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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf RD-Personal in Ö???



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RS-USER-First_Responder
04.08.2004, 19:13
Desöfteren lese ich hier im Forum, dass die Sanis in Österreich für fast alles einen Druiden brauchen und scheinbar nur alleine eine Erstversorgung oder beispielsweise eine Rea (hoff zumindest dass sie das dürfen) machen dürfen.
Selbst ein BZ den in Deutschland jeder unmedizinische Depp machen darf, ist dort eine NA-Maßnahme.

Was dürfen die Ösis jetzt eigentlich wirklich und müssen bei dehnen die Diabetiker jeden Tag zum BZ-Messen zum Hausarzt?
:confused: :confused: :confused:

RS-USER-DerDings
04.08.2004, 19:28
als RS darf ich mit dem halbautomaten grillen, blutdruck messen und dem doc den koffer schleppen (jetzt mal von bergetechniken, schienung, verband usw. abgesehen).

ich darf NICHT blutzucker stixen, "darf" keine pulsoxymetrie,ekg,BZwerte interpretieren usw... ich glaube der Ösi RS kommt in etwa dem RH nahe...

ein notfallsanitäter darf eigentlich auch nicht mehr, aber er kann zusätzliche module aboslvieren um notfallkompetenzen zu erlangen, das fängt dann an von schmerztableten geben über einen venösen zugang + medikamentengabe nach der arzneimittelliste die vom chefarzt des jewiligen landesverbands abgesegnet wurden bis hin zur Intubation (nicht in allen bundesländern, frag mich nicht in welchen genau - in Vorarlberg ist es eigentlich vorgesehen, gibt aber noch keine kurse, da das ganze noch neu ist, in der stiermark ist die notfallkompetenz intubation und beatumng den rettungsmedizinern vorbehalten, im burgenland gibt's sie gar nicht und vom rest weiß ich nix genaues)...

hoffe das hilft dir für den anfang...

ach ja - was die diabetiker angeht: nene - wir österreicher können uns selbst den BZ messen, da brauchen wir keinen Arzt oder RetAss für ;) :-p

nur sobald man dafür eigentlich ausgebildet ist darf man es nicht merh, das verstehe wer wolle... jeder darf 'nen halbautomaten bedienen, aber ein RS muß sich dafür wieder zertifizieren... :rolleyes:

David Seemayer
04.08.2004, 19:58
Um das Gesetz zu zitieren:
RS:
Sanitätshilfe und Transport incl. Erhaltung / Beendigung liegender Infusionen nach ärztl. Anordnung
Patientenübernahme / Übergabe,
Hilfe bei Akutsituationen einschließlich Sauerstoffgabe,
qualifizierte Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
Sondertransporte.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen sind insbesonders:
Beurteilung, Wiederherstellung / Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen,
Defibrillation mit halbautomatischen Geräten,
Herstellung der Transportfähigkeit / Transport solange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht.
Unverzügliche Anforderung des Notarztes!

NFS:
Tätigkeiten gemäß des Rettungssanitäters
Unterstützung des Arztes bei allen notfallmedizinischen aßnahmen einschließlich Betreuung und Transport von Notfallpatienten
Die Verabreichung von für die Tätigkeit als Notfallsanitäter erforderlichen Arzneimitteln, soweit diese zuvor durch den für die ärztliche Versorgung zuständigen Vertreter der jeweiligen Einrichtung gemäß §22 Abs. 1 schriftlich zur Anwendung freigegeben wurden (Arzneimittelliste 1)
Eigenverantwortliche Betreuung der berufsspezifischen Geräte, Materialien und Arzneimittel
Mitarbeit in der Forschung

David Seemayer
04.08.2004, 20:49
Jetzt halte ich gerade die aktuelle Infozeitung des RK in Händen und da findet sich auch etwas zum Thema BZ!
RS und NFS ohne Notfallkompetenz dürfen den BZ nicht messen! Der Grund: BZ-Messung ist eine Beurteilungs-, aber keine Wiederherstellungsmaßnahme! Da die Therapie die iv Glucosegabe wäre (die RS und NFS ohne NFK nicht geben dürfen), ist die BZ-Messung eine verzichbare Maßnahme.
Das meinen die Chefärzte des RK.

Sollte ich allerdings zu einem V.a. Hypoglykämie kommen, so darf ich dem Pat. bei Bewusstsein zuckerhaltige Nahrungsmittel verabreichen.

Also was jetzt? Einerseits soll die BZ-Messung obsolet sein, andererseits darf ich bei Verdacht Zucker geben...

RS-USER-schmoelzi
04.08.2004, 21:21
Original geschrieben von David Seemayer
RS und NFS ohne Notfallkompetenz dürfen den BZ nicht messen! Der Grund: BZ-Messung ist eine Beurteilungs-, aber keine Wiederherstellungsmaßnahme!
Dann dürfte ich aber auch nicht RR Messen, denn NaCl darf ich ja auch keines ranhängen.
@Dings:
Was meinst mit Pulsoxy nicht interpretieren dürfen? Das hängt bei mir an jedem Notfallpat. und ich kann sehrwohl mit der Sättigung was anfangen, nämlich O2 verabreichen. (aber das sollte man auch so mitbekommen wann Sauerstoff nötig ist.)

RS-USER-First_Responder
04.08.2004, 21:30
Seh ich das also richtig, dass der Ö-RS ungefähr das macht was wir als First-Responder machen nur mit dem Unterschied in BZ, SpO2 und dass wir nicht transportieren??

