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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aupair und dann Medizinstudium



Dannymaus
28.04.2003, 12:43
Hallo Leute!

Dieses Forum ist echt cool und hat mir auch beim Drüberlesen schon viele Fragen beantwortet.
Aber vielleicht kann mir jemand konkret zu meinem Fall mal etwas sagen.
Ich mache gerade Abitur ( hab heute meine 1. Prüfung geschrieben ) und werde ein Abi zwischen 2,1 und 2,2 machen.
Anschließend möchte ich ab September ein Jahr nach Spanien als Aupair und dann Medizin studieren.
Kann mir hier irgendjemand mal sagen wie realistisch die Chancen dabei sind mit diesem Schnitt und 2 WS einen PLatz zu bekommen?
Ich wohne in Hessen und in der Studienberatung meinte jemand zu mir 3 Jahre WZ wären realistisch. Aber es gibt doch auch Leute die mit 2,4 sofort einen Platz bekommen.
Wie gehe ich da am günstigsten bei der Bewerbung von der ZVS vor?
Als erstes gebe ich meinen Studienort an ( Gießen ) und dann alle die am wenigsten Bewerbungen hatten wie z.B Magdeburg, oder wie wäre es am Klügsten?
Und soll ich mich lieber vor oder nach dem Auslandsjahr bei der ZVS bewerben?
Habe ich davon nachteile wenn ich die Studiengebühr zahle aber einfach nicht hingehe?

Es wäre echt total nett, wenn mir jemand auf meine Fragen antworten könnte.
Es ist wirklich mein Traum Ärztin zu werden und wenn ich erstmal einen Platz habe, dann weiß ich dass ich so viel dafür lernen werde, dass ich den Abschluss auch schaffe!!!!

MFG

Daniela

luckyblue
28.04.2003, 13:32
Schau dir mal die Seite www.zvs.de an!

Hessen scheint wohl einen relativ scharfen NC zu haben. 3 Jahre sind also gar nicht so unwahrscheinlich. Aber es gibt viele Möglichkeiten, ins Studium reinzukommen. Und noch mehr Threads dazu in diesem Forum;-) Vielleicht mal die Suchfunktion (oben links) nutzen.

z. B. Studium in Budapest - was für die mit dem goldenen Löffel im Mund

oder Studienplatz einklagen - kann auch ins Geld gehen

oder Studienplatz per einstweiliger Verfügung - Studienplatz außerhalb der Kapazität - soll noch funktionieren.

oder extern studieren - einschreiben in einem anderen Studiengang, Lehrveranstaltungen der Medizin belegen - viel Rennerei durch alle möglichen Büros, rechtlich heikel. Scheine müssen vom Landesprüfungsamt anerkannt werden.

Die ZVS lässt sich auch gut und gerne mit billigen Tricks hinsichtlich sozialer Kriterien hinters Licht führen. Am besten funktioniert wohl immer: mittellos, unverheiratet, aber schwanger. Kenne eine Dame, die sich von einem befreundeten Frauenarzt ein diesbezügliches Attest hat ausstellen lassen;-) Verbunden mit einer netten kleinen Geschichte, warum sie gerade da und da studieren müsse - von wegen Unterstützung von Verwandten etc. Hat alles geklappt. Die ZVS hat gar nicht weiter nachgefragt.

Wenn es dir nur um den Studienplatz geht, nicht um den Studienort, dann ist es natürlich klüger, Magdeburg oder dergleichen als ersten Wunsch anzugeben.

Warum mit der Bewerbung warten? Vielleicht kriegst du ja einen Platz im Nachrückverfahren.


Habe ich davon nachteile wenn ich die Studiengebühr zahle aber einfach nicht hingehe?

:-??? Du meinst, dass du dich immatrikulierst, aber dein Studium nicht in dem Sinne aufnimmst? Kann ich nur von abraten. Wer in einem zulassungsbeschränkten Fach das Studium nach Immatrikulation nicht unmittelbar aufnimmt, liefert dem Immatrikulationsbüro normalerweise einen handfesten Exmatrikulationsgrund. Du musst nicht alle Kurse im ersten Semester erfolgreich absolvieren, aber belegen musst du sie wohl schon. Urlaubssemester im ersten Fachsemester sind meines Wissens nicht möglich.

Dannymaus
28.04.2003, 14:12
Was bedeutet denn ein Studienplatz auf einstweilliger Verfügung?

