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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IMPP-Einspruch



Juliana
14.04.2003, 19:50
Hallo Leute!
Nun habe ich den offiziellen IMPP-Bescheid bekommen und mir fehlen 3 Punkte zur 2! - Davon habe ich mich angeblich bei zwei Punkten nur "verkreuzt", d.h. eine Zeile war leer, dafür in der Zeile darüber zwei Markierungen (natürlich wurden beide Aufgaben als falsch gewertet). - Also besonders ärgerlich! :-(

Ist es möglich, den Antwortbogen beim IMPP einzusehen?
Wo ist denn dieses Institut in Mainz (Adresse??)? Oder sind die Bögen jetzt beim Landesprüfungsamt?
Ich würde bei der einen oder anderen Frage gerne Einspruch erheben, hat jemand hat dies bereits für dieses Examen getan? Vielleicht kann man sich ja zusammentun! :-)

Mich würde auch mal interessieren, wie das IMPP auf diese Einsprüche reagiert und wie man am geschicktesten vorgeht (brieflich, persönlich oder schon gleich mit Rechtsanwalt??????)

Bis bald, Juliana :-winky

TobiT
16.04.2003, 22:12
Hi,

mir geht es ähnlich. Ich habe 56 Punkte, damit feheln 4 Punkte zur zwei.
Ärger mich auch unheimlich. Bringt zwar nichts, aber ich tue es trotzdem.
Das mit dem Nachteilsausgleich kapiert auch keiner.
Ich hatte Eingaben gegen zwei Fragen eingeschickt (Tag 1 Gruppe B Frage 34 (Gruppe A: 148) Tag 2 Gruppe B Frage 47 (Gruppe A: 64)
Scheint die Damen und Herren vom IMPP nicht beeindruckt zu haben, obwohl ich mittels Literatur und AUssagen zahlreicher Professoren meiner Meinung nach nachgeweisen habe, daß die Fragen nicht lösbar sind.
Also, noch ein paar Tage/Wochen/Monate weiterärgern. Machen kann man wahrscheinlich nichts mehr.
Ich werde trotzdem nochmal nachhaken.
Gruß TobiT
:-(

Medicus
17.04.2003, 15:41
Hallo Ihr zwei!
Ich habe das gleiche Problem, ich mir fehlen auch nur 3 Punkte zur besseren Note- und was mich noch mehr ärgert, im 1. Staatsexamen waren's auch schon nur 2 Punkte, die gefehlt haben!
Außerdem habe ich bei 3 Aufgaben einfach den Text nicht richtig gelesen ( man sollte halt am ehesten von am wenigsten unterscheiden können...).
Ich überlege mir jetzt ernsthaft, ob ich Widerspruch einlegen soll und wollte jetzt dafür in die Bib gehen und in dicken Wälzern nachlesen, ob meine Antworten nicht irgendwo zu finden sind. Allerdings weiß ich noch nicht, wie und wohin ich mich wenden soll.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mich auf dem Laufenden halten könntet, wenn Ihr was Neues rausfindet.
Ich mache natürlich das Gleiche.
Viele Grüße
Ina

TobiT
17.04.2003, 18:37
Habe mir heute meine Hefte nochmal angeguckt. Es wird für mich immer ärgerlicher. Von den dummen Fehlern die ich sicherlich gemacht habe, will ich gar nicht mal reden. Auf die habe ich auch gar nicht geachtet.

Das ärgerliche ist folgendes: Bei allen der 5 gestrichenen Fragen habe ich eine der vom IMPP angegebenen Lösungen. Bei den gestrichenen Fragen sind ja immer in einer Klammer die beiden möglichen Antworten angegeben.
Da die Fragen aber nicht gewertet werden, habe ich nichts davon!
Da ist ja immer die Rede vom Nachteilsausgleich, den keiner kapiert. Also meiner Meinung nach entsteht mir durch die Annulierung der Fragen ein Nachteil. Ausgeglichen wird der halt dadurch, daß ich nur eine 3 statt einer 2 kriege. Der Nachteil wird somit für mein Empfinden mit einem Nachteil ausgeglichen. Tolle Regelung!

Ich bin jedenfalls ziemlich gefrustet, anstatt mich über meine bestandene Prüfung zu freuen. :-(

Die Fragen gegen die ich eine Eingabe gemacht habe, sind ja voll in der Wertung. Trotz meiner ausdrücklichen Bitte hat das IMPP dazu bisher keine Stellung genommen. Ich rechne auch nicht wirklich damit, daß dies noch passiert.

Ich bin noch nicht so richtig entschlossen, ob ich weiterhandeln soll. Zum einen glaube ich nicht wirklihc an einen Erfolg. Zum anderen kostet unheimlich viel Zeit und Energie. Die habe ich momentan nicht bzw. muß sie eigentlich anderweitig investieren. :-nix

Werde mal eine Nacht drüber schlafen und ein paar Schokoostereier in mich reinstopfen. Einen bösen Brief kriegt das IMPP aber irgendwann auf jeden Fall noch. Wenn die nicht zu blöd wären, vernünftige Fragen zu stellen, bräuchte man sich hier gar nicht rumärgern. :-meinung

Haltet mich mal auf dem Laufenden, was ihr macht. Ich werde auch immer hier posten, wenn sich bei mir etwas ändert.

Gruß und schöne Ostern

TobiT

Juliana
18.04.2003, 23:15
Hallo Leute!

Das ist ja toll, dass sich da doch noch ein paar Leute gefunden haben!!! :-)
Ich hab inzwischen auch ein bißchen was raus bekommen!
Und zwar ist das IMPP gar nicht mehr zuständig für die beanstandeten Aufgaben. Die Prüfungsbögen sind alle ins Landesprüfungsamt gegangen und dorthin muß man nun auch seinen Einspruch für die Aufgaben senden!!! :-notify

Es wäre außerdem echt gut, wenn Leute, die Einspruch gegen Aufgaben einlegen (oder schon eingelegt haben) dies hier schreiben würden, da man dann einen Überblick über die zweideutigen Aufgaben hätte und sich auch gegenseitig mit Aufgaben helfen könnte.
Denn: wenn eine Aufgabe einmal bei jemandem anerkannt wurde, wird sie auch bei anderen anerkannt - aber nur bei denjenigen, die zwischen zwei Noten stehen und auch Einspruch erhoben haben!
So, das waren erstmal meine News!

Bis bald, Juliana :-winky

Peter Artz
19.04.2003, 00:39
@TobiT:

Es ist auf jeden Fall so: Hast du Fragen richtig beantwortet, die das IMPP gestrichen hat, so stehen dir diese Punkte zu. Also kannst du somit auch Einspruch einlegen.
Bei wem oder wie du das machst kann ich dir leider aber auch nicht genau sagen.

Ich weiß es halt auch nur aus dem Freundeskreis. Eine Freundin von mir fehlten auch nur 3 Punkte zum bestehen glaub ich und sie hatte drei gestrichene Fragen richtig beantwortet. Sie hat dann Einspruch eingelegt und hat Recht bekommen und hat die Bestehensgrenze erreicht. Zumindest hat sie es mir so erzählt. Aber ich habe dass auch irgendwo mal gelesen...

so just try it

:-top

TobiT
19.04.2003, 22:43
Hi,

klingt ja fast doch noch vielversprechend. Dabei hatte ich mich fast schon mit meiner Note abgefunden.
So werde ich mich morgen wohl doch noch hinsetzten und einen Breif schreiben. Bleibt allerdings die Frage, an wen das Schreiben nun zu richten ist. Ans IMPP, welches ja auch die Auswertung macht und ja die Fragen streicht, oder ans zuständige LPA.
Im Zweifelsfall kann man es natürlich auch einfach an beide schicken.

Haltet mich auf dem laufenden, ich werde es auch tun

Gruß TobiT

Freibi
23.04.2003, 20:17
Hallo TobiT et al.!
Bei mir war es beim Physikum und beim 1. Stex genauso. Einmal hat mir das IMPP (ich glaube, das war es, und nicht das LPA) eine Kopie von meinen Original-Antwortbögen gemacht, so daß ich feststellen konnte (mußte....), daß ich bei 2 Fragen einen anderen Buchstaben angekreuzt hatte als ich wollte (und notiert hatte).
Mit dem Nachteilsausglaich scheint es so zu sein: wenn man die Sternchenfragen (die nachträglich gestrichenen) richtig hat, also eine der beiden richtigen Lösungen, dann können sie im Fall, daß es einen Unterschied bei der Note macht, angerechnet werden, aber leider nur als ungefähr halbe Punkte!
Das liegt daran, daß berechnet wird, wieviele Teilnehmer eine richtige Lösung angekreuzt haben, und da es 2 Lösungen gibt, sind das doppelt so viele wie sonst. Dadurch erbringt man durch Ankreuzen einer von 2 (statt 1 von 1) richtigen Lösungen eine kleinere Leistung im Verglaich zu den anderen und kriegt keinen ganzen Punkt.
Bei mir hatten im 1. Stex 5 Punkte gefehlt, und ich hatte alle 5 Sternchenaufgaben richtig, aber leider...
Ich würde aber auf jeden Fall mein Möglichstes versuchen, das kann nicht schaden! :-dafür

TobiT
24.04.2003, 08:54
Bin quasi gerade auf dem Weg zur Post, um meinen Brief einzuwerfen.
Ich rechne auch nicht damit, daß es etwas bringt, aber dann habe ich es wenigstens versucht.

Mein Problem ist, das ich den Nachteilsausgleich nicht kapiere, da ich mir keinen Fall ausdenken kann, bei dem ein Student davon profitiert.
Schließlich wandert immer auch die Notengrenze nach oben, wenn Du Punkte doch noch angerechnet kriegst.
Sprich: Du kriegst einen Punkt mehr, gleichzeitig hebt sich aber auch die Grenze um einen Punkt. Die Note bleibt also gleich.
Vielleicht bin ich aber auch einfach zu doof. Bin ja nur ein kleiner Medizinstudent, der außer Auswendiglernen und Kreuzchen (Strichchen) machen nicht viel kann ;-)

Gruß TobiT

Medicus
24.04.2003, 09:54
Hi TobiT!
An wen hast Du Deinen Brief denn addressiert? Und was hast Du so ungefähr geschrieben?
Ich habe es leider immer noch nicht geschafft, meine Falschantworten in der Bib nachzuschlagen, aber heute nehme ich nochmal einen Anlauf. Ich hatte mir das so vorgestellt, daß ich, falls ich in einem Buch meine Lösung finde, sie kopiere und mitschicke.
Das mit dem Nachteilsausgleich blicke ich auch auf keinem Auge! Ich habe alle 5 gestrichenen Aufgaben richtig und wenn ich sie einfach zu meinen Punkten dazuzähle, bin ich schon bei der besseren Note. Kriege ich aber nicht, weil ja die Notengrenze nach oben wandert... Hääää?
Hier im Forum gibt's auch einen Sammelpunkt für strittige Fragen, also, wenn ich noch ein paar Aufgaben finde, bei denen es auch andere Lösungen als die vom IMPP gibt, werde ich sie dazuschreiben.
Viel Erfolg mit Deinem Schreiben wünsch ich Dir!
Gruß
Ina

TobiT
24.04.2003, 11:42
So, meine Einsprüche sind als Einschreiben unterwegs. Einmal an mein LPA und in Kopie ans IMPP.
Bin mal gespannt, was da kommt. Vermutlich erstmal gar nichts und wenn doch, dann sicherlich
nicht doch noch die erhoffte Note.
Aber so habe ich es wenigstens versucht.
Ich werde euch über das Ergebnis informieren.

Ich habe nicht nochmal konkret gegen einzelne Fragen Einspruch erhoben, da ich das ja schon (offenbar erfolglos, da die Fragen gewertet wurden) Ende März gemacht hatte (Gruppe B Tag1/34 (A: 148) und Tag 2/47 (A: 64).

In meinem jetztigen Brief habe ich vor allem darauf bestanden, daß mir die fünf Punkte aus den annulierten Fragen gutgeschrieben werden, da ich immer eine der angegebenen Lösungen hatte.
Außerdem habe ich geschrieben, daß der nachteilsausgleich keiner ist, weil ja immer die Notengrenze mit ansteigt. Ich habe mir trotz eifrgien Nachdenkens keinen Fall ausdenken können, der von diesem sogenannten Nachteilsausgleich profitiert.
Meiner Meinung nach werden Nachteile zu neuen Nachteilen.
GEschickt habe ich es an LPA und IMPP (s.o.)

Gruß TobiT

Medicus
27.04.2003, 19:00
Hallihallo!
Ich habe jetzt auch meinen Brief mit dem Widerspruch fertig!
Ich habe ihn allerdings nur ans LPA addressiert, weil ich dort von dem Herrn, der für's 2. Staatsexamen zuständig ist, die Auskunft bekommen habe, daß ich das ohne speziellen Namens- oder Abteilungszusatz ans LPA schicken soll.
Also habe ich jetzt ein paar Aufgaben beanstandet und Kopien aus Lehrbüchern und meinen Antwortbogen dazugelegt.
Bin jetzt schwer gespannt!!!
Zu den beanstandeten Aufgaben schaut doch einfach im Forum im Sammelpunkt für umstrittene Fragen.
Guten Start ins PJ wünsche ich Euch!
Bei mir geht's zumindest morgen los... :-top
Grüße
Ina

TobiT
04.05.2003, 18:22
Hallo Leute,

wie versprochen will ich euch über meinen Einspruch auf dem Laufenden halten.
Ich habe vor 3-4 Tagen Post vom Landesprüfungsamt erhalten.
Ich ging davon aus, daß es quasi die Absage ist bzw. die Mitteilung, daß die Note bleibt wie sie ist.

Stattdessen fand sich folgender Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr T...,

ich bestätige den Eingang Ihres o.a. Schreibens.

Nach Prüfung des Einspruches erhalten Sie weitere Nachricht.

Mit freundlichem Gruß"

Wenn das nicht ein Standardbrief ist, um die Leute erstmal ruhig zu stellen, könnte man ja wirklich den Eindruck kriegen, die nehmen den Einspruch ernst. Mal abwarten.
Große Hoffnung mache ich mir trotzdem nicht.

wird fortgesetzt...

Gruß TobiT

TobiT
10.05.2003, 18:21
Hier die versprochene Fortsetzung. Vor ein paar Tagen habe ich einen Brief vom IMPP mit folgendem Inhalt bekommen:

"6. Mai 2003

Hinweise zu Prüfungsfragen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Teil), Frühjahr 2003, Auflage B
Ihr Schreiben vom 28. März 2003

Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie besten Dank für Ihr obengenanntes Schreiben.
Wir haben Ihre Kritikpunkte überprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Zu Frage Nr. 34 vom 1. Tag
Zur Prophylaxe nosokomialer Pneumonien auf Intensivstationen sind in erster Linie Maßnahmen geeignet, die eine Exposition des Patienten gegenüber Fremdkörpern einschränken, da Magensonden oder intratracheale Tuben erwiesenermaßen als Schienen für eine Keimverschleppung in die Lungen fungieren. Eine Antibiotikaprophylaxe ist abgesehen von der Unverhältnismäßigkeit der Anwendung eines Aminoglykosids mit selektiver Wirksamkeit generell nicht zu empfehlen, da im Gegensatz zu Hygienemaßnahmen eine gesicherte Wirkung bei ungezielter Indikation nicht nachgewiesen werden konnte. Die nichtinvasive Beatmung ist zwar nicht bei jedem Patienten praktikabel, hat aber den Vorteil des Erhalts physiologischer Funktionen (Schlucken, Husten) und reduziert nach neueren Untersuchungen das Risiko nosokomialer Pneumonien signifikant. Eindeutige Lösung der Prüfungsfrage ist Antwort (A).
Literaturhinweise:
1. Van Aken et al.: Intensivmedizin, 2001, S. 629f und 827f
2. Braun/Preuss: Klinikleitfaden Intensivmedizin", 5. A., 2002, S. 309f
3. Matthys/Seeger: Klinische Pneumologie, 3. Aufl., 2002, S. 641ff.

