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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Wahnsinn ...



RS-USER-sanitöter
10.04.2005, 00:59
schaut euch das mal an vor allem die beschreibung....

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=33713&item=7967175357&rd=1

>Schipp<
Du fährst auf der Autobahn und willst mal wieder etwas schneller fahren !? Und der BMW vor Dir macht keinen Platz?! Keine Panik - nur keinen Frust schieben, das bringt nichts, einfach die Square Strobo Lights anwerfen, so schnell war die Fahrbahn noch NIE frei! Und der BMW betet auf der rechten Spur, dass DU kein Zivilerstreifenwagen bist und macht Platz, für DICH .... eine Investition in die Geschwindigkeit ! Billiger als jedes Motortuning! Das WEG FREI Tuning !

ABER zu beiden Beispielen, natürlich darfst du das NUR auf der Rennstrecke verwenden und nicht im öffentlichen Straßenverkehr . . .

>schnipp<

Quelle : Der oben genannte link...

serial2k
10.04.2005, 11:54
Im Endeffekt auch nix anderes als die ganzen blauen Stroboskopblitzer zum aufs Dach pappen... allerdings ist das mal eine sehr aggressive und offensichtliche ebay-Beschreibung. Das sollte eigentlich sofort rausgenommen werden, das fällt IMO schon in Anstiftung zur Straftat.

Leuten die sowas verbauen bzw. benutzen gehört der Führerschein abgenommen und für ein paar Jährchen gesperrt.

RS-USER-sanitöter
10.04.2005, 12:07
Original geschrieben von serial2k
Im Endeffekt auch nix anderes als die ganzen blauen Stroboskopblitzer zum aufs Dach pappen... allerdings ist das mal eine sehr aggressive und offensichtliche ebay-Beschreibung. Das sollte eigentlich sofort rausgenommen werden, das fällt IMO schon in Anstiftung zur Straftat.

Leuten die sowas verbauen bzw. benutzen gehört der Führerschein abgenommen und für ein paar Jährchen gesperrt.

Genau meine meinung ....

RS-USER-DoktorW
10.04.2005, 13:17
ein simples Magnetblaulicht wird von ebay rausgenommen und das bleibt drin? Da fällt mir nichts zu ein!!! :confused:

RS-USER-sanitöter
10.04.2005, 13:25
wie schaut das eigentlich gesetzlich mit "Gelben" Frontblitzern aus .. interessiert mich nur so mal ... bei den blauen ist es ja logisch...

RS-USER-apoplex
10.04.2005, 14:23
Eine Anstiftung zur Straftat sehe ich darin nicht, immerhin hat er geschrieben, dass es nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf.

Offensichtlich gibt es Interesse an diesen Produkten, sonst würden sie nicht angeboten werden. Ob dieser Verkauf nun über eBay oder auf irgendwelchen Floh- oder Trödelmärkten stattfindet, ist relativ egal, wer so etwas haben will, kann es sich immer irgendwie beschaffen.
Es hilft auch relativ wenig, die Auktionen zu beenden, die sind schneller wieder drin, als einem lieb ist, gerade die Sofort/Kauf-Auktionen können ja innerhalb kürzester Zeit nach dem Einstellen beendet werden, so schnell kann kein eBay-Mitarbeiter reagieren, vermutlich ist der Verkauf in Deutschland auch nicht verboten, so dass es auch keine rechtliche Grundlage für das Beenden der Auktion gibt.

Diese blauen Blitzer darf man genau sowenig wie auch gelbe Blitzer (da gibt es keinen Unterschied) an Fahrzeugen verbauen und an diesen verwenden.

RS-USER-DoktorW
10.04.2005, 15:17
trotzdem ist es eigentlich nach ebay AGB´s verboten ;)

hoshj
10.04.2005, 15:39
Naja, er schreibt ja das es für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist und nur für die Rennstrecke oder Show-Veranstaltungen ist.
Aber ich würde gerne mal einen auf RTL2 bei einer Reportage über die Autobahnsheriffs sehen der versucht einen zivilen Kamaramesswagen aus dem weg zu blitzen!:D :D :D
Und wie er sich da raus reden will.

Schim
10.04.2005, 17:41
Original geschrieben von hoshj
Naja, er schreibt ja das es für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist und nur für die Rennstrecke oder Show-Veranstaltungen ist. Ach, und die Konkurrenten auf der Rennstrecke machen die Spur frei, wenn man das Blaulicht aufdreht? :confused:

hoshj
10.04.2005, 19:08
Original geschrieben von Schim
Ach, und die Konkurrenten auf der Rennstrecke machen die Spur frei, wenn man das Blaulicht aufdreht? :confused:

also es gibt auch kleine Rennen sowie Renntrainings für Auto und Motorrad und diese Veranstalter haben sich vielleicht ein eigenes Medicalcar oder Saftycar hergerichtet! Wenn es vom Rennstreckenbetreiber nicht gestellt wird! ;)

serial2k
10.04.2005, 22:53
Original geschrieben von apoplex
Eine Anstiftung zur Straftat sehe ich darin nicht, immerhin hat er geschrieben, dass es nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf.
Höhö.


Vorteil:

Du fährst auf der Autobahn und willst mal wieder etwas schneller fahren !? Und der BMW vor Dir macht keinen Platz?! Keine Panik - nur keinen Frust schieben, das bringt nichts, einfach die Square Strobo Lights anwerfen, so schnell war die Fahrbahn noch NIE frei! Und der BMW betet auf der rechten Spur, dass DU kein Zivilerstreifenwagen bist und macht Platz, für DICH .... eine Investition in die Geschwindigkeit ! Billiger als jedes Motortuning! Das WEG FREI Tuning !

ABER zu beiden Beispielen, natürlich darfst du das NUR auf der Rennstrecke verwenden und nicht im öffentlichen Straßenverkehr . . .
Schon klar... Autobahn, BMW, Zivilstreife und Rennstrecke... passt gut zusammen, wohl wahr :rolleyes:

Reanimator
14.04.2005, 08:22
Finde ich auch! :D

Ich stelle mir das nur mal so vor: Ich im BMW auf der Rennstrecke(!) und dann kommt so ein schimmeliger Citroen an mit den Frontblitzern... "Ach, du willst schneller fahren? Kein Problem!"
rööööööööööööööööhrrrrrrrr
:D:D:D:D :grins:
D:-)