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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte - nett erklärt



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SanMax
26.06.2004, 15:59
Ich hab auf ner HP von ner Rettungswache einen echt netten TExt über Sonderrechte gefunden. D:-)
Hier:

Sonderrechte - warum?

Immer wieder hört man das ,,Tatütata" von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Das bedeutet ..........


Weiterlesen hier (http://www.rettungswache-homburg.de/Sonderrecht.htm)


Text redaktionell gekürzt wegen Urheberrecht!

SanMax
26.06.2004, 16:06
Wobei....ich hab auch schon erlebt, daß bei nem Altenheimbrand 3 Löschzüge der BF, 3 oder 4 Löschzüge der FF, die SEG, 3 RTW, 2 NEF, ELWs aller Organisationen, Polizei alle mit Hupe angefahren sind, wenn vorhanden auch mit Preßluft.
Und...das ganze Nachts um 4 Uhr in einem sehr ruhigen Vorort von Stuttgart.
Da fragt man sich, obs nicht auch eine E-Hupe pro Löschzug täte...?
Sei's drum, ich war eh wach (zwar nicht im einsatz, dafür aber am Lagerfeuer im Schrebergarten :) )

RS-USER-Hoffi
26.06.2004, 16:08
Original geschrieben von SanMax
Da fragt man sich, obs nicht auch eine E-Hupe pro Löschzug täte...?

nein weil nach §35 StVO Horn und Blaulicht bei jedem Fahrzeug eingeschaltet werden müssen.

SanMax
26.06.2004, 16:10
nun ja, aber die Praxis sieht manchmal da ja schon ein Bißle Umgebungsschonender aus, auch bei einem einzelnen RTW bleibt das Horn schon mal aus, wenn man Nachts durch ein Wohngebiet fährt...

SanMax
26.06.2004, 16:11
Original geschrieben von Hoffi
nein weil nach §35 StVO Horn und Blaulicht bei jedem Fahrzeug eingeschaltet werden müssen.


Auch bei meinem Privat-PKW ??? :D :D :D

Beachbaer82
27.06.2004, 05:17
Original geschrieben von SanMax

Gleiches gilt auch für den Rettungsdienst, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Daß diese Rettungsdienste dies nicht zum eigenen Vergnügen tun, sondern sich dabei in erhöhte Gefahr begeben, sei nur am Rande erwähnt.



Soweit ich weiß, darf der Rettungsdienst lt. Gesetz K E I N Sondersignal nutzen. Hier hat man nur eine "Schlupfregelung" vom/mit dem Katastrophenschutz gefunden...

Es dürfen also nur Pol, BGS, THW, Feuerwehr und Kates-Einheiten SoSi haben...

Da ich jetzt zum Dienst muss schau ich später mal nach dem Text dazu...

LG Strandbär

RS-USER-Defi Brillator
27.06.2004, 09:13
Original geschrieben von Beachbaer82
Soweit ich weiß, darf der Rettungsdienst lt. Gesetz K E I N Sondersignal nutzen.
Ist nicht korrekt, in §35 Abs. 5a ist der RD erwähnt.



(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


Hier (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php) gefunden.

Dynamike
27.06.2004, 09:23
Da war der Defi wohl schneller...

Jaja, immer diese Früh-Defi! :D

RS-USER-Defi Brillator
27.06.2004, 09:36
Kann man nix machen ;) Nächstes mal schreib ich etwas langsamer, OK :D ?

Beachbaer82
27.06.2004, 21:00
Original geschrieben von Dynamike
Da war der Defi wohl schneller...

Jaja, immer diese Früh-Defi! :D

So, da ich erst jetzt vom Dienst komme...

OK, hast gewonnen. Ist halt schon etwas her das ich das mal gehört habe...

In diesem Sinne...
Strandbär

RS-USER-Obelix
28.06.2004, 07:38
Original geschrieben von Defi Brillator
Ist nicht korrekt, in §35 Abs. 5a ist der RD erwähnt.

Hier (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php) gefunden.

HAAAAALT!!! Bevor jetzt alle wie blöd zum SEG-Einsatz dübeln. Da steht die Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Das heißt, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr dürfen über die rote Ampel auf dem Weg ins Gerätehaus. Das SEG-Mitglied oder der Hintergrunddienst darf mit seinem Privat-PKW auf dem Weg in die Wache mal gerade die Geschwindigkeit etwas überschreiten. Grobe Faustregel. Alles was 1 Punkt und mehr in Flensburg macht ist tabu.

mangold
28.06.2004, 18:21
... und in meiner Signatur findet ihr den Link der oben genannten Homepage :D

RS-USER-Rettungshund
28.06.2004, 18:53
Original geschrieben von Obelix
HAAAAALT!!! Bevor jetzt alle wie blöd zum SEG-Einsatz dübeln. Da steht die Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Das heißt, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr dürfen über die rote Ampel auf dem Weg ins Gerätehaus. Das SEG-Mitglied oder der Hintergrunddienst darf mit seinem Privat-PKW auf dem Weg in die Wache mal gerade die Geschwindigkeit etwas überschreiten. Grobe Faustregel. Alles was 1 Punkt und mehr in Flensburg macht ist tabu.

Also was für Feuerwehrler gilt gilt IMHO im gleichen Maße für SEGler/KatSler. Ok es kommt auch auf das Meldebild immer drauf an. Ein Feuerwehrler soll bei einer Ölspur auch net wie ein begaster fahren. Dafür könnte ein SEGler bei einer Evakuirung eines Brennden Altersheim mehr gebraucht werden. Ist immer eine Einzelfall entscheidung finde ich.

