. etc.
Das würde kein Anbieter riskieren.

Gruß dMM

Mullbinder
12.06.2004, 02:38
In Deutschland darf man auch unter 21 Gewerblich fahren, man hat allerdings eine beschränkung auf 12,5 Tonnen tatsächliche Ladungslast. Alles was drunter ist bringt keinerlei Probleme mit sich.
Klartext:
Man darf fahren. Auch Gewerblich. Solange KTW/ RTW <12,5T

RS-USER-Hoffi
12.06.2004, 08:42
ich würde mir als rd leiter nur immer die frage stellen in wie weit es sinnvoll ist fahrer, die in der regel noch in der probezeit sind und somit kaum fahrerfahrung haben, auf relativ grosse (in bezug auf die sonst üblichen fahrzeuge der über 18jährigen) fahrzeuge zu lassen, die dann auch noch ganz anders unterwegs sind, als der normale verkehr. auch wenn es mehr geld kostet sollte ein fahrsicherheitstraining pflicht sein, da es die sicherheit von kollegen, patienten und den restlichen verkehrsteilnehmern signifikant erhöht.

Rescuerambo
12.06.2004, 08:56
Original geschrieben von Hoffi
ich würde mir als rd leiter nur immer die frage stellen in wie weit es sinnvoll ist fahrer, die in der regel noch in der probezeit sind und somit kaum fahrerfahrung haben, auf relativ grosse (in bezug auf die sonst üblichen fahrzeuge der über 18jährigen) fahrzeuge zu lassen, die dann auch noch ganz anders unterwegs sind, als der normale verkehr. auch wenn es mehr geld kostet sollte ein fahrsicherheitstraining pflicht sein, da es die sicherheit von kollegen, patienten und den restlichen verkehrsteilnehmern signifikant erhöht.

japp allerdings sollte das Fahrsicherheitstrainig Pflicht für alle Fahrer sein und nicht nur für die Jüngeren mit wenig Fahrpraxis

RS-USER-Hoffi
12.06.2004, 10:00
Original geschrieben von Rescuerambo
japp allerdings sollte das Fahrsicherheitstrainig Pflicht für alle Fahrer sein und nicht nur für die Jüngeren mit wenig Fahrpraxis

das sowieso, aber für die jüngeren halt auch mal etwas intensiver, vielleicht auch mal nen uralt fahrzeug auf dem übungsplatz ausser kontrolle geraten lassen um die gefahren des schleudern etc. zu verdeutlichen.

ToolKing
13.06.2004, 15:45
Gilt diese Beschränkung für unter 21jährige nicht erst ab Führerscheinklasse C, also ab über 7,5t?

Rescuerambo
13.06.2004, 16:10
Original geschrieben von ToolKing
Gilt diese Beschränkung für unter 21jährige nicht erst ab Führerscheinklasse C, also ab über 7,5t?

iss der c- führerschein nicht bis 12 t?

RS-USER-Sani
13.06.2004, 16:11
C1 ist bis 7,5t ... C1E (mit Hänger geht bis 12t (inkl. Hänger)

Rescuerambo
13.06.2004, 16:25
Original geschrieben von Sani
C1 ist bis 7,5t ... C1E (mit Hänger geht bis 12t (inkl. Hänger)

okey, welcher Führerschein iss dann der ganz "große"?

RS-USER-fwpbl
13.06.2004, 16:27
klasse C

Rescuerambo
13.06.2004, 16:30
ohhhhh mann... verwirrend....

c = 40 t?
c1= 7,5 t?

RS-USER-fwpbl
13.06.2004, 16:32
guggst du einfach hier (http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm)

ToolKing
13.06.2004, 16:32
I.d.R. reicht ja der "kleine Schein" für den RTW. Und für diesen (C1/C1E) gilt diese gewerbliche Beschränkung nicht, den darf man dann auch "in der Firma" nutzen...

C1 bis 7,5t
C ab >7,5t

RS-USER-fruehgriller
13.06.2004, 17:29
Ihr zäumt das Pferd von der falschen Seite auf.

Die Frage geht um den GEWERBLICHEN transport.

Hierzu gilt folgendes:

Wer GERWERBLICH Personen befördern will, bedarf besonderer Einträge im FS.

Es gilt hier der Personenbeförderungsschein. Dieser darf (durfte) erst mit 19 Jahren gemacht werden, wenn eine gewisse Anzahl Kilometer im Jahr alls Fahrer eines PKW zurückgelegt wurden, und dies bestätigt werden konnte. Galt zumindest beim PBS Krankenkraftwagen.
Hatte man diese Bestätigung nicht, war es glaube ich auch erst mit 21 Jahren möglich den PBS zu machen.

Vor einigen Jahren wurden durch eine Gesetzesänderung alle "Fahrer im Rettungsdienst/Krankentransport der FEUERWEHREN oder IHR GLEICHGESTELLTER ORGANISATIONEN (=HiOrgs) davon befreit.

Ausnahme: Kinderbus, Sonderfahrdienst (BTW) und PRIVATRECHTLICHE RD / KTP Unternehmen.


So ist mein Stand, ob der noch SO aktuell ist weiß ich im moment nicht, aber klar ist, im HiOrg RD / KTP gilt es so wie oben gesagt.

RS-USER-Rettungshund
13.06.2004, 17:54
Original geschrieben von Blaulichtgöttin
Hallo Leute,

ich habe eine kleine Frage (gibt's auch große? ;))

wie ist das eigentlich rechtlich, wenn man recht junges Personal (unter 21Jahre) eingestellt hat, dass grade den C1 gemacht hat.

Ich habe mal irgendwo was gelesen, dass Personen bis 21 Jahre nicht im gewerblichen (Güter-)Verkehr fahren dürfen.
Weiss da jemand was genaueres ? Ich arbeite in einer kleinen gGmbH in Bayern. Zählen Patienten als "Güter" ?

Mir ist klar, dass eure Antworten rechtlich nicht verbindlich sind. Mich würde nur mal interessieren, wie das bei euch gehandhabt wird.

Gewerblich darf man unter 21 alles was weniger als 7,5 tonnen hat fahren also bis zur C1 grenze fahren (die laut EU auf 6 Tonnen abgesenkt werden soll zum glück ist das aber grad auf Eis gelegt)

RS-USER-Rettungshund
13.06.2004, 17:56
Original geschrieben von Mullbinder
In Deutschland darf man auch unter 21 Gewerblich fahren, man hat allerdings eine beschränkung auf 12,5 Tonnen tatsächliche Ladungslast. Alles was drunter ist bringt keinerlei Probleme mit sich.
Klartext:
Man darf fahren. Auch Gewerblich. Solange KTW/ RTW <12,5T

In der Fahrschule hieß es aber 7,5 Tonnen *grübel*