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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AED einweisung ert ab 18?



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Mahlzeit
24.08.2004, 23:10
In einem Lehrgang habe ich neulich erfahren, daß nur volljährige Helfer in die Verwendung von AED's eingewiesen werden dürfen.

Bedenkt man, daß schon 4-jährige so ein AED fehlerfrei bedienen können, kann man verstehen wenn ein 17-jähriger SanH diese Regelung leicht sinnlos findet.

Andererseits handelt man in diesem Fall nach § 680 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und muß dafür volljährig sein....

Mir ist klar, daß AED ein durchaus strittiges Thema ist (ein RA muß auf jedes spezielle Gerät eingewiesen sein, ein Passant auf der Straße darf es auch so nutzen)...

Deshalb meine Frage: Was haltet ihr davon?

El Mosquito
25.08.2004, 12:11
Ich halt das nicht für gut, denn jeder kann und soll im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe leisten, dann ist es schwachsinnig jemand in seinen Möglichkeiten zu beschränken.

Aber das Thema lückrige und unsinnige Rechtslage im Gesundheitssystem kennen wir ja schon zur genüge.

Beachbaer82
25.08.2004, 15:00
Persönlich denke ich das es schwachsinn ist die Altersgrenze so hoch zu hängen. Abgesehen davon das man mit einem solchen gerät keine großen Fehler oder Dummheiten machen kann ist es unlogisch das man erst 18 sein muss.
Mit 16 darf man aktiv in einer Bereitschaft mitarbeiten aber erst mit 18 ein solchens Ding bedienen? Wäre ich 15 und als Passant am Bahnhof dürfte ich es auch...

Naja deutsche Gesetze halt...

El Mosquito
25.08.2004, 15:10
Ich stell jetzt mal ne u.U. blöde Frage aber wo steht denn bitte das man U18 keinen AED bedienen darf.

Geschäftsführung ohne Auftrag besteht bei jedem bewustlosen, d.h. ein Kind/Jugendlicher dürfte auch keine Stabile Seitenlage anwenden.

Vindu
26.08.2004, 07:37
Ich sag mal, wie wir das geregelt haben.
Einer unserer SanH war damals noch sechzehn, als er den AED Kurs machte.
Der Doc schrieb dann auf sein Zertifikat, dass er das Gerät erst ab 18 bedienen darf.
Aber in der Realität würde er gemäß seiner Ausbildung die Elektroden aufkleben und ggf. auch den Knopf drücken.

Die Gesetzt sind hier ein wenig seltsam, denn jeder "Zivilist" am Bahnhof, ob achtzehn oder nicht, kann das Gerät aus der halterung nehmen und einsetzen, wenn er sich traut.

der Vindu

RS-USER-schmoelzi
26.08.2004, 08:13
Original geschrieben von Vindu
Die Gesetzt sind hier ein wenig seltsam, denn jeder "Zivilist" am Bahnhof, ob achtzehn oder nicht, kann das Gerät aus der halterung nehmen und einsetzen, wenn er sich traut.
Das ist ja das komische, jeder Laie darf, aber qualifiziertes Personal im RD muss entweder alt genug sein, oder eine MPG Einschulung auf das Gerät haben, das ist doch irgendwie schwachsinnig.

RS-USER-apoplex
26.08.2004, 09:28
Original geschrieben von schmoelzi
Das ist ja das komische, jeder Laie darf, aber qualifiziertes Personal im RD muss entweder alt genug sein, oder eine MPG Einschulung auf das Gerät haben, das ist doch irgendwie schwachsinnig.

Ein Mitarbeiter Im RD muss beides haben, eine entsprechende Einschulung und das passende Alter.
Es gibt halt Unterschiede, ob man etwas zufällig privat macht oder berufsmäßig bzw. im Auftrag einer Hilfsorganisation. Letztendlich hat es auch Sinn, ein Privatmensch kann für Fehler bei der EH nicht belangt werden, Fachpersonal schon.

gumbaer
26.08.2004, 11:25
Bei den Geräten an öffentlichen Plätzen sind diese meistens mit einem Alarmschalter versehen, so dass in kürzester Zeit eine Person vor Ort ist die auf das Gerät eingewiesen ist, um die Vorgaben nach dem MPG einzuhalten. Und laut MPG braucht jeder eine Einweisung am Defi, wenn er Ihn auch einsetzen will.