Zu Frage Nr. 47 vom 2. Tag
Als Lösung dieser Prüfungsfrage wurde (E) festgelegt.
Mit einem positiven Lhermitte-Zeichen ist im Zustand der Hypoglykämie (bei Diabetes mellitus) nicht zu rechnen. Das Lhermitte-Zeichen ist nicht identisch mit den von Ihnen zitierten Parästhesien. Ein positives Babinski-Phänomen hingegen kann bei diesem Zustand durchaus auftreten, insbesondere im Zustand des hypoglykämischen Koma.

Literaturhinweis:
1. Berlit: Klinische Neurologie, 1.Aufl., 1999, S. 736
2. Masuhr: Neurologie, 4. Aufl., 1999, S. 230

Wir hoffen, dass Ihnen diese Erläuterungen zum Verständnis der Prüfungsfragen von Nutzen sind.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Dr. J. Weinig"

Mein Verständnis für die Fragen hat sich durch dieses Schreiben allerdings nicht geändert, denn ich halte die Fragen immer noch für vollkommen unsinnig.
Aber immerhin kriegt man eine Antwort auf seine Beschwerde. Ich werde mir bei Gelegenheit mal die angegebenen Literaturhinweise ansehen. Bin mal gespannt, was da steht.
Einen weiteren Brief vom Landesprüfungsamt habe ich bisher noch nicht bekommen.

Gruß TobiT

TobiT
09.06.2003, 19:59
Hallo zusammen,

wie angekündigt will ich ja nun auch den Abschluß meines Einspruches beim LPA und IMPP hier schriftlich niederlegen.

Wie auch nicht wirklich anders zu erwarten (die Hoffnung stirbt zuletzt), hat es nichts gebracht und meine Note bleibt wie sie war.
Ich habe vor einiger Zeit ein Schreiben des LPA bekommen, darin enthalten war ein Schreiben des IMPP. Von Seiten des IMPP wurde mein Einspruch abgelehnt, da er nicht schlüssig sei.
Kurz zur Erinnerung: ich hatte Einspruch gegen zwei konkrete Fragen und gegen den Nachteilsausgleich im allgemeinen erhoben. Es fehlten mir insgesamt vier Punkte zur Notenverbesserung.
Begründung des IMPP zur Abweisung war, daß ich selbst bei Anerkennung der beiden gerügten Fragen nur zwei Punkte extra hätte und somit die bessere Note nicht erreichen könne.
Auf meine Kritik am Nachteilsausgleich wurde gar nicht groß eingegangen.

Das LPA hatte mir dann eine Frist von einer knappen Woche gegeben, innerhalb derer ich mitteilen sollte, ob ich meinen Einspruch aufrecht erhalten will, oder ihn zurücknehmen. Dabei verwies man darauf, daß mir bei einer Aufrechterhaltung Verwaltungskosten entstehen würden.

Fand ich schon toll: das IMPP ist zu blöd und wenn man das überprüfen will, muß man auch noch blechen!!! So etwas gibt’s nur beim IMPP bzw. LPA.

Nun ja, ich habe mich entschlossen meinen Einspruch aufrecht zu erhalten, aber aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit auf Erfolg, von einer weiteren Bearbeitung abzusehen.
Das dies so gehandhabt wird, wurde mir jetzt auch bestätigt.

Wer Interesse am genauen Wortlaut der Briefe von LPA und IMPP hat, möge sich melden. Ich stelle es dann hier ins Forum oder verschicke es per Mail.

Bleibt nur ein Grund zur Freude: nie wieder IMPP und nur noch einmal LPA !!!!!!

Gruß

TobiT