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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkürzen der Ausbildung zum Krankenpfleger?



Sanipanzer
15.01.2005, 16:53
Hallo zusammen!
Möchte mich für eine Ausbildung zum Krankenpfleger bewerben, für den Fall, dass ich keinen Medizinstudienplatz bekomme.
Gibt es die Möglichkeit noch, bei guten Leistungen o.Ä. die Ausbildung zu verkürzen?

viele Grüße

RS-USER-hhe
15.01.2005, 17:09
Du meinst, wenn du innerhalb der Ausbildung besonders gute Leistungen bringst?

Solange ich im Geschäft bin, hat es so eine Möglichkeit nicht gegeben ...


Schönen Gruß,

hhe

Sanipanzer
15.01.2005, 17:20
Bilde mir ein, man hat mir sowas erzählt. War vieleicht noch zu DDR-Zeiten.
Gibt es überhaupt sonst eine möglichkeit, nicht 3 Jahre machen zu müssen?

RS-USER-hhe
15.01.2005, 17:30
Meines Wissens geht das nur, wenn man vorher Krankenpflegehilfe oder Kinderkrankenpflege gemacht hat. Unter bestimmten Voraussetzungen auch nach soundsovielen frustan studierten Semestern Medizin.

Aber ansonsten gelten halt die 3 Jahre.

RS-USER-SchwesterM
15.01.2005, 20:31
Ich bin mir nicht ganz sicher, was das neue KrPflG sagt, aber nach dem alten wäre eine Verkürzung nur noch nach einer Sanitätsausbildung bei der Bundeswehr möglich gewesen.

Auch ich hatte anfangs gehofft, man würde mir einen Teil erlassen, aber die soll das denn gehen ?

Ein halbes Jahr später anfangen und das Neue verpassen? Examen vorverlegen geht nich. So.

Ich für meinen Teil hab mir dann gedacht, es kann ja nicht schaden - hat`s auch nicht - und außerdem gibt es noch genug Anderes, so daß die drei Jahre schon ausgelastet sind

RS-USER-Feife
17.01.2005, 15:31
Ich hab mich mal bei berufenet.arbeitsamt.de schlau gemacht.

Dort heißt es auf http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/G/B8530101zeit_a.html


Verkürzung aufgrund der Vorbildung
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Angerechnet werden können bis zu zwei Drittel der Gesamtstunden der Ausbildung.

Verkürzung aufgrund der Leistung
Eine Verkürzungsmöglichkeit aufgrund guter Leistungen ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird auch nicht praktiziert.


Soweit mir bekannt, wird folgende Vorbildung zur Verkürzung akzeptiert:

Examen in der Kinderkrankenpflege (verkürzt um 1 Jahr)
Examen in der Entbindungspflege (Hebamme) (verkürzt um 1 Jahr)
Examen in der Altenpflege (1 Jahr verkürzt)
Ausbildung zur Krankenpflegehilfe mit 6 Monaten Berufserfahrung (verkürzt um 6 Monate)
Ausbildung zur Krankenpflegehilfe mit 18 Monaten Berufserfahrung (verkürzt um 1 Jahr)

Gruß, Stefan.

Guedeltubus
14.02.2005, 10:39
ich habe gehlrt es geht aufgrund der leistungen um 1/2 Jahr...aber bitte trete mich nicht ich kann hier nicht die hand dafür ins euer legen.

Rettershrek
18.02.2005, 17:27
Also ich halte das Verkürzen für nicht sinnvoll!
Ich hätte die Möglichkeit gehabt (als exam. Altenpfleger) vor meiner Krpfl.-Ausbildung.
Bin froh, dass ich es nicht gemacht habe!
Zum einen sind anfangs auch Ausbildungsinhalte dabei, die ich damals so nicht in meiner Ausbildung zum AP hatte. Dann lernt man besser die Bewertungssysteme der Schule, bekommt grundlegendes und wichtige Dinge (schulspezifisch) besser mit und die Einfügung in die Gruppe der Klasse ist besser (sonst ist man oft der, der dazugekommen ist).
Ich habe die vollen 3 Jahre gemacht und bin SEHR froh darüber, ... es war eine tolle Zeit und kann nur empfehlen die volle Zeit zu machen und diese zu genießen!