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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt von der Prüfung



10.08.2001, 14:21
Hallo,

bis wann kann ich von der Prüfung zurücktreten, ohne einen Grund dafür anzugeben?

Klaus

13.08.2001, 22:27
Bei mir hier (Bayern) wurde der Rücktritt vom Physikum nach Erhalt der Zulassung zum Examen nicht mehr genehmigt - d.h. ein ärztliches Attest musste sein. Der Rücktritt sei generell nur VOR dem Eintreffen der Zulassung ohne Angabe von Gründen möglich.
Grüße!
Rick

Christian
13.08.2001, 22:42
Hallo,

unter http://www.medi-learn.de/faq.html#Zuruecktreten gibt es eine kurze Stellungnahme von Herr Karasek, der sich als Anwalt mit diesen Themen beschäftigt.

Schöne Grüße

Christian:-music

MB877
17.07.2003, 23:15
Vor Erhalt der Physikumseinladung ist mit dem Prüfungsamt noch kein Prüfungsvertrag abgeschlossen worden und Du kannst bis zum 4.8. per Fax o.ä. Dich abmelden.
In meinen Anmeldungsunterlagen stand geschrieben, vor dem 4.8. würden keine Einladungen abgeschickt - das gilt für NRW.
Bezüglich des Datums schick doch ne Postkarte mit Bitte um Rückantwort, dann hast du etwas schriftlich in der Hand.
Ciao
MB

Vystup
19.07.2003, 14:35
Ruf doch einfach einmal beim Landesprüfungsamt an. Dann musst Du das zwar schriftlich nochmal nachholen, aber ich denke es erleichtert die Sache auf jeden Fall. War jedenfalls bei einem Freund von mir so.