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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesamtnote aus schriftl. u. mündl.



25.08.2001, 13:55
Hallo´,

kann mir jemand sagen ob man eine 5 im mündlichen mit einer schriftlichen 3 ausgleichen kann?

frodo
25.08.2001, 14:06
5er können, glaub ich, nur mit 2ern ausgeglichen werden. Sorry.

25.08.2001, 14:16
Noch habe ich auch keine 5 aber ich könnte wesentlich entspannter in die mündliche Prüfung gehen.

Kann es mir irgendjemand definitiv sagen?

25.08.2001, 14:20
Natürlich reicht auch 'ne 1 im Mündlichen für den Ausgleich der schriftlichen 5, aber eine 3 auf keinen Fall. Steht alles in der Approbationsordnung (müsste man nach 10, 11 oder mehr Semestern eigentlich mal irgendwann und irgendwie zur Kenntnis genommen haben!)

25.08.2001, 14:24
Danke für die freundliche antwort du superbrain, meine Frage war aber ob ich ein Mündliche 5 mit einer schriftlichen 3 ausgleichen kann und nicht umgekehrt

Jens
25.08.2001, 14:56
Hallo,

es ist so, wie auch schon in einem der Beiträge weiter oben beschrieben wurde: eine 5 in einem der beiden Prüfungsteile - egal ob mündlich oder schriftlich - kann NUR DURCH EINE 2 in dem anderen Prüfungsteil ausgeglichen werden. So sagt es die Approbationsordnung unter § 13(2), dort steht:

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(...) Die Ärztliche Vorprüfung und der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind jeweils bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Teil bestanden sind oder wenn der Prüfling in einem Prüfungsteil die Note "mangelhaft" und in dem anderen Prüfungsteil mindestens die Note "gut" erhält. (...)
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Die Note für den Zweiten Teil zählt 50 % der Gesamtnote Deines Studiums, wobei der schriftlilche Abschnitt doppelt gegenüber dem Mündlichen gewertet wird (also schriftliche Note 2/6, mündliche Note 1/6).

Also wünschen wir Dir mal eine erfolgreiche mündliche Prüfung !

:-) Viele Grüße ! :-)

Jens

25.08.2001, 15:20
Danke für das Prädikat (hätte ich mir nie selber verliehen!).
Aber Spaß beiseite: der Ausgleich muss natürlich in jeder Richtung in gleicher Weise wirken, also unabhängig, ob eine mündliche 5 mit einer schriftlichen 1 oder 2 oder eine schriftliche 5 mit einer mündlichen 1 oder 2 auszugleichen ist. Zwingend geboten durch den Gleichbehandlungsgrundsatz!

tc13
23.03.2004, 17:03
Ich bin gerade beim Auszählen meiner Punkte (II Examen schriftlich)
Wahrscheinlich werden mir nur ein oder zwei Punkte an der vier fehlen!!!

Kann ich trotzdem noch mit einer zwei im Mündlichen ausgeichen ?

Oder ist das schon hoffnungslos ?

Die neue AO trifft da noch nicht zu oder ?

Vielen Dank

t.