Also weißt Du ich hab eigentlich nicht sehr viel Kohle und meine Eltern auch nicht, also würden diese Vorschläge eigentlich alle wegfallen.
Aber meine Eltern sind beide behindert. Nicht irgendwie, dass sie ohne mich nicht leben könnten, aber meinst Du das ich das vielleicht als Grund anführen könnte?
Du bist also der Meinung, dass ich mich eher nach meinem Auslandsaufenbthalt anmelden sollte?
Ich dachte es ist besser, wenn man sich erst an dem Ort bewirbt an dem man wohnt weil man da wegen den Szialkriterien am Besten genommen wird.
Wenn ich nun Sozialkriterium 3 statt 4 hätte oder vielleicht auch diesen Härtefallantrag, wobei ich den glaube ich kaum aus dieser Begründung durch bekomme, dann hätte ich realistische Chancen mit einem 2,1er Abi und 2 WS auf Anhieb einen Platz zu bekommen?
Ich weiß das mir das keiner mit Sicherheit sagen kann, aber vielleicht gibt es ja jemanden der das auch mal so probiert hat.

MFG
Daniela

luckyblue
28.04.2003, 14:28
Was bedeutet denn ein Studienplatz auf einstweilliger Verfügung?

Du erwirkst über das Verwaltungsgericht deines gewünschten Unistandortes eine "einstweilige Verfügung auf Studienplatz außerhalb der Kapazität". Das ganze basiert auf der Tatsache, dass die Unis mehr Studienplätze haben, als tatsächlich belegt werden (es kriegen ja auch Leute einen Studienplatz von der ZVS zugeteilt, die ihn noch nicht annehmen können - wegen Zivildienst oder dergleichen). Das Procedere ist hier im Forum schon detailliert erläutert worden (Suchen!) und kostet wohl etwa 30 Euro.

Die Behinderung deiner Eltern kann sich schon ganz positiv auf dein Sozialkriterium auswirken.

Nein. Auf jeden Fall VOR dem Auslandaufenthalt bewerben!

Dannymaus
28.04.2003, 16:25
Hallo luckyblue!

Jetzt muss ich dich aber doch nochmal was fragen:
wenn ich mich vor dem Auslandsaufenthalt bewerbe und einen Platz bekomme, werde ich doch exmatrikuliert, wenn ich den Platz nicht annehme - hast Du doch jedenfalls gesagt, oder?

luckyblue
28.04.2003, 20:42
Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation sind drei paar verschiedene Schuhe.

Nach deiner Bewerbung bei der ZVS erhältst du entweder einen "Zulassungsbescheid" (oder einen "Ablehnungsbescheid"). Der Zulassungsbescheid bedeutet, dass du an der und der Uni zu dem und dem Zeitpunkt dein Studium beginnen kannst. Der Zulassungsbescheid ist an sich nichts anderes als eine Platzreservierung.

Immatrikulation bedeutet, dass du zum Immatrikulationsamt der Uni, für die du eine Zulassung bekommen hast, gehst und dich als Student registrieren lässt, dich also einschreibst. So ähnlich, als wenn du in ein Restaurant gehst und sagst: "Herr Ober, mein Name ist Maus, ich habe reserviert" - "Ja, bitte, gleich hier vorne am Katzentisch." (*jederknüllereinbrüller*)

Bei NC-Studiengängen wird dann noch darauf geachtet, ob man nach der Immatrikulation auch tatsächlich Lehrveranstaltungen belegt oder nur dem süßen Studentenleben fröhnt. Wer keine Kurse macht, fliegt über kurz oder lang raus. Glaube ich zumindest;-) Das nennt man dann Exmatrikulation.

Du wirst also nicht exmatrikuliert, nur weil du eine Zulassung bekommen hast und dann dein Studium wegen Auslandaufenthalt noch nicht beginnst. Du kannst ja nicht exmatrikuliert werden, wenn du nicht immatrikuliert bist;-)

Ich dachte im übrigen, dass du vom Au-pair vielleicht zurücktrittst, wenn du wider Erwarten doch schon sofort einen Studienplatz bekommst;-) Aber wenn du unbeding Au-pair machen willst, dann ist eine vorherige Bewerbung natürlich nicht ganz so wichtig. Obwohl: Ich weiß nicht, wie das beim Au-pair geregelt ist. Aber bei Wehr-/Ersatzdienst wird das Zulassungsverfahren halt nach folgendem Procedere gehandhabt:

1.: Der Student in spe bewirbt sich bei der ZVS und tritt dann seinen Dienst an.

2a: Der Student in spe bekommt noch keinen Studienplatz zugewiesen. Egal, er muss ja eh noch monatelang im Altenheim Bettpfannen wechseln.

oder

2b: Wider Erwarten bekommt der Student in spe von der ZVS einen Studienplatz zugewiesen. Problem: Der Dienst ist noch nicht vorbei. Vorteil: Er hat nach Ende seines Dienstes Anspruch auf eben diesen Studienplatz (samt Studienort).

3. Eine Immatrikulation ist auch im Fall von 2b erst nach Abschluss des Dienstes möglich. Aber wie gesagt: Der Bewerber hat dann Anspruch auf seinen vorher schon zugewiesenen Platz.

Erkundige dich doch mal bei der ZVS, wie das Verfahren im Falle von Au-pair-Diensten abläuft.

cu
luckyblue