RS-USER-DerDings
05.08.2004, 13:31
Original geschrieben von schmoelzi
Was meinst mit Pulsoxy nicht interpretieren dürfen? Das hängt bei mir an jedem Notfallpat. und ich kann sehrwohl mit der Sättigung was anfangen, nämlich O2 verabreichen. (aber das sollte man auch so mitbekommen wann Sauerstoff nötig ist.)

das pulsoxy hänge ich natürlich auch an - aber rein rechtlich dürfen wir mit den werten nix anfangen - siehe BZ...

RS-USER-schmoelzi
05.08.2004, 13:43
Aber im gegen eine schlechte Sättigung kann ich sehrwohl was machen, im Gegensatz zu einer Hyperglykämie.
Das ich die Prozentzahl nicht interpretieren darf wär mir neu.

RS-USER-Medizinarr
05.08.2004, 13:56
Original geschrieben von schmoelzi
Dann dürfte ich aber auch nicht RR Messen, denn NaCl darf ich ja auch keines ranhängen.


Gott sei Dank darf man wenigstens die Schocklage "verabreichen" :rolleyes:

RS-USER-First_Responder
05.08.2004, 20:58
Original geschrieben von DerDings
als RS darf ich mit dem halbautomaten grillen, blutdruck messen und dem doc den koffer schleppen (jetzt mal von bergetechniken , schienung, verband usw. abgesehen).


Also mir hat man beigebracht nur Tote werden geborgen, Verletzte werden gerettet....

Bergesanitäter hört sich ja auch irgendwie komisch an :)

RS-USER-schmoelzi
05.08.2004, 21:07
Original geschrieben von First_Responder
Also mir hat man beigebracht nur Tote werden geborgen, Verletzte werden gerettet....


Stimmt schon so wie du es gelernt hast, nur Rettungstechniken klingt im gegensatz zu Bergetechniken etwas blöd. ;)

Schim
06.08.2004, 06:29
Ich find's immer wieder spannend, wie sich die Le[e/h]rmeinungen unterscheiden - bei uns gibt's eine auf die Rübe, wennst beim bewusstlosen Patienten keinen Zuckerwert hast...

RS-USER-apoplex
06.08.2004, 07:36
Original geschrieben von First_Responder
Seh ich das also richtig, dass der Ö-RS ungefähr das macht was wir als First-Responder machen nur mit dem Unterschied in BZ, SpO2 und dass wir nicht transportieren??

Keine Ahnung, ich weiß nicht, welche Qualifikation, Ausrüstung und Möglichkeiten eure FR haben, daher ist es kaum möglich hierauf eine Antwort zu geben!

RS-USER-apoplex
06.08.2004, 07:40
Original geschrieben von schmoelzi
Aber im gegen eine schlechte Sättigung kann ich sehrwohl was machen, im Gegensatz zu einer Hyperglykämie.
Das ich die Prozentzahl nicht interpretieren darf wär mir neu.
Eine Hyperglukämie wird eigentlich nirgens im Rettungsdienst therapiert, hat auch wenig Sinn und wendet auch keine akute Gefahr ab.
Anders sieht es bei einer Hypoglukämie aus, hier kann dem wachen Patienten sehr wohl rasch resorbierbare Nahrungsmittel (Traubenzucker ect.) angeboten werden. Muss davon ausgegangen werden, dass die Schutzreflexe und das SChlucken gestört sind, gibt es keine Alternative zum i.v.Zugang und Glukose darüber.

RS-USER-schmoelzi
06.08.2004, 09:09
Hab jetzt extra die Hyperglykämie gewählt, denn gegen eine Hypoglykämie bei Pat. mit schon getrübten Bewusstsein, kann ich wirklich nichts machen außer mir nen Doc nachforderen.
Aber gut, dass muss ich sowieso, egal woher diese Bewusstseinstrübung kommt.

RS-USER-First_Responder
06.08.2004, 10:41
Original geschrieben von apoplex
Keine Ahnung, ich weiß nicht, welche Qualifikation, Ausrüstung und Möglichkeiten eure FR haben, daher ist es kaum möglich hierauf eine Antwort zu geben!
Wir sind zwar fast alle nur SAN-Helfer haben dafür aber eine ordentliche Ausrüstung und können bzw. dürfen auch alles benutzen.

Zur Ausrüstung:

ein fast auf RTW-Niveu ausgestatteter Wasserkuppe-Rucksack mit O2, Pulsoxy BZ-Gerät und AED. Außerdem eine el. Absaugpumpe, Schaufeltrage und noch zeug zur Absicherung (Helme, Blinklichter etc...).

Das einzige was wir nicht machen (und mit einem MTW auch schwierig wäre :D ) ist transportieren.

David Seemayer
06.08.2004, 13:16
Original geschrieben von First_Responder
...ein fast auf RTW-Niveu ausgestatteter Waaerkuppe-Rucksack mit O2, Pulsoxy BZ-Gerät und AED. Außerdem eine el. Absaugpumpe, Schaufeltrage und noch zeug zur Absicherung (Helme, Blinklichter etc...)...

Ihr habt einen Rucksack wo all das Zeug drinnen is?! Den will ich sehen!:D

RS-USER-First_Responder
06.08.2004, 14:00
Das müsste er sein:
X-CEN-TEK (http://www.x-cen-tek.de/gfx/products/prod33_big.jpg)

nur ist unserer in blau


Die Malteser in unserem Kreis verwenden den auch im RD

RS-USER-First_Responder
06.08.2004, 14:05
Noch ein Bild (http://www.x-cen-tek.de/gfx/products/prod33_big2.jpg)

David Seemayer
06.08.2004, 15:32
Ich hab' mich eigentlich auf Scaufeltrage & Co. bezogen! Durch die Formulierung könnte man meinen, das Zeug wär' auch im Rucksack!:o

Solche Rucksäcke kenn wie auf den Fotos kenn ich eh auch!:grins: