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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzbezeichnung Notfallmedizin in Bayern



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RS-USER-DerDings
12.08.2004, 14:23
Original geschrieben von Hoffi
es bezog sich eigendlich auf das bild mit adolf, kannst das mal posten oder mailen?

das war mir schon klar... und: nö, tut mir leid, babs hat mir das mal gezeigt, ich habs nicht auf meinem rechner und sie kommt von windhoek aus so schlecht auf den rechner der fh vorarlberg :rolleyes: mal googeln...

Back to life machine
13.08.2004, 09:21
Nochma kurz zum Thema (bin ein bisschen hinterher nach 4 Wochen Urlaub):
Im Vergleich zu den bisherigen Relungen liegt der Hauptunterschied nicht in der klinischen Tätigkeit (6 Monate Intensiv sind für jeden Internisten ein Leichtes, er muß für seinen FA nämlich genauso lange Intensiv mache, wie ein An-Aesthet) sondern in den 50 Einsätzen in Begleitung!! (bisher bzw in andernen Bundesländern zwischen 10-20). Wie das gehen soll, weiss ich auch nicht. In kleineren Häusern wird damit die Weiterbildung praktisch unmöglich.

RS-USER-Hypnos
13.08.2004, 13:28
Original geschrieben von Back to life machine
Nochma kurz zum Thema (bin ein bisschen hinterher nach 4 Wochen Urlaub):
Im Vergleich zu den bisherigen Relungen liegt der Hauptunterschied nicht in der klinischen Tätigkeit (6 Monate Intensiv sind für jeden Internisten ein Leichtes, er muß für seinen FA nämlich genauso lange Intensiv mache, wie ein An-Aesthet) sondern in den 50 Einsätzen in Begleitung!! (bisher bzw in andernen Bundesländern zwischen 10-20). Wie das gehen soll, weiss ich auch nicht. In kleineren Häusern wird damit die Weiterbildung praktisch unmöglich.

Bringt auch meines Erachtens nicht wirklich einen Erfahrungszuwachs. Und, mal ganz ehrlich, 50 Einsätze sind ja nur zu schaffen, wenn man dann auch mal seine freien Wochenenden (von den man ja eh in aller Regel höchstens 2 pro Monat hat) opfert, um da noch quasi-Notfälle zu begleiten. In NRW bietet die Ankreuzmöglichkeit "akute Lebensgefahr nicht auszuschießen" schon eher die Möglichkeit, die Einsätze voll zu bekommen. Sicherlich ist mit disem neuerlichen Beschluß genau das Gegenteil von dem, was eigentlich erreicht werden sollte, erreicht worden...nämlich eine Behebung des schon chronischen NÄ-Mangels...

RS-USER-Bärentöter
13.08.2004, 14:10
es geht ja um die Zusatzbezeichnung, nicht um die Fachkunde (=Erlaubnis), die m.E. unangetastet bleibt. Wenn man lange genug fährt, kriegt man die Zusatzbezeichnung quasi hinterhergeworfen

RS-USER-Hypnos
13.08.2004, 15:11
Wofür braucht man eine solche Zusatzbezeichung denn eigentlich?

Dafür, daß man, wie Meister Sefrin, einen roten PKW fährt, und ihn dann als NEF ausstattet und mit so ca. 7 Blaulichtern durch die Gegend fährt???

RS-USER-DerDings
13.08.2004, 15:42
Original geschrieben von Hypnos
Wofür braucht man eine solche Zusatzbezeichung denn eigentlich?




würd mich jetzt auch interessieren... der fachkundenachweis ist vorraussetzung für die arbeit als NA, oder ?

was ist dann eine "zusatzbezeichnung"

Quisqualat
13.08.2004, 16:12
Guckt mal hier: http://www.thieme.de/viamedici/weiterbildung/weiterbildung/planer2.html

Hinzu kommt noch das man eine Zusatzbezeichnung auf Stempel, Praxisschilder etc. schreiben darf. Also z.B. Dr. med. M. Mustermann, Facharzt für Innere, Zusatzbezeichnung Gastroenterologie und Rettungsmedizin. Eine Fachkunde wie Strahlenschutz (oder wie sich das schimpft) oder Rettungsdienst jedoch nicht.

@ Back to life Machine: Der Internist muss laut ÄK Nordrhein "nur" 6 Monate seiner 6 Jahre auf der Intensiv machen der Anästhesist 12 Monate von 5 Jahren. Macht jetzt nicht so den Unterschied aber es ist nicht die gleiche Zeit ;).

RS-USER-Hypnos
13.08.2004, 17:40
Alles schön und gut...nur was will ich als Niedergelassener mit einem Schild, welches mich der Fachkundlichkeit der Notfallmedizin ausweist...???

Vielleicht kann ich mir dann ja straffrei (quasi als Werbersatz) quietschbunte Notarzt-Jacken in die Praxisfenster hängen?:D :D :D

RS-USER-DerDings
13.08.2004, 17:52
Original geschrieben von Hypnos
Alles schön und gut...nur was will ich als Niedergelassener mit einem Schild, welches mich der Fachkundlichkeit der Notfallmedizin ausweist...???



naja... wenn man(n) single ist ? imagepflege :rolleyes: :D :D

RS-USER-Hypnos
13.08.2004, 20:26
...so nach dem Motto: Es empfiehlt sich immer, etwas Not-Arzt im Hause zu haben???

Und weil ja


_______________:peace: ist...


:D :D :D

RS-USER-DerDings
16.08.2004, 11:19
Original geschrieben von Hypnos

_______________ ist :peace:




genau darauf wollte ich hinaus ! :D :D

RS-USER-Hypnos
16.08.2004, 13:25
Original geschrieben von DerDings
genau darauf wollte ich hinaus ! :D :D

Ich will da auch immer drauf hinaus...:D :D :D

RS-USER-DerDings
16.08.2004, 17:16
Original geschrieben von Hypnos
Ich will da auch immer drauf hinaus...:D :D :D

wobei "hinaus" ja eigentlich falsch ist :rolleyes:

RS-USER-Bärentöter
16.08.2004, 18:11
:confused: :confused: :confused:

Back to life machine
17.08.2004, 17:36
Naja, die Rettungsdienstgesetze der Länder fordern, dass für den Notarztdienst "geeignete" Ärzte eingestzt werden. Schaut man dann in die Gesetzeskommentare, steht da, dass geeignet ein Arzt mit (je nach Bundesland) Fachkundenachweis oder Zusatzbezeichnung ist. Wenn man also ohne so einen Schein fährt, kann es ungangenehm werden, denn dann muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass die "Eignung" trotzdem bestand.
Dort wo es die Zusatzbezeichnung gibt, gibt es den Fachkundenachweis nicht mehr (kann man nicht mehr erwerben) und umgekehrt.

@Quisqalat: Haste Recht, die Kardiologen brauchen ein Jahr. Nachdem ich zum Zeitpunkt des Internisten schon 3,5 hatte, war ich ein bisschen durcheinander:peace: