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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gyn/Geb, Fallbeispiel 1



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Ute Rus
09.04.2005, 08:27
Original geschrieben von DocMezzoMix
Wie ist den das, ich dachte bei Mastitis darf dass Kind nicht mehr an die Brust (Bakterien), wann muss ich den da den Trennstrich zwischen "Kind muss/darf nicht abpumpen" setzen. Wir haben sowas öfters im ÄND und bisher hab ich immer gesagt-> Kind weg von der Brust, was ja nun wohl als Grundsatz falsch ist.
Wenn sie Medis nimmt ist die Situation natürlich klar, aber vorher? Wäre nett, wenn du ne schöne Quelle oder selber noch ein paar Worte hättest!
Danke und Gruß!
dMM


Guten Morgen, :compy:
tja das mit ner Quelle nennen, ist natürlich immer so ein Problem.
Es nutzt dir sicher herzlich wenig, wenn ich dir irgendwelche Fachbücher nenne, die du eh nicht hast....
Viel geht über Erfahrung und Fortbildung.

Die echte Mastitis ist Gott sei Dank sehr selten. Sie resultiert immer aus einem nichtbeachteten, nichtbehandelten Milchstau und ist eigentlich nur durch Massiven bakteriellen Nachweis in der Muttermilch nachweisbar (normal sind IMMER eine gewisse Anzahl Keime!)
Da der Milchstau aber oft so schmerzhaft und fiebrig einher geht, wird sich die Frau bestimmt schon dabei melden und nicht erst bei einer Mastitis.
Beim Milchstau ist es wichtig, dass das Fieber gesenkt wird, VOR dem Stillen die Brust gewärmt wird und NACH dem Stillen die Brust gekühlt wird.
Falls Keime über offene und wunde Brustwarzen eingewandert sind, muß natürlich auch für eine Behandlung der Warzen gesorgt werden.
Beim Milchstau muss auf alle Fälle weiter gestillt werden!!!
Es staut sich ja sonst immer weiter!
Selbst eine Mastitis, die ambulant antibiotisch mit Antibiotika behandelt wird, ist nicht unbedingt ein Stillhindernis. Wir raten den Frauen, das Kind auf der gesunden Seite weiter anzulegen und bis zum Wirkeintritt des Antibiotikums (etwa nach drei Tagen) auf der kranken Seite abzupumpen und die Milch zu verwerfen.
So ist die Ernährung des Kindes gesichert.
Es gibt selbst bei einer abgekapselten Mastitis und der dadurch notwendigen OP kein Grund mehr, nicht wenigstens auf der gesunden Seite weiterzustillen. Eine Seite kann das Kind auch vollwertig ernähren (siehe Gemini).
Das Stillverbot bei Milchstau und/oder Mastitis stammt noch aus den 70/80er Jahren und ist mittlerweile out.

Ich wünsche euch ein ruhiges Wochenende, stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung und grübel schon an einem neuen Fallbeispiel :D

Gruß und :kiss:
von
Ute Rus