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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schuldfrage!?!?!?! VU mit RTW



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Neffle
09.11.2004, 19:49
Schilderung eines Unfalles aus sich des RTW Fahrers. Wie hättet ihr gehandelt?? was denkt ihr, wer ist schuld???


Nach ca. 2 Kilometern fuhr ich auf der breit ausgebauten Bundesstraße
Richtung XXX. Die Straße hat an dieser Stelle zusätzlich zwei breite
Randstreifen.

Kurz vor der Einmündung „XXX“ machte mir ein vorausfahrender
PKW Platz, indem er auf den rechten Randstreifen fuhr.
Ich konnte gefahrlos diesen PKW überholen.

3.
Etwas voraus erkannte ich einen roten XXX. Dieses Fahrzeug hatte den
Blinker nach links gesetzt und sich auch für mich erkennbar nach links
eingeordnet, um kurz darauf in die vorgenannte Einmündung nach links
abzubiegen.

4.
In dem Glauben, dass XXX seinen Abbiegevorgang weiter fortführt, zog ich den RTW nach rechts auf den Randstreifen, um an dem im Abbiegevorgang
befindliche Fahrzeug rechts vorbei zu fahren. Der XXX befand sich mit der linken Front bereits über der Mittellinie.
Meine Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt nach meiner Schätzung ca. 60 – 70 Km/h. Exakt sagen kann ich dies allerdings nicht mehr.

5.
Als ich unmittelbar seitlich hinter dem XXX war, hat der Fahrer
wahrscheinlich Blaulicht und Martinhorn der RTW bemerkt. Er wollte mir vermutlich Platz machen und zog plötzlich nach rechts - unmittelbar vor den RTW.
Weil ich mit deutlich höherer Geschwindigkeit fuhr als der XXX, prallte ich
frontal auf sein Heck. Der XXX wurde durch den Anstoß beschleunigt und kam
nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in die Sträucher.

El Mosquito
09.11.2004, 20:01
Original geschrieben von Neffle
Meine Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt nach meiner Schätzung ca. 60 – 70 Km/h. Exakt sagen kann ich dies allerdings nicht mehr.

Fahrtenschreiber :confused:

Neffle
09.11.2004, 20:04
Original geschrieben von El Mosquito
Fahrtenschreiber :confused:

in den fahrzeugen nur UnfallDatenSchreiben UDS und keine fahrtenschreiber. und die uds sind Immer voll da sie auch jeden parkrempler aufzeichnen

RS-USER-First_Responder
09.11.2004, 20:05
hallo?????
kanns sein, dass ein fahrtenschreiber vorgeschrieben is????

Neffle
09.11.2004, 20:05
Original geschrieben von First_Responder
hallo?????
kanns sein, dass ein fahrtenschreiber vorgeschrieben is????


in den fahrzeugen nur UnfallDatenSchreiben UDS und keine fahrtenschreiber. und die uds sind Immer voll da sie auch jeden parkrempler aufzeichnen

RS-USER-Hoffi
09.11.2004, 20:28
Original geschrieben von Neffle
in den fahrzeugen nur UnfallDatenSchreiben UDS und keine fahrtenschreiber. und die uds sind Immer voll da sie auch jeden parkrempler aufzeichnen

zeichnen die nicht nur die letzten 30s vor dem crash auf und müssen danach von einem fachbetrieb ausgelesen werden? aus einem uds müssen die unfalldaten erkennbar sein, sonst solltet ihr mal den hersteller in regress nehmen.

Neffle
09.11.2004, 20:33
Original geschrieben von Hoffi
zeichnen die nicht nur die letzten 30s vor dem crash auf und müssen danach von einem fachbetrieb ausgelesen werden? aus einem uds müssen die unfalldaten erkennbar sein, sonst solltet ihr mal den hersteller in regress nehmen.


genau der UDS sollte ausgelesen werden. aber das ist teuer. (sagt unser chef) und deshalb wird es nicht gemacht. :confused:

aber jetzt reitet nicht alle auf dem UDS rum, ich weis es ist wichtig und nützlich, aber ändern können wir es leider nicht!:mad:

RS-USER-Hoffi
09.11.2004, 20:36
dann würde ich deinen chef anzeigen! und im falle einer verurteilung die kosten beim chef einkagen versuchen, da er dir als mitarbeiter nicht geholfen hat.

btw die kosten für die auslesung müsste die kaskoversicherung übernehmen.

RS-USER-Bärentöter
09.11.2004, 20:39
bin kein Jurist, die haben ihre eigene Denkweise. Aber bei einen blinkenden PkW auf der Linksabbiegespur sollte man nicht damit rechnen müssen, daß er diese wieder nach rechts verläßt.
60-70 km/h erscheinen angemessen.

El Mosquito
09.11.2004, 20:55
da ich selber Geschwindigkeitskontrollen mache (nich mit Radarpistole sondern schräg übern Daumen gepeilt) weis ich wie wässrig dieses 60-70km/h ist deshalb die Frage nach dem Fahrtenschreiber.

Ansonsten würd ich die Verantwortung beim rotem XXX suchen.

Rescuerambo
09.11.2004, 21:16
ich würde spontan behaupten, dass der Rote XXX Schuld hat...

Aber ich bin nunmal kein Jurist:rolleyes:

RS-USER-Bärentöter
09.11.2004, 21:23
vermutlich hätte er ohne SoSi keine Schuld oder nur eine Teilschuld, weil Du vorausschauend fahren mußt. Wobei man nicht jeden Unfug voraussehen kann...

David Seemayer
09.11.2004, 21:41
Zum Thema UDS:

Ich das das so erklärt bekommen:
Sollte es dreimal pipsen so wurde eine erhöhte Beschleunigung (wenn UDS schlecht eingestellt ist, kann das auch das zuschmeißen einer Tür sein) gemeßen und die letzten dreißig Sekunden gespeichert. Quittierst du den UDS-Schalter, dann bekommt die Sequenz einen Fixspeicherplatz der nur durch das Auslesen der Daten gelöscht werden kann. Drückst du denn UDS-Schalter nicht so kommt diese Sequenz in einen temporären Speicher. Ist dieser temporäre Speicher voll, wird der älteste temporäre - nicht quittierte - Eintrag gelöscht.

Eigentlich sollte sich der UDS melden wenn der Speicher knapp wird, aber das ist nur Spekulation.

Neffle
09.11.2004, 21:48
Original geschrieben von David Seemayer
Zum Thema UDS:

Quittierst du den UDS-Schalter, dann bekommt die Sequenz einen Fixspeicherplatz der nur durch das Auslesen der Daten gelöscht werden kann. Drückst du denn UDS-Schalter nicht so kommt diese Sequenz in einen temporären Speicher. Ist dieser temporäre Speicher voll, wird der älteste temporäre - nicht quittierte - Eintrag gelöscht.


man weiß ja wie die kollegen so sind.
"ui, en knopp. dann drüggen mir ma da druff. komisch bassiert gar nix! schissdingen" ;)

Anditi
10.11.2004, 09:30
Hmmm, schwierige Sache...

Zunächst einmal... eine Teilschuld bekommst als RTW Fahrer fast immer. Zumindest in Ö. Weil dier Verkehrrichter immer meinen, dass RTW Fahrer besser Autofahren müssen.

Der Richter wird vermutlich argumentieren, dass du den PKW nicht rechts hättest überholen dürfen, trotz SOSi weil der Fahrer ja nicht damit rechnen kann, dass du das machen wirst.

Da kannst du hundert mal sagen, der hat links geblinkt und wollte abbiegen. Woher weißt du das. Er könnte sich ja auch in der Ausfahrt geirrt haben. Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass er abbiegen wollte.

Nach Ansicht des Verkehrsgerichtes hättest du vermutlich hinter dem PKW warten müssen, ob er jetzt abbiegt oder nicht. Aber wer macht das schon. Ich hätte den wahrscheinlich sgar ohne SoSi rechts überholt.

RS-USER-Rettungshund
10.11.2004, 10:47
Original geschrieben von David Seemayer
Zum Thema UDS:

Ich das das so erklärt bekommen:
Sollte es dreimal pipsen so wurde eine erhöhte Beschleunigung (wenn UDS schlecht eingestellt ist, kann das auch das zuschmeißen einer Tür sein) gemeßen und die letzten dreißig Sekunden gespeichert. Quittierst du den UDS-Schalter, dann bekommt die Sequenz einen Fixspeicherplatz der nur durch das Auslesen der Daten gelöscht werden kann. Drückst du denn UDS-Schalter nicht so kommt diese Sequenz in einen temporären Speicher. Ist dieser temporäre Speicher voll, wird der älteste temporäre - nicht quittierte - Eintrag gelöscht.

Eigentlich sollte sich der UDS melden wenn der Speicher knapp wird, aber das ist nur Spekulation.

Trotzdem finde ich es irgendwie Verwerflich das nur auf den UDS gesetzt wird und kein Normaler Fahrtenschreiber mitgenutzt wird. Weil den UDS kannst du falls es nicht gesperrt ist mit einem einfachen Tastendruck löschen

David Seemayer
10.11.2004, 11:55
@ Hundi

Wie funktioniert das?

@ Anditi & Co.

Wenn ich mich zum Link-Abbiegen einordne und somit gut erkennbar meinen Willen zum Links-Abiegen bekannt gebe, dann ist es kein Rechtsüberholen sondern ein Vorbeifahren das legal ist.

Allerdings kenne ich die Situation an diesem Unfallort nicht und so kann ich die Situation nicht beurteilen.

RS-USER-DocMezzoMix
10.11.2004, 11:57
Original geschrieben von Rettungshund
Trotzdem finde ich es irgendwie Verwerflich das nur auf den UDS gesetzt wird und kein Normaler Fahrtenschreiber mitgenutzt wird. Weil den UDS kannst du falls es nicht gesperrt ist mit einem einfachen Tastendruck löschen
Ich kenn Leute, die haben schon die Fahrtenschreiberscheibe gefressen....

RS-USER-Rettungshund
10.11.2004, 12:07
Original geschrieben von David Seemayer
@ Hundi
Wie funktioniert das?


Soweit ich weis wenn man auf die Taste drückt wird das letzte Ereigniss gelöscht. Jedenfalls wird z.B. in Dortmund in den Ausschreibungen für die Fahrzeuge Ausdrücklich hingewisen das die Taste deaktiviert sein muss. Weil man ja sonst Beweismittel gegen sich vernichten kann ;)

@DocMezzoMix
ist eh egal ab 01.08.2005. Da wirds nur noch Digitale Fahrtenschreiber ,mit Chipkarte die Veränderungssicher ist, in Neufahrzeugen ab 3,5 tonnen (somit auch normalerweise RTWs inbegriffen) geben. Außerdem wer seine Tachoscheibe frisst da kann nicht was koscher sein.

Anditi
10.11.2004, 13:04
Original geschrieben von David Seemayer
@ Hundi

Wie funktioniert das?

@ Anditi & Co.

Wenn ich mich zum Link-Abbiegen einordne und somit gut erkennbar meinen Willen zum Links-Abiegen bekannt gebe, dann ist es kein Rechtsüberholen sondern ein Vorbeifahren das legal ist.

Allerdings kenne ich die Situation an diesem Unfallort nicht und so kann ich die Situation nicht beurteilen.


Das ist nicht meine Meinung sondern die durchaus mögliche eines Verkehrsrichters. Bei uns wurde einmal ein Fahrer auf Bewährung verurteilt, weil ihm ein Fahrzeug in der Rettungsgasse vor ihm hineingeschnitten hat um im stau schneller vorwärts zu kommen. Die Unfallgegnerin hatte ein schleudertrauma weil der NAW natürlich nicht mehr bremsen konnte.

Der Richter war der Meinung er war für die Verhältnisse zu schnell unterwegs und die Unfallgegnerin trifft keine Schuld. sie musste ja nicht wissen, dass alle auf der Straße einem Einsatzfahrzeug platz machen.

Das ist leider Realität und deshalb auch meine Schlussfolgerungen weiter oben