Hörbird
15.08.2004, 19:47
Also, in Baden-Würtemberg siehts so aus, das man entweder per Üol oder RD ins psych. KH gebracht werden kann und bis zu 72 Stunden untergebracht werden kann - ohne richterliche Einweisung.
Wass darüberhinaus geht, wird dann vom Amtsrichter entschieden.
Wass darüberhinaus geht, wird dann vom Amtsrichter entschieden.