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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungsbrand in Oberkassel



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RS-USER-Düsseldorfer
26.11.2004, 12:46
Bin grad die NRZ am lesen und hier mal n Zitat:

Widerstand gegen Retter

OBERKASSEL. Mit einer Rauchvergiftung musste eine Rentnerin in der Nacht zu gestern nach einem Zimmerbrand ins Krankenhaus gebracht werden. Gegen 1 Uhr war der Fernseher in ihrer Wohnung im vierten Stock in der Brend'amourstrasse implodiert.
[...]
Die 75-jährige alarmierte die Feuerwehr und flüchtete auf den Balkon. Als die Retter mit der Drehleiter eintrafen, leistete die Frau plötzlich Widerstand. Weil aber wegen der dichter werdenden Rauchentwicklung Lebensgefahr bestand, stülpte ihr ein Feuerwehrmann kurzerhand eine Fluchthaube über und hievte sie in den Drehleiterkorb.

Auf dem Weg zum Unfallort mussten die Einsatzfahrzeuge mehrere geparkte Autos beschädigen, weil sie die Strasse blockierten.

Ähm.. hallo?:rolleyes:
Zwei Fragen: 1. Was ist eine FLUCHTHAUBE???
2. WER bezahlt die beschädigten Autos???
Ich mein, ich fänds supi wenn ich morgens um 7 zu meiner Karre latsche um das Eis von der Windschutzscheibe zu kratzen und dann erstmal keine Seitenspiegel o.ä. vorfinde *g* Und vor allem: woher weiss man dann WER es war? Sind die nach dem Einsatz da hin gefahren zu jedem Auto und ham ne Benachrichtigung an die Windschutzscheibe geklebt???
VERY strange:rolleyes:
Da soll die Stadt mal n BISSL mehr Kohle ausgeben und die Strassen anständig ausbauen, diese engen Gassen da in Oberkassel sind teilweise OBER ätzend, gerade die tausend Einbahnstrassen und Sackgassen und manche parken halt wie die Idioten.. tzz tzz tzz..:confused:

RS-USER-Defi Brillator
26.11.2004, 12:53
Ad 1):
Brandfluchthaube von Dräger (http://www.draeger.com/ST/internet/DE/de/Branchen/Fire/Anwendungen/Atemschutz/MaskenFilter/PARAT_C/fta_paratc.jsp)

RS-USER-Hoffi
26.11.2004, 12:55
zu 1 keine ahnung

zu 2 ich denke das die halter des fahrzeugs dafür aufkommen müssen, zzgl zu einer evtl anzeige von zuparken von rettungswegen. da kann, je nach richter, auch ein führerschein mal weg sein. zum parken in wohngebieten allgemein: es ist ja bekannt das man normalerweise nicht auf einem gehweg parken darf und das vom geparkten auto bis zur nächsten fahrbahnbegrenzung mindesten drei meter freibleiben müssen, andernfalls parkt man in einer parkverbotszone. sollte dann in so einem falle etwas kaputtgehen hast du als halter des fahrzeuges zumindest eine erhebliche mitschuld.

RS-USER-Hoffi
26.11.2004, 13:04
Original geschrieben von Düsseldorfer
Da soll die Stadt mal n BISSL mehr Kohle ausgeben und die Strassen anständig ausbauen, diese engen Gassen da in Oberkassel sind teilweise OBER ätzend, gerade die tausend Einbahnstrassen und Sackgassen und manche parken halt wie die Idioten.. tzz tzz tzz..:confused:

ich denke nicht das die städte da in der pflicht sind mehr geld für den strassenbau auszugeben, eher für die verkehrsüberwachung, dass solche falschparker, die menschenleben gefährden, konsequent abgeschleppt werden. wer auto fährt sollte auch verantwortung für sein handeln übernehmen und nicht immer die schuld für fehlverhalten auf andere schieben.

Schim
26.11.2004, 14:12
Ad 1: So eine Art primitive Gasmaske, soll die Flucht durch verqualmte Gänge ermöglichen.

Ad 2: Wenn die Autos in der Feuerwehrzufahrt parkten, dann dürfen die Besitzer wohl selber zahlen.

Wenn sie korrekt geparkt waren, dann wird wohl die Feuerversicherung der alten Dame zuständig sein. Schließlich wurden damit ja weitere Schäden verhindert und der Versicherung eine Menge Geld gespart.

RS-USER-Bärentöter
26.11.2004, 14:21
in der Meldung steht aber nicht, daß sie in einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt parkten. Und wenn die Straße eng ist, kann auch ein "normal" geparktes Auto im Weg stehen

RS-USER-Hoffi
26.11.2004, 15:08
Original geschrieben von Bärentöter
in der Meldung steht aber nicht, daß sie in einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt parkten. Und wenn die Straße eng ist, kann auch ein "normal" geparktes Auto im Weg stehen

wenn eine strasse eng ist, müssen laut stvo mindestens 3m platz zum bordsteim bleiben, ansonsten ist dort parkverbot.

RS-USER-Düsseldorfer
26.11.2004, 15:10
DAS hab ich genau so verstanden.
Denke nicht dass irgend ne Feuerwehreinfahrt gemeint war und jenachdem kann auch ein Unschuldiger betroffen sein der sein Fahrzeug ORDNUNGSGEMÄSS geparkt hatte, war das Feuerwehrauto halt zu breit .. die Strassen dort kennt ihr vielleicht nicht, die sind WIRKLICH eng

RS-USER-Hoffi
26.11.2004, 15:15
wenn die strassen WIRKLICH eng sind, ist da eh nach stvo parkverbot, auch ohne schild, und die leuite dürfen da eh nicht parken. ergo selber schuld!