RS-USER-Rettungshund
28.06.2004, 18:55
Original geschrieben von SanMax
Auch bei meinem Privat-PKW ??? :D :D :D

Solang es deine Verwaltungsbehörde genehmigt : JA
(wenn du GBM oder OrgEl oder LNA bist)

sonst nein

Geduldsbalken-Träger
28.06.2004, 19:04
Guten Tag!

Grundsätzlich gilt auch (oder besser: sogar ) für Feuerwehrleute auf dem Weg zur Wache die StVO!
Da sie in der Regel kein blaues Blinklicht/Martinshorn auf ihrem Privat-PKW haben, sind sie auch nicht in der Lage, auf ihre "angeblichen" Sonderrechte hinzuweisen. Leider ist es immer noch so, dass sich (gerade bei FFw-lern) bei Melderauslösung auch das Hirn aus - löst und einfach nur noch gebrettert wird.

Bei mir - Kleinstadt - sind damit schon einige Unfälle verursacht worden. Kleiner Nebengag: Zwei der besagten Unfälle ereigneten sich an Kreuzungen - und der Unfallgegner war die (alarmmäßig-fahrende) Polizei!

Auch sollte jeder "einsatzmäßig-Fahrende" sich überlegen, ob es dem Opfer/dem Sachwert wirklich geholfen ist, wenn man sich selbst auf der Fahrt zur Wache hochgradig gefährdet. Verletzt man sich nämlcih selbst, bindet man sogar noch andere Einsatzmittel, die beim primären Einsatz wahrscheinlich besser aufgehoben gewesen wären. und unabhängig vom Versicherungsschutz im Einsatzfall sind die Unfallfolgen nicht auf den "Auftraggeber" abzutreten - oder habt ihr schonmal der HiOrg/FW versucht, Schmerzen zu übertragen???

MfG
Klaus

RS-USER-fruehgriller
28.06.2004, 21:14
Original geschrieben von Obelix
HAAAAALT!!! Bevor jetzt alle wie blöd zum SEG-Einsatz dübeln. Da steht die Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Das heißt, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr dürfen über die rote Ampel auf dem Weg ins Gerätehaus. Das SEG-Mitglied oder der Hintergrunddienst darf mit seinem Privat-PKW auf dem Weg in die Wache mal gerade die Geschwindigkeit etwas überschreiten. Grobe Faustregel. Alles was 1 Punkt und mehr in Flensburg macht ist tabu.

Zu spät!!!:mad:

Ich hab das gerade gelesen, und beim Lesen ging mein Melder auf.

Ich raus, in den privat PKW und losgedübelt vom Feinsten.

Naja, der SLK der vom rechts kam sieht jetzt zwar nur halb so schlimm aus, wie mein Auto, aber du hast das ja so erklärt und genehmigt.:D

Luigi holt gerade mit Francesco und Mario zusammen meinen Anwalt, Signore A.Libi ab, und fahren dann zu Dir, damit du den Sachschaden usw begleichen kannst..:D

Vielen dank.

Gruß
Griller

Beachbaer82
28.06.2004, 21:27
Lieber 5 Minuten später als ein toter Sanitäter ( oder Feuerwehrmann/-frau, oder ..... )

Da ich auch ein freiwilliger Löschklingone/SEGler bin kann ich nur bestätigen, das weder SEGler noch FFler beim Einsatz über Melder/Sirene Sonderrechte haben! Es gilt die StVO!!!!

In diesem Sinne
Strandbär

RS-USER-Rettungshund
28.06.2004, 22:13
Original geschrieben von Beachbaer82
Lieber 5 Minuten später als ein toter Sanitäter ( oder Feuerwehrmann/-frau, oder ..... )

Da ich auch ein freiwilliger Löschklingone/SEGler bin kann ich nur bestätigen, das weder SEGler noch FFler beim Einsatz über Melder/Sirene Sonderrechte haben! Es gilt die StVO!!!!

In diesem Sinne
Strandbär

Es gilt höchstens der gerechtfertigte Notstand laut StGB und OwiG aber INAL

RS-USER-Obelix
29.06.2004, 06:57
Original geschrieben von fruehgriller
Zu spät!!!:mad:

Naja, der SLK der vom rechts kam sieht jetzt zwar nur halb so schlimm aus, wie mein Auto, aber du hast das ja so erklärt und genehmigt.:D


Ich habe gesagt, die Feuerwehr hat Sonderrechte. Über das Wegerecht hab ich mich nicht ausgelassen.
Das heißt, wenn Du als Feuerwehrler willst, kannst Du gegen die Einbahnstraße fahren oder über die rote Ampel. Dir sollte halt nix entgegen kommen.
Und nochmals: Sonderrechte haben nur Mitglieder der Feuerwehr und keine Hintergrund-Rettungsdienst/SEG.
Zur Unterscheidung: Es ist nachts halb 3 Uhr kein Schwein im Kaff unterwegs. Eine Ampel im Ort. Die ist rot.
Der Feuerwehrler darf, nachdem er sich vergewissert hat daß nix kommt, über die rote Ampel. Der SEGler bleibt da brav stehen. Das ist der Unterschied. Wegerecht hat ohne Sondersignal KEINER von beiden. Aber ich dachte eigentlich das wäre klar.

RS-USER-fruehgriller
29.06.2004, 08:16
Türlich Obelix.

War nuer wegen dem "ABER HALT JETZT ....."

Da hat mich das in den Fingern gejuckt sowas zu schreiben....

ein kleiner aber schaler Scherz unter Kollegen halt:)