RS-USER-apoplex
26.08.2004, 11:36
Original geschrieben von gumbaer
Bei den Geräten an öffentlichen Plätzen sind diese meistens mit einem Alarmschalter versehen, so dass in kürzester Zeit eine Person vor Ort ist die auf das Gerät eingewiesen ist, um die Vorgaben nach dem MPG einzuhalten. Und laut MPG braucht jeder eine Einweisung am Defi, wenn er Ihn auch einsetzen will.

Das MPG richtet sich afair nur an Personen, die gewerbsmäßig oder professionell in Gesundheutsberufen arbeiten.
Bei Laien, die im Rahmen eines übergesetzlichen Notstandes einen AED benutzen, ist keine MPG Einschulung erforderlich.

El Mosquito
29.09.2004, 15:30
Also nach Rücksprache mit dem MPG-Beauftragten meiner RW kann ich noch folgendes sagen:

Wie schon gesagt richtet sich das MPG nur an Fachpersonal und diese muss halt bestimmte Vorraussetzungen erfüllen: (Ausbildung, Alter, Erfahrung)
Um sicherzustellen das keine Gefährdung des Patienten besteht.
Diese Anforderung erfüllen HiOrg-Angehörige idR nicht.

Das MPG hat nichts mit den Geräten zu tun die im Rahmen der Laiendefibrilation zu tun, diese dürfen von jedem bedient werden.

-----
Die Probleme hierbei sind aber a) Unkenntnis und b) veraltetes Standesdenken bei den Ärzten.

Durch Unkenntnis werden die Begriffe: AED (Automatisch-Externer Defibrilator), Vollautomat und Halbautomat immer wieder durcheinandergeworfen.
(Beispiel: Plus/Minus gestern auf ARD)

El Mosquito
29.09.2004, 15:30
Also nach Rücksprache mit dem MPG-Beauftragten meiner RW kann ich noch folgendes sagen:

Wie schon gesagt richtet sich das MPG nur an Fachpersonal und diese muss halt bestimmte Vorraussetzungen erfüllen: (Ausbildung, Alter, Erfahrung)
Um sicherzustellen das keine Gefährdung des Patienten besteht.
Diese Anforderung erfüllen HiOrg-Angehörige idR nicht.

Das MPG hat nichts mit den Geräten zu tun die im Rahmen der Laiendefibrilation zu tun, diese dürfen von jedem bedient werden.

-----
Die Probleme hierbei sind aber a) Unkenntnis und b) veraltetes Standesdenken bei den Ärzten.

Durch Unkenntnis werden die Begriffe: AED (Automatisch-Externer Defibrilator), Vollautomat und Halbautomat immer wieder durcheinandergeworfen.
(Beispiel: Plus/Minus gestern auf ARD)

Mahlzeit
30.09.2004, 00:04
Also, ich habe jetzt folgende Info:

Die AEDs fallen durchaus unter das MPG!
Es handelt sich hierbei um ein MP der Klasse IIb.
Allerdings ist das MPG (bzw. die MPBetreibV) nur für Personen bindend, die diese Geräte gewerblich einsetzen. Und hierunter fallen durchaus auch HiOrg angehörige! Schließlich lassen sich die HiOrgs den SanD ja bezahlen....

Etwas anders ist es bei den frei zugänglichen Geräten. Da diese nicht gewerblich genutzt werden brauch auch keiner eine Einweisung darauf... Auch nicht der RA, der zufällig an einem solchen Gerät vorbei läuft (es sei denn, er befindet sich im Dienst...)

Woher habe ich diese Informationen?
Ich durfte innerhalb der letzten Wochen an mehreren Einweisungen zum MPB für verschiedene AEDs teilnehmen. Dort wurde dieses Thema lang und breit diskutiert. Desweiteren habe ich Infomaterial der Firma Medtronic vorliegen, aus welchem dies auch hervorgeht...

Ich jedenfalls werde keinem unter 18 eine Einweisung bestätigen - d.h. er kann gerne an der Einweisung teilnehmen so daß er das Wissen hat, diese Geräte privat einzusetzen - nicht aber "dienstlich" auf einem SanD.
Allerdings - was ich als Ausbilder innerhalb der HiOrg mache ist ja eh meine Sache :D

RS-USER-First_Responder
30.09.2004, 08:10
Ich verstehe eure ganze Disskusion nicht!

Ich bin ja erst vor 2 Tagen Achtzehn geworden und haben schon mehrere AED-Einweisungen hinter mir und habe auch jede zertifiziert bekommen.
Da gibts bei uns im kreis auch keine verschiedenen Meinungen der HiOrgs. Da interesierte eigentlich keinen so wirklich mein Alter!!!

Rescuerambo
30.09.2004, 08:23
Ich finde das dass MPG in Sachen AED gründlcih nachgebessert werden muss.

Mit dem Alter kann das nichts zu tun haben, es gibt auch 17 Jährige RS, die mit nem Manuellen blitzen dürfen!!!!!

Mahlzeit
30.09.2004, 15:59
Original geschrieben von Rescuerambo
Ich finde das dass MPG in Sachen AED gründlcih nachgebessert werden muss.


Das steht außer Frage...

Aber solange ich als MPB die Info "erst ab 18" habe werde ich den Teufel tun und mich nicht daran halten...
dann passiert doch mal was (wie auch immer) und dann heißt es "Wieso, ich darf doch... der da hat mich eingewiesen und hier ist seine Unterschrift.." und genau in dem Moment steht einer daneben, der eine Aussage hat, welche mit "erst ab 18" zu deuten ist.... nein Danke.

Aber wie schon gesagt: Ich kann da meiner Willkür so ziemlich freien Lauf lassen... :grins:

Mahlzeit
08.10.2004, 17:46
Original geschrieben von Rescuerambo
Mit dem Alter kann das nichts zu tun haben, es gibt auch 17 Jährige RS, die mit nem Manuellen blitzen dürfen!!!!!

BTW: ist es nicht so, daß der RS erst mit 18 gemacht werden darf und nur der RH ab 16 ist?
Ich habe die APVO RettSan gerade nicht im Kopf, aber ich meine dem war so...

RS-USER-blacksheep
18.11.2004, 11:09
Original geschrieben von Mahlzeit
BTW: ist es nicht so, daß der RS erst mit 18 gemacht werden darf und nur der RH ab 16 ist?
Ich habe die APVO RettSan gerade nicht im Kopf, aber ich meine dem war so...

Tach

RH ab 17
RS ab 17

Da vielerorts der RH als RS-Grundlehrgang bezeichnet wird, kann man mit der Theoretischen Ausbildung schon mit 17 beginnen. Für den Abschlusslehrgang (ist nochmal eine Woche) und den praktischen Teil der Ausbildung zum RH/RS muss man meines Wissens (hat der Rechtsgelehrte aus meinem RA-Kurs erzäht) minds 18 sein. Ne konkrete Gesetzestextstelle kann ich gerade leider nicht nennen (wuar chaos). Es hatte aber mit der Geistigen Reife usw zutun. Man kann einem Minderjährigen nicht die gleiche Reife zugestehen wie einem Volljährigen. Daher gibt es im RD (RTW/KTW) keine Minderjährigen (auch nicht als Praktikanten)..


Sorry das die Antwort nach so langer Zeit kommt, aber ich bin neu und les mich gerade durch die Foren.

mfg
Fabian

Vindu
18.11.2004, 11:15
Ich hab mal in die Ausbildungsordnung von RLp geschaut...hier heißt es:

Die Ausbildung kann nur beginnen, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat

Über Prüfung erst mit 18 habe ich nichts gefunden, aber ich habe auch nicht wirklich gesucht.

der Vindu

Rescuerambo
18.11.2004, 11:34
.... türlich darfst du deine Prüfung mit 17 machen...

Leitstelle
18.11.2004, 11:52
ich find das doof wenn ich im kaufhaus einen defi hängen hab aber ihn nicht bedienen darf (toz können) find ich lächerlich