RS-USER-Bärentöter
26.11.2004, 15:26
Original geschrieben von Hoffi
mindestens 3m platz zum bordsteim

von wo nach wo gemessen?

RS-USER-Hoffi
26.11.2004, 15:30
vom spiegel des parkenden fahrzeuges bis zum nächsten bordstein oder zur nächsten durchgezogenen linie / sperrfläche.

RS-USER-Bärentöter
26.11.2004, 15:35
o.k., so ist es auch für Neusprachler verständlich...:D

RS-USER-Hoffi
26.11.2004, 15:39
und wenn man diese regelung noch mit dem allgemeinen verbot aufgesetzt zu parken paart, könnte man komplette innenstädte abschleppen lassen :D :D

RS-USER-opus
26.11.2004, 17:41
Ich hab über Funk mal die Anordnung der Leitstelle an den Löschzug gehört, als eine Innenstadtstraße zugeparkt war: "Schreiben Sie die Nummern auf und fahren Sie weiter..." (gemeint war 'durch'!) Das heißt, sowas ist durchaus Praxis.
Voraussetzung ist natürlich 'Gefahr im Verzug'.

Das sollte man bei allem Ärger über das zerkratzte Auto auch nicht vergessen, soll der Löschzug denn hupend erst auf den Abschleppdienst warten, während das Haus abbrennt, oder erst mehrere Seitenstraßen ausprobieren, wo er denn wohl durchkommt?

Was die Kosten angeht, da hat Hoffi völlig recht. Ist der Wagen ordnungsgemäß geparkt, kommt der Löschzug durch.
Wird's eng, weil vielleicht jemand illegal auf der anderen Seite steht, dann ist der Falschparker auch für die Schäden an anderen Autos zuständig.

RS-USER-Düsseldorfer
26.11.2004, 19:05
Naja aber dort gibt es Strassen.. bzw GASSEN (Strassen kam man das nicht mehr nennen) da sind ordnungsgemäss rechts und links PARKPLÄTZE und trotzdem jenachdem habe ich mit meinem FIAT PUNTO(!!!) Probleme da durch zu kommen im Dunkeln.. if you know what I mean.. keine Ahnung.
Wenn das wirklich Praxis ist ho ho ho.. ich werde dann lieber nicht dort hin ziehen *grins*:D (Davon abgesehen wohnt dort die High Society von Düsseldorf und die Wohnungen sind eh nicht zu bezahlen aber trotzdem):-p

Schim
27.11.2004, 08:40
Original geschrieben von Düsseldorfer
da sind ordnungsgemäss rechts und links PARKPLÄTZE und trotzdem jenachdem habe ich mit meinem FIAT PUNTO(!!!) Probleme da durch zu kommen im Dunkeln..
Vielleicht mal den Führerschein machen, da lernt man das... :D :D

Hoffis Standpunkt wär aber ein toller Ansatz, wenn mal die Kurzparkzeit abgelaufen ist: "Sie können mich nicht wegen Zeitüberschreitung strafen, sondern nur wegen Falschparken - und dafür sind Sie gar nicht zuständig!!" :D

RS-USER-First_Responder
27.11.2004, 08:46
Original geschrieben von Düsseldorfer
Naja aber dort gibt es Strassen.. bzw GASSEN (Strassen kam man das nicht mehr nennen) da sind ordnungsgemäss rechts und links PARKPLÄTZE und trotzdem jenachdem habe ich mit meinem FIAT PUNTO(!!!) Probleme da durch zu kommen im Dunkeln.. if you know what I mean.. keine Ahnung.
Wenn das wirklich Praxis ist ho ho ho.. ich werde dann lieber nicht dort hin ziehen *grins*:D (Davon abgesehen wohnt dort die High Society von Düsseldorf und die Wohnungen sind eh nicht zu bezahlen aber trotzdem):-p


wenn es zu eng ist sind es definitiv keine ordnungsgemäßen parkplätze!!!

RS-USER-opus
27.11.2004, 12:20
Das waren übrigens so die ersten überwachten amtlichen Bauvorschriften im 19. Jahrhundert, als es in den Industriestädten mit den Mietskasernen losging:
Die Feuerspritze mußte überall durchkommen und wenden können!

Noch früher (ich meine sogar in Lübeck hatte ich das gehört) waren die Zugänge nur so zu dimensionieren, daß die Leichenträger durchkamen, ohne anzuecken. :rolleyes:

(In meiner KTW-Zeit hätte ich mir manche Treppenhäuser so gewünscht....)

RS-USER-Hoffi
27.11.2004, 15:17
Original geschrieben von Schim
Vielleicht mal den Führerschein machen, da lernt man das... :D :D

Hoffis Standpunkt wär aber ein toller Ansatz, wenn mal die Kurzparkzeit abgelaufen ist: "Sie können mich nicht wegen Zeitüberschreitung strafen, sondern nur wegen Falschparken - und dafür sind Sie gar nicht zuständig!!" :D

wieso sollen die politessen dafür nicht zuständig sein?

ka-be-em
28.11.2004, 10:02
Original geschrieben von Düsseldorfer

... kann auch ein Unschuldiger betroffen sein der sein Fahrzeug ORDNUNGSGEMÄSS geparkt hatte, war das Feuerwehrauto halt zu breit .. die Strassen dort kennt ihr vielleicht nicht, die sind WIRKLICH eng

Ein Fahrzeug der Feuerwehr ist grundsätzlich auch nicht breiter als 2,55 m (siehe StVZO). Alles was breiter ist braucht eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt, auch Fahrzeuge der Feuerwehr.