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RS-USER-Hoffi
12.07.2004, 08:18
ich weiß das wir keine patienten festhalten dürfen. wie sieht es aber aus, wenn wir einen patienten haben, der, ausser das er sternhagelvoll ist, nichts hat. wir können es nicht verantworten, dass er noch weiter herumläuft, fürs krankenhaus ist er aber noch nichts. dürfen wir diese person nun festhalten bis die pol kommt und ihn zur übernachtung in der ausnüchterungszelle mitnimmt?

Hörbird
12.07.2004, 08:54
*gähn* ...noch müde...
Also, wenn ich mich recht erinnere darf man Pat. die in Gefahr sind sich selbst zu gefährden und nicht mehr Herr seiner geistigen Kräfte sind, bis zu 73 h festhalten....Zumindest im Krankennhaus.

Ich denke schon, das dann der rettungsdienst ihn bis entsrechende Kräfte da sind (Polizei) bis dahin festhalten, ich denke das ist gerechtfertigt dadurch, das er für sich und dandere eine Gefährdung dastellt.

RS-USER-Obelix
12.07.2004, 11:23
Wenn der Kerl sich noch soweit artikulieren kann, das er sagt, er will jetzt gehen, wird's kritisch. Da bist Du dann ganz schnell mit Freiheitsberaubung dabei.

RS-USER-Hoffi
12.07.2004, 11:35
wir haben es am samstag folgendermaßen gehandhabt:

es war ein sandienst im größten stuwe von ka. dort waren zwei patienten die zu breit waren um herr der lage zu sein, aber noch kein fall fürs krankenhaus waren, sie haben lautstark etwas dagegen ein taxi zu nehmen, können aber nicht mehr laufen. beim ertsen mal lassen wir sie von unserem sanstützpunkt ziehen, finden sie aber nach 5 minuten dreissig meter weiter, der eine pennt tief und fest, der andere lamentiert rum. zu dem zeitpunkt haben wir uns dazu entschlossen den "schmutzbus" der polizei zu holen. als dies der zweite patient mitbekommen hat, versuchte er das weite zu suchen, was aber aufgrund seines körperlichen zustandes unmöglich war. und er somit unkontrolliert richtung strasse wandelte. wir haben uns derweil um den tiefschlafenden patienten gekümmert, während wir den anderen der security bis zum eintreffen der pol überlassen haben.

hätten auch wir vom sandienst den festhalten dürfen, oder nur die security mit hausrecht?

RS-USER-DoktorW
12.07.2004, 11:35
Original geschrieben von Hörbird
*gähn* ...noch müde...
Also, wenn ich mich recht erinnere darf man Pat. die in Gefahr sind sich selbst zu gefährden und nicht mehr Herr seiner geistigen Kräfte sind, bis zu 73 h festhalten....Zumindest im Krankennhaus.

das wäre mir neu! Ohne richterlichen Beschluß ist das meiner Meinung nach nicht möglich. Hast Du da eine Quelle dazu?

@Hoffi: was meinst Du mit
wir können es nicht verantworten, dass er noch weiter herumläuft

Eigengefährdung oder Fremdgefährdung?
Ich würde auf keinen Fall jemanden festhalten, außer er ist akut suizidgefährdet. Ein Alki kann von mir aus machen was er will. Obelix hat da voll recht! Ich hab keinen Bock wegen Freiheitsberaubung angezeigt zu werden!

RS-USER-Hoffi
12.07.2004, 11:36
Original geschrieben von DoktorW
Eigengefährdung oder Fremdgefährdung?
Ich würde auf keinen Fall jemanden festhalten, außer er ist akut suizidgefährdet. Ein Alki kann von mir aus machen was er will. Obelix hat da voll recht! Ich hab keinen Bock wegen Freiheitsberaubung angezeigt zu werden!

eigen und fremdgefährdung, da er auf dem besten wege war zu fuss und in seimen zustand am strassenverkehr (zu fuss oder mit dem fahrrad) teilzunehmen.

Hörbird
12.07.2004, 11:42
Hallo DoktorW,


das wäre mir neu! Ohne richterlichen Beschluß ist das meiner Meinung nach nicht möglich. Hast Du da eine Quelle dazu?

Wenn es über 73 Sunden geht, dann ist ein richterlicher Beschluss notwendig, so wurde es mir gelehrt. (Angaben trotzdem ohne Gewähr !)
Quellen versuch ich Dir heute irgendwie zu geben, habe im Moment das Problem das auf meinem PC irgendeinen Trojaner der Wurm habe, kann Dir nicht sagen wie schnell das geht, aber ich probiers auf alle Fälle.

Hörbird
12.07.2004, 12:05
Also fogendes habe ich bereits gefunden:

§34 StGB Rechtfertigender Notstand

Statt eines Angriffs des zu Fixierenden liegt hier eine Fremd- oder Eigengefährdung vor.

Die von dem Patienten ausgehende Gefahr muss hinreichend wahrscheinlich sein.

Das heißt, eine Fixierung ist nach Notstandsgesichtspunkten nur zulässig, wenn der Patient krankheitsbedingt:

>>Aufgrund scherer Fremd- oder Autoaggressivität deutliche Zeichen unmittelbarer drohender und erheblicher Gefahren für sich und andere erkennen lässt.

>>Aufgrund einer Bewegungsunruhe sich oder andere mit hoher Wahrscheinichkeit einen Schaden zufügen wird

quelle: Handzettel Unterricht Psychiatriche Krankenpflege
Domenico Milllazzo
VvPH Rottweil/ Rottenmünster

Das zu den 72 h suche ich noch....

Gruß
Hörbird

RS-USER-Obelix
12.07.2004, 12:16
Original geschrieben von Hoffi
hätten auch wir vom sandienst den festhalten dürfen, oder nur die security mit hausrecht?

Meine Meinung. Noch nicht mal die Security hätte ihn festhalten dürfen, solange er keine Straftat begangen hat. Sie dürften ihn nur des Hauses verweisen, wenn er sich nicht angemessen benimmt. In wie weit der Vollrausch an sich eine Strafttat ist, muß ich mal recherchieren.
Bessere Chancen hätte man alle mal, wenn solche Leute den Fahrradschloß- oder Autoschlüssel zücken. Dann sollte man sich auf §34 StGb berufen können bis die Polizei da ist.

Hörbird
12.07.2004, 13:00
Hallo DoktorW,

Habs gefunden leider nicht in meinen Unterlage, denke aber das ich das in meiner Ausbildung noch in den nächsten 1, 5 Jahren lerne.

Hab dafür Google beansprucht und entsprechendes gefunden, in der es um die Zwangseinweisung geht:


Unabhängig davon muss sich der Richter einen unmittelbaren Eindruck verschaffen und den Betroffenen anhören. Die Anhörung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen; eine gesetzliche Ausnahmeregelung gibt es nur in Baden-Württemberg mit einer 72-Stunden-Frist im Rahmen der fürsorglichen Zurückhaltung, die aber sehr umstritten ist.



Quelle (www.stachel.de/Extra/WasFehlt/ticker/ 040414-DiePatientenrechteVonPsychischErkranktenMenschenEi nLeitfaden.txt)

Damit bezieht sich das ganze auf die Psychiatrie und i nur auf Baden Würtemberg.

Ich war mir ziemlich sicher, das in da auch um das festhalten ginge im allgemeinen, habe mich damit geirrt.
Gut, das es dieses forum gibt, denn die Wiederholung des Stoffes aus dem Unterricht hier tat mir gut.

Nix für Ungut
Herzliche Grüße
Hörbird

Rescuerambo
12.07.2004, 13:21
Original geschrieben von Hoffi
ich weiß das wir keine patienten festhalten dürfen. wie sieht es aber aus, wenn wir einen patienten haben, der, ausser das er sternhagelvoll ist, nichts hat. wir können es nicht verantworten, dass er noch weiter herumläuft, fürs krankenhaus ist er aber noch nichts. dürfen wir diese person nun festhalten bis die pol kommt und ihn zur übernachtung in der ausnüchterungszelle mitnimmt?

In HH hast du dieses Prob. nicht, wir haben eine Zentrale Ambulanz für Betrunkene - die wird von Ärzten und RD-Personal überwacht.
Wir sagen denn:" Entweder Sie kommen mit uns, oder wir müssen die Polizei anfordern, und Sie übernachten in der Ausnüchterungszelle." Die meisten steigen denn greiwillig in den RTW, weil die Ausnüchterungszelle kostet ja mehr als ne Übernachtung im "Vier Jahreszeiten"

Wenn der Pat. sich oder andere gefährdet, besteht handlungsbedarf, auch wenn der PAt sich wehrt (dann hilft leider nur noch das Grünzeug).

RS-USER-DoktorW
12.07.2004, 13:29
@Hoffi: Wie Obelix schon sagte, auch eine Security hat keine Rechte jemanden festzuhalten, sondern nur einen Platzverweis auszusprechen und denjenigen vom Gelände zu verweisen.

@Hörbird: Klasse Recherche!! Vielen Dank für die super Infos! Da ist mein Heimat-Bundesland ja mal wieder die tolle Ausnahme! :) Dennoch steht das Recht doch nicht med. Personal zu?! Oder irre ich mich?! Ich kann als RettAss auch keine 24h jemanden festhalten (abgesehen davon hab ich ja auch irgendwann Feierabend :D )

@Rambo: Ausnüchterungszellen gibt es nicht nur in Hamburg ;)

Beachbaer82
12.07.2004, 13:44
Ich würde da niemand festhalten.
1. Ist mir das zu blöd wegen nem Besoffenen am Ende noch ne Anzeige zu bekommen wegen Freiheitsberaubung
2. Am ende kotzt der mir noch was voll
3. Wer saufen kann...

Mal im Ernst, was soll ich machen?
Wenn ich keine 100% (!) sichere Anzeichen für Suizid oder Eigengefährdung habe ist mir das egal.

Wenn dann was passiert kann man mir auch nichts ( ich denke nicht das hier "tun durch unterlassen" zieht )!!!

RS-USER-Hoffi
12.07.2004, 13:49
naja, mir ist doch wohler, wenn ich die kritischen leute auf einem sandienst anderen übergeben kann, als das ich sie ihren rausch im gebüsch ausschlafen lasse und sie noch womöglich von ratten angefressen werden. :grins:

Beachbaer82
12.07.2004, 13:53
Original geschrieben von Hoffi
naja, mir ist doch wohler, wenn ich die kritischen leute auf einem sandienst anderen übergeben kann, als das ich sie ihren rausch im gebüsch ausschlafen lasse und sie noch womöglich von ratten angefressen werden. :grins:

WOHLER ist mir da mit Sicherheit auch, aber ich denke das jeder soweit für sich selber verantwortlich ist... Wenn einer meint er müsse sich besaufen soll er auch mit den konsequenzen ( evtl vollgekotzt draussen pennen ) rechnen und leben können!

RS-USER-Rettungshund
12.07.2004, 14:02
Also soweit ich weiß kannst du jemanden Festhalten an Ort und Stelle bis die (sofort nachgeforderte!!) Polizei oder Ordnungsbehörde kommt und die entscheidet dann weiter ob er mit muss oder ob er laufengelassen wird oder ob er in die Ausnüchterungszelle kommt...

Hörbird
12.07.2004, 14:05
Dennoch steht das Recht doch nicht med. Personal zu?! Oder irre ich mich?! Ich kann als RettAss auch keine 24h jemanden festhalten (abgesehen davon hab ich ja auch irgendwann Feierabend


Hmm, verstehe nicht ganz was du indem oberen Satz meinst ...:confused:

RS-USER-Hoffi
12.07.2004, 14:26
Original geschrieben von Hörbird
Hmm, verstehe nicht ganz was du indem oberen Satz meinst ...:confused:

das keine rtw besatzung einen psychisch instabilen patienten 24 stunden festhalten darf.

RS-USER-Rettungshund
12.07.2004, 15:03
Original geschrieben von Hoffi
das keine rtw besatzung einen psychisch instabilen patienten 24 stunden festhalten darf.

Außerdem wie willst du jemanden für 24h im RTW festhalten%) Status 6 Drücken in Die Halle Stellen Abschließen? ;)

Hörbird
12.07.2004, 15:06
Außerdem wie willst du jemanden für 24h im RTW festhalten%) Status 6 Drücken in Die Halle Stellen Abschließen?

Würde sich das Klinikpersonal sicher freuen !
O.K. ich habe verstanden was damit gemeint ist, nein, nur Psychiatriepersonal darf ihn unter bestimmten Bedingungen ihn festhalten. ( Schnellsmöglich Richter holen, beobachten